Juristische Berufe in Deutschland Deutsches Richtergesetz Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Erste Juristische Prüfung, besteht aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich. Die Pflichtfachprüfung besteht je nach Universität aus drei bis sieben Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Aufsichtsarbeiten werden zusammenhängend innerhalb von zwei Wochen direkt nacheinander geschrieben. Sind die schriftlichen Aufsichtsarbeiten erfolgreich bestanden, erfolgt ca. fünf Monate später die mündliche Prüfung. An das Studium, das mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen wird, schließt sich das Referendariat als praktische Ausbildung an. Wer danach die Zweite Juristische Staatsprüfung besteht, kann grundsätzlich jeden juristischen Beruf ausüben (so gen. Einheitsjurist). In den klassischen Berufsbildern beim Staat – Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist, Tätigkeit bei der EU in Brüssel, diplomatischer Dienst – stehen nur relativ Wenigen Arbeitsstellen zur Verfügung. Daher streben die meisten Absolvent(inn)en in die Rechtsanwaltschaft, in der es neben der allgemeinen Tätigkeit mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten einer Spezialisierung („Fachanwalt für …“) gibt. Juristische Dienstleistungen werden aber auch in mittelgroßen und größeren Unternehmen nachgefragt. Eine nicht unerhebliche Zahl von Juristen ist – aufgrund entsprechender Begabung - auch im Management von Unternehmen unterschiedlichster Branchen tätig. Die Prüfungsämter (Justizprüfungsämter) für die Erste juristische Prüfung sind in den einzelnen Bundesländern innerhalb der Oberlandesgerichte (etwa Nordrhein-Westfalen) oder als Landesjustizprüfungsamt (z. B. Niedersachsen) installiert. An den Prüfungen werden als Prüfer Juristen im staatlichen Dienst (Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen), Rechtsanwälte sowie Professoren beteiligt. Der Prüfungsstoff umfasst alle drei großen Rechtsgebiete des deutschen Rechts: das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht. Die Problem- und Fragestellungen beinhalten im Rahmen der Ersten juristischen Prüfung vor allem Probleme des materiellen Rechts, prozessuale Fragen des Zivilprozessrechts, des Strafprozessrechts, des Verwaltungs- und des Verfassungsprozessrechts werden aber bereits im Überblick abgefragt. Verwaltungsjurist Beruhigend für diejenigen, die keine zwei Prädikatsexamina in der Tasche haben: Hier kommt es nicht so sehr auf die Abschlussnote an. Verwaltungsjuristen übernehmen verwaltende, rechtsberatende und -gestaltende Tätigkeiten bei Behörden und führen in juristischen Streitfällen Klärung herbei. In erster Linie finden Verwaltungsjuristen im höheren Dienst bei Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden Beschäftigung – wie beispielsweise bei der Polizei, Ministerien oder Landratsämtern. Ausbildung und formale Anforderungen für den Beruf des Verwaltungsjuristen Vereinzelt reicht das erste Staatsexamen aus, um sich für einen Job als Jurist in der Verwaltung zu bewerben. Im Regelfall werden aber Volljuristen eingestellt. Ausschlaggebend ist die Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung auch komplexer Sachverhalte sowie Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsstärke. Der Justiziar berät und vertritt die ihn anstellende Einrichtung (Behörden, Verbände und Unternehmen) bei rechtlichen Fragestellungen und erstellt für sie u. a. Rechtsgutachten. Das Justiziariat ist damit organisatorischer Bestandteil eines Unternehmens. Zu seinen Aufgaben zählt die vorbeugende rechtliche Beratung der Unternehmensführung wie deren rechtliche Vertretung im Streitfall gegenüber Dritten. Vor Behörden und Gerichten, bei denen keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung besteht (Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht oder Arbeitsgericht) kann ein Justiziar seine anstellende Einrichtung vertreten. ??? vrcholí střední zkouškou. https://worldscholarshipforum.com/cs/free-tuition-scholarship-study-law-germany-updated/ odborná příprava justičních[1] a právních[2] čekatelů a odborná justiční zkouška a odborná závěrečná zkouška právních čekatelů[3] Dle zákona č. 6/2002 Sb., ve znění pozdějších předpisů, Ministerstvo spravedlnosti umožní vykonat odbornou justiční zkoušku justičnímu čekateli (ust. § 115), asistentovi soudce, vyššímu soudnímu úředníkovi a asistentovi veřejného ochránce práv (ust. § 117). Dle zákona č. 283/1993 Sb., ve znění pozdějších předpisů, Ministerstvo spravedlnosti umožní vykonat závěrečnou zkoušku právnímu čekateli a asistentovi státního zástupce (ust. § 34). Zkušební komise má 5 členů a skládá se ze soudců, zaměstnanců působících na ministerstvu a dalších odborníků právní teorie a praxe. ________________________________ [1] Zákon o soudech [2] Zákon o státním zastupitelství [3] VYHLÁŠKA Ministerstva spravedlnosti ze dne 20. června 2002 o výběru, přijímání a odborné přípravě justičních a právních čekatelů a o odborné justiční zkoušce a odborné závěrečné zkoušce právních čekatelů Ministerstvo spravedlnosti stanoví podle § 109 odst. 2, § 111 odst. 3 a § 114 odst. 4 zákona č. 6/2002 Sb., o soudech, soudcích, přísedících a státní správě soudů a o změně některých dalších zákonů (zákon o soudech a soudcích), a podle § 40 odst. 1 písm. c) a d) zákona č. 283/1993 Sb., o státním zastupitelství, ve znění pozdějších předpisů: