MATERIÁL III. Příjezd císaře Karla VI. do Znojma při příležitosti jeho korunovační cesty do Prahy 23. 6. 1723 ÚVOD Pro perpetua rei memoria Über die kais. Durchreiße. Demnach Ihre Röm. Kay. auch in Germanien, Hispanien, Hungarn und Böheimb. Königl. Catholische May., Unser allergnädigster Erblandes Fürst und Herr Herr aller(gnädi)gst entschlossen, dero König. Böheimbsche Crönung, wie auch Ihrer Kay. undt König. May. dero freündlich geliebstesten Fr. Gemahlin, in der König. ResidenzStadt Praag Vorgehen zu laßen, und solches dero König. Ambt in diesem dero ErbMarggraff. Sub dato Wienn den 11ten Jan. dieses fortschreittenden 1723ten Jahrs zu intimiren aller(gnädi)gst geruhet haben; Seyndt wegen der bevorstehenden Reyße alle / Erforderliche Veranstaltungen geschehen, massen allhie in der König-en Stadt Znaymb, wo allerhögst-gedacht Ihr Kay. May. mit dero Hoff-Statt zu übernachten, sich vorgenohmen, STAVBA KUCHYNĚ A PŘÍPRAVA UBYTOVÁNÍ Ist auff den Obern Platz hart an dem Gewest. Graff. Schamburgisch, anietzo Closterbruckerischen, dann Goldenen Ochsenhauß, eine Kuchel von Brettern aufgeschlagen worden, welche 48 werth. schuh lang, und 32 schueh breith, worinnen zwey Herdt, ieder von 16 schuh lang, 9 schuh breith, und ein schuh hoch, auff der Seithen des Herdts 12 wind. öfen, rings herumb in der Kuchel 3 schuh breith undt 2 1/2 schuh von der Erden hohe von brettern gehobelte Tafeln, halbe schuh / breithe stellen, 6 fenster, 2 thüren, ein Credentztisch 4 schuh breith, und 5 1/2 schuh lang, dann 2 boding mit Wasser eingefüllet gewesen. Ferners wurde vom denen Kays. Cammer- und Hoff¨-Fourieren vor beide Kays. May.en, wie auch vor die Allerdurchleichste zwey Ertzherzoginen, undt übrige Hoff-Stadt auff dem Obern Platz, dass Graff de Souchische Hauß, die Salz-Cammer, Edlingerischundt Ziganische Hauß zum Quartier bestellet. DISCIPLINACE OBYVATELSTVA Unter andern haben Ihro Kays. May., Unser Allgnädigster Erblandesfürst undt Herr Herr, durch dero König. Ambt der Landeshaubtmanschafft in diesem dero Marggraffth. / Mähren sub 2. Aprilis per Patentes im Lande publiciren und untersagen laßen. Daß bey dero bevorstehenden Königl. Böheimbisch. Crönung all-unnötig, mit hin übermessiger Pracht an Klaydern, Livrereen, undt Eqoipagen, wordurch sich, besonders der höhere Adel, bey ietzigen ohne dies geld-beklemmen Zeiten zu des Publici Undienst unnöthig einschulden könnte, untersaget, gefolgsamblich alle Geld-Splüterung unterlaßen werden solle. Ingleichen hat wohlgedachtes König-es Landes Gouverno auff vorhero eingelangten allergnädigst. Kays-en Befehl, unter 9. Aprilis hierorthens angeordnet, daß folgende Kays. Resolution der allhießigen Burgershafft beygebracht werden solle; welcher gestalten in denen Würths- undt Schenckh-Häusern kein liederliches Gesindl, weniger in andern Häusern, besonders in denen Würths- und Gast-Häusern kein liederliches Diebs-Würth, oder auch anderes liederliches diebs-gesindl gelitten, sondern solches gehörigen orthen immediati angezeiget undt Vest gemacht werden; zu gleich auch die Würths- und Gast-Gebere zur Zeit der Hinreiße, der nacher Praag vor- und nachgehende Kays. Hoff-Statt, und anderer dahin reyßenden, mit tauglichen Köchen und Köchinen sich versehen sollen, auff daß ein ieder umb seine billige bezahlung mit denen SpeißNothdurfften bedient werden mächten, DODÁVKY POTRAVIN Welche Kays. Resolution der allhießigen Ehrsamben Burgerschafft den 30ten obbesagten Monaths-Tag Aprilis ob den Rathaus in der Burgerstuben publiciret worden ist. Nicht minder auch wurde sub 23. praedicti mensis Patent-Mässig ieder mäniglich kund gemacht; daß die ienige, so einige zu Fuhr an Victualien nacher Praag zu der Kays-en bevorstehendes alldorthigen Subsistenz zu Untenehmen Willens wären, sich hierzu (jedoch Salvo Jure Aerari et privatorum deren Mäuthen) anzuschicken hatten, dahin gehen aber niemandt von denen Maut-Berechtigten Obrigkheiten sich unterstehen sollen, derlay zufuhren in der Mauth Tariffa über den Aussatz Ihrer habenden Privilegien zu beschwehren, mithin in der Mauth-Abheischung in mindesten zu excediren, und zwar gestalten Sachen nach, unter Verlust der Mauth-Gerechtigkeit, wofern wider iemanden, wie es iedermäniglich freystehen solle, derley Excess angezeiget, undt dergethan würde. Ferners hat daß Kays. Kuchel-Ambt für die Kays. Taffel folgende erforderliche Victualien / zur Nacht-Station allhie angeordnet. Alß, von ein heimb. Geflügl-Werekh: ein alt- undt 18 junge Indian, 9 alte und 18 junge Cagauner, 112 junge und 14 alte Hünner, 4 junge Gansel, 10 junge Antl, 22 Näst.Tauben; von Wildt: ein Fasan, 10 stuck Rebhünl, 2 wilde Anten, 15 Pantl junge Vögl, 2 Haßenhünl, oder Wald-Schnöpfen, 5 alte und 3 junge Haßen, 8 Muß-Schnöpfen, von Fleisch: 124 Pfundt Rindt- und 165 Pf. Kälbernes Fleisch, 4 ½ Stuck junge Lemmer, 21 ½ Pf. geraucherten Specks, 11 ½ Pf. Rindterne Feisten, 17 Bäar Peyißel undt Füterle, / 2 Pf. March, ein Ochsenmaul, 8 Kalber Fuß, 8 St. Peyschel, 8 Kälber Kräß, 2 frische Ochsenzung, 45 Pf. Schmaltz, 45 Pf. Butter, 200 Stucks Ayer, 24 St. Ayer, 24 Stuck Ayer neu gelegte von diesem Tag, 80 Stuck Sied- und 150 St. mittere Krebßen, 10 Maaß Milch, 3 Maaß Ramb, von Obst: Weichßl, Amrellen, Körschen, Pirn und Erdbeer von jeden Sort 2 mittere Körbl; dann ein halb Eymer saure Ruben, 20 Peyhen großen undt kleinen Spargl, 2 Püttl Köhl, 2 Püttl Spenath, Petersil, grüne Zwieffel, und deto Knoffloch, iedes 12 Püschel, 5 Püschel Zeller, 2 Körb allerhandt Sallath, 16 Püschel / kleinen Rettich, ein Körbl Maurachen, und andere Schwammen, 2 Küssl Saltz, 3 Claffter hartes Holtz, 6 Putten Kohlen, 4 Eymer Eyß. PRÍPRAVA CESTY Den 5ten Juny ist die böheimbische Hoff-Canzley und Registratur hier durch gefuhret worden, vorbey der König. Hoff-Secretarius titl. H. Johann Leonardt Praun von Praunfels, I.V.L., dann H. Georg Paulin Urban, Registrator und böhmischer Expeditor, wie auch H. Johann Tobisch, Raths-Prothocolist gewesen, etwelche Tage vorhero ist titl. H. Carl Nicanor Worzikowski von Kundratitz J.V.D. und Königl. Hoff-Secretarius hier durch gereyset, welche alle man complementiret, undt frey spechiret hat. Und sintemahlen die Zeit allgemach herbey genahet, daß die zur bevorstehenden Königl. böhmischen Crönung, obeingangs berührte Kays. Praager Reyß vorgenohmen werden solte, alß haben Occasione dessen allerhöchst. erwehnt Ihre Kay. Mayest. sub dato Laxenburg den 28. May allergnädigst rescribiret und anbefohlen, daß die königl. Städte, wordurch dieselben passiren werden, sich richten und Ihre Mayest. auf die Weiß, wie es sonsten undt vorhin in derley Fällen gewöhnlich geweßen, allerunterth. empfangen sollen. Annebens ist auch denen HH. Creyshaubtleuthen benant., des Znaymber- und Iglauer Creyßes, allergnädigst anbefohlen worden, gute Obsicht dahin zu tragen, und die Veranstaltung zu machen, womit aller orthen, wo Ihre May. Der Kayser eintreffen werden, der Zulauff vieller, besonders aber frembten Leuthen, sonderlich auch von Bettlern, so viel alß möglich abzuhalten, auch wegen Abwendung aller Feuersgefahr gute Vorsorg überall gemacht werde. Und weilen einige Zeither ein übles Wetter eingefallen, wordurch die Weege widerumb in etwas Dörffen ruiniret seyn worden, alß sollen sie HH. Creyshaubt-Leuthe die Weege untersuchen, und dieselbe unter schwerer Verantworthung in vollkommmenen Standt setzen und auch erhalten. ZÁSTUPCI STAVÚ Gestallten dann in Simili undt in Conformitate obigen dies fohligen Kays-en Rescripts, das König. Ambt eine von Ihro Kays. May. eingelassen seyn soldende Reys Beschreibung (noch welcher man sich regulieren solle) mit einer gleichmessigen Verordnung sub decreto 7. Juny eingeschenkt hat, und obzwar die hochlöb. vier HH. Stände dießes Marggrathumbs Mähren gesünnet waren, bey der Vorgehenden Durchreyß beider Ihrer Kay. und König. May-tten / dieselbe an dennen Österreichischen Granitz zu benenventiren, und bis auff die böhmische Granitz zu begleiten, so haben aber Ihre Kay. May. untern 31, May von Laxenburg aus, allerg-st rescribirt in folgenden Terminis bestehend. So Viell nun unsere allerg-ste Empfangung betrifft, da wollen wir solche von gedachten Deputirten unserer treu gehor-sten Ständen, nun allein zu Znaymb aller-gst erwarthen, von wannen sich selbst bey Unserer Abreyße von Znaymb hin wider zurükh zu begeben haben werden, umb das Land von allen / ferner Unkosten zuenthalten, dabey wollen wir auch gnädigst, daß Sie Deputirte zu Znaymb keine Taffel halten sollen. Zuerst besagt. Kay-e Empfangung, waren von denen Vier HH. Ständen deputiret, und zwar vom geistlichen Standt, Ihr Hochwürden und Gnaden H. Otto Heinrich Graff von Eckh und Hungersbach des Fürsten Steffts Ollmütz Praelath. Scholasticus, und der Collegiat-Kürchen S. Mauritii zu Crembsier Probst, Ihr Hochwürden und Gnaden H. Johann Felix Zieletzky, Freyherr von Potschenitz, des Fürsten-Stieffts zu Ollmütz Canonicus, Ihro Hochwürden und Gnaden H. Vincentius Wallner / des Heyl. Praemonstratenser Ordens des Stieffts Bruk an der Thaya Abbt und Praelath in Margr. Von Herrn Standt Ihre Excel. H. Landeshaubtmann der Hoch undt Wohlgebohrne Herr, Herr Maximilian Ulrich Graff von Kaunitz undt Rittberg, Ihro Hochgräff. Gnaden der Hoch und Wohlgebohrne Herr, Herr Carl Ludwig Graff von Rogendorff, nebst Ihro Gnaden den Wohlgebohrnen Herrn, Herrn Frantz Casimir Freyherr von Morawetz, beede Landrechts Beysitzer. Vom Ritterstandt, der König-ambts Cantzler, der Wohlgebohrne Ritter H. Frantz Anton Salawa von der Lipa, nebst dem Obristen / Landschreiber, dem Wohlgebohrnen Ritter Herrn Frantz Marqwardt Zabisch von Osenitz. Von Bürgerstandt aber H. Simon Thaddeus Zimmerle, undt H. Johann Christoph Wagenhueber, beede Raths Verwanden respecti. von Olmütz undt Brünn. Erst obbenante HH. Deputirte seyndt den 20. Juny nachmittag anhero gekommmen, Ihr Exzel. H. Landeshaubtmann, sambt dero Frauen Gemahlin und jungen Herrschaft, haben in dem Goldschischen Hauß, H. Ambsts Cantzler H. von Salawa und H. Baron Zieletzky zu Closterbrukh, H. Graff Eckh, sambt H. Graffen von Rogendorff bey der Verwittibsten Fr. / Fußin in der Füdergassen, H. von Morawetz beym H. Freyberger, H. Zabisch in dem Rotterischen Hauß in der Füdergassen, der Bürgerstand aber bey dem Herrn Hohenheyßer logiret. CESTA DO ZNOJMA Endlichen ware kurtz zwey Tag vor der Kay. Anhero Kunfft, das ist den 19ten dießes lauffenden Monaths Juny von Ihrer Kay. May. eine Staffeta an dem Tit. H. Creyshaubtmann mit einem aller-gsten Kay. Befehl eingelassen, daß nemb. alle die Haußer, worinnen die Ordinari Kinder-Blattern regiren, bey der Kay. Anhero Kunfft versperret seyn, und kein Kind mit einigen / Blatter-mahlen sich auff der Gassen bliken, noch der Würth des Haußes oder Vatter des Kindts sich aussen Haußes sehen lassen solle, wie dann in derleichen Häußerm eine Wacht, zu Verhüttung eines Unterschleffs gestellet worden ist. Folgendes und nachdenen beede Ihre Kay. May-tten Ihre Vorgenohmene Reyße den 19. Currentis von Laxenburg angetretten, und zu Cor-Neuburg, daß Mittagmahl eingenohmen, zu Stockerau übernachtet, dann folgenden Tags auff Mittag naher Gellersdorff angekommen, haben dieselbe sich zu Schönborn mit / einer Hirsch-Jagd delecliret, von dannen sich naher Holarbrunn begeben, alda übernachtet, und andern Tags auff Guntersdorff zum Mittagmahl angekommen, nachgehends seinen Weeg ferner undt zwar anhero naher Znaymb fortgesetzet. VÍTACÍ CEREMONIÁL Gestalten dann den 21. dießes Abends umb 6 Uhr beederseiths Regirende Röm. Kay. May-tten, sambt deren zweyeb durchleuchtigsten Ertz-Hertzoginen, und Völliger HoffStadt anhero glik. gelanget seyndt, der löbl. Magistrat hat beede Ihre Kay. Maye-tten vor dem untern Thor gegen den burgerlichen / Spittahl hinnüber erwarthet, undt nach vorhero auß dem Stucken gegebenen Salve, bey würcklicher Ankhunfft empfangen undt aller unterth-gst bewillkommen, der König. Richter, Tit. H. Peter von Schullern hat eine teütsche Anrede und Beneventation ut Sigil. weißet gethan, und die in einem roth– sammeten Sack geweste Stadt-Thor-Schliessl auff einen auch der gleichen Polster Ihre Kay. May-tt überrichtet, auff diese allerunter-gste Bewillkommung haben Ihre Röm. Kaiy. und König. Catholische May-tt. aller-gst die Schlüssel zurück zu stellen undt selbst zu antworthen / geruhet in formalibus. „Wür bedancken unß für diesen gutten Wunsch und vertrauen euch widerumb die Schlüssel, zu dem Hand-Kuß wollet Ihr hinnein kommen.“ Worauff der Einzug beschehen, und da beede Kay. May-tten schon in der Stadt waren, hat man zweymahl beym Untern Thor auß denen Stucken Salve gegeben, unthen ist der lobl. Magistrat neben dem Kay. Waagen von beederseithen bies in das Kay-e Quartier mitgegangen, allwo nach einer guten halben Stund, die obbenante HH. Deputirte von denen Mährishen Ständen zur Audientz undt folgenden Handt-Kuss / dann nachgehends der löbl. Magistrat zu gelassen worden, Ihre Kay. May-tten seynd in dem Saltz-Hauß abgestigen, und haben in dem Graff Souchishen Taffel-Zimmer die Audienz gegeben. UBYTOVÁNÍ HOSTŮ Auch darinnen gespeiset, das Schlaff-Zimmer aber ware in dem Saltz-Haus, gleich daß nechste an den erst benanten Graff Souchischen Hauß, also daß man aus dießen in daß Taffel-Zimmer hat gehen können, massen dergestalt obbenante vier Häußer wegen der Communication durchgebrochen gewesen seyndt, Ihr May. die Kayßerin haben in dem Saltzhaus logiret, auch die Ertzhertzoginnen, dann in denen / ubrigen zwey Haußern die Hoff-Damen, undt übrigs Hoff-Stadt; beym titl. Herrn von Schullern alß König. Richter, haben Ihre hochgräff. Excel. H. Obrister Cantzler in König-Reich Böheimb der Hochundt Wohlgebohrene HH. Frantz Ferdinand Khinski, des Heyl. Röm. Reichs-Graff von Chinitz undt Tettau etc., dann der böhmische Hoff-Rath Ihre Gnaden H. Johann Christoff von Freyenfels, wie auch auch der König. Hoff-Secretarius, titl. H. Johann Christoff von Jordan J.V.L. logiret. Übrigens waren von Untern Thor übern Platz bies Obern Thor übern Platz undt Seithengassen / alle Häußer beqwartiret. VÍTACÍ CEREMONIÁL II. A STRÁŽ Beym vorgemelten Kay. Einzug hat man in der gantzen Stadt in allen darinen befindl. Kürchen die Glocken gelaitet, bey der Capuciner Kürch seyndt die HH. PP. Capucini in einer Lini gegen dem Platz hinauff, gestanden, dann seyndt von der mit klingenden Spichl undt Music auffgezogenen burgerlichen Infanterie zwey Compagnien mit zweyen Fahnen, worunter auch ein neues (welches Ein Löb. Mag. zu diesem Einzug hat machen lassen) gewesen, zu welchem zur Gedachtnus folgendes Chronographicum beygesetzet worden: IMperatore CaroLo atqVe ELI / sabetha transeVnte strVI DabatVu. In der Parada gestanden, auff dem Stadt-Thurn waren Trompeten und Baukhen; auff dem Obern Platz ist die dritte Compagnie von der Burgerschafft gestanden, und haben über Nacht gegen Ihr Kay. May-tt Qwartier auff dem Platz beym Simon Tandkirchen Hauß (worinen die Creyß-Cantzley geweßen) die Wacht gehalten; gleich von dem Ederischen Hauß an bies gegen der auffgeschlagenen Kay. Kuchl waren die HH. PP. Dominicaner, nach denen selben das gantze Collegium / Soc. Jesu, dennen die HH. PP. Franciscani, alle in einer Lini gestanden, und haben alle diese HH. Geistliche Ihre Devone mit einer Reverentz und Kniebügung abgestattet; auff der andern Seithen von Zigganishen Hauß an, bies an die Saltz-Kammer hat eine Compagnie von dem Hammelthanischen Courasien-Regiment auffgewarthet, allermassen auch daß gantze Regiment Ihre Kay. May-tten an der Österreicherischen Granitz bey Kallendorff beneventiret, undt folgendes bies auff die böhmishe Granitzen begleitet hat. Hierbey ist anzumerkhen, daß die regulirte erst / besagte Militz kurtz vor Ankunfft Ihrer Kay. May-en verlanget habe, daß die bürgerliche, wie g-lich gemeldet, gegen dem Kay. Qvartier hinüber gestandene Wacht, von dorth abmarchiren, und sich anderwerthig wohin postiren sollte, welches, weilen es die Bürgerschafft nicht hat thuen wollen, haben Ihre Hochgräff. Excel. H. Obrister Cantzler sich in das Mittel gelegt, und die sich dahin vermittelt, daß die bürgerliche in einer Compagnie bestandene Wacht in sua possessione qvuite verblieben ist. Ihr May. Der kayser haben denen HH. PP. Capucinis 24 Dug/aten verehret, wie auch den bürger-en Spittahl ein hundert Gulden geschenket. ODJEZD Des andern Tags, das ist den 22. hujus frühs umb 7 Uhr, haben sich die HH. Deputirte deren vier HH. Ständen, wie auch der Löbl. Mag. bey Ihre Kay. May-tt in dero Ante Cammera eingefunden, allwo so dann bey außfahren in die Kürchen, Ihre May. die Kayserin, gleich wie auch die Ertz-Hertzogliche zwey Durchleithen den Handt-Kuss und sich sambt der gantzen Hoff-Stadt zu denen HH. PP. Dominicanern in die Kürch begeben, wo daselbst / gleich bey Eingang in die Kürchen der H. Pater Prior mit dem gantzen Convent gestanden, und Ihr1 May-tt eine lateinishe Oration ut Sigil. C. weißet, gemacht hat. Nach diesem hat der Kay. Beicht-Vatter bey dem Gnaden-Bildt Unßer Lieben Frauen eine Heyl. Meeß geleßen, welche wie auch das Hoff-Capelani ebenfahls bey gleich besagten Gnaden-Bildt celebrirte Meeß, beede Kay. May-tten gehöret, und nachdeme obwohlbedinter H. Pat. Prior beede allerhöchst. Erwehnten Kay-en May-tten auff Pergamen Unser Lieben Frauen Bilder, denen durchleichtigsten Ertzhertzoginen / aber Tassetene uns der übrigen Hoff-Stadt Pfabirene dergleichen Bilder 500 Stukh verehret hat, haben sich nachmahlens dieselben in ihre respektive Wägen gesetzt, worbey abermahlen der Läbl. Mag. neben den Kay-en Wagen beederseiths hergegangen, und vor Obern Thor bies zum Schranken beglaitet, allwo Ihr May. der Kayser und Erblandes Fürst zu dem H. König. Richter gemeldet: Es ist schon genug, gehet zurükh, und dießes zum drittenmahl, worauff König. Richter im wehrenden gehen eine kleine Valediction mit fol/genden worthen genscht hat: „Der güttige Gott, und die unbefleckte Jungfrauliche Mutter Gottes, wolle Ewer Röm. Kay. und König. Catholische May-tt hin- und zurükh glücklichen beglaiten.“ Wo sodann Königl. Richter sambt dem Löbl. Mag. auch zurükh gangen seyn. Bey dem Außzug Ihr May-tten, ist die Burgeschafft von der Dominicaner Kürch an bies zum Obern Thor im Gewähr, dann auch die HH. PP. Soc. Jesu vor ihrem Collegio gestanden, auff dem Stadt-Thurm undt in dem Seminario hat man die Paukhen / geschlagen, mithin haben Ihre Kay. May-tten ihrem Weeg naher Wolffmeritz-Kürchen auff Mittag genohmen, allwo nach eingenohmenden Mittagmahl gegen 2 Viertl auff 5 Uhr Sie sich weithers naher Budwitz verfüget haben. Ihr May. haben unter andern auch die HH. PP. Dominicaner allhie mit 50 fl. beschenet. Ferners ist anzumerken, daß von dem Löbl. Mag. den ersten Tag bey dem Hand-Kuss gewesen, der König. Richter titl. H. Peter von Schullern, H. Philipp Joseph Augenhoffer Primator, und derzeit regirender Bürgermeister, H. Johann Georg / Hohenhayßer Senior undt Primator, H. Ernst Felsnecker, H. Frantz Joseph Kletchka, H. Michael Martin Freyberger derzeit Stadt-Richter, H. Johann Adam Edelmayer, H. Ferdinand Hangl, H. Andreas Zebinger, von der Cantzley, H. Mathias Max Frinburger Stadt-Syndicus, und Frantz Mauritz Zwickher Sub-Syndicus, welcher letztere die Eingangs erwehnte Stadt=Schlüssel auff dem rothsammeten Polster nach getragen hat, H. Johann Jacob Schertzer ist wegen seiner Unpassligkeit nicht erschienen, dann H. Thomas Silberer mit H. Antoni / Felix Bertsh, dieße beede haben ebenfalhs wegen ihrer Unpassligkeit den Einzug nicht folgen können. Anderten Tags bey dem Handt-Kuss Ihr May. der Kayserin und beeden ErtzHertzoginnen, seyndt alle obbeschribene Congrenniales gewesen, ausser des H. Schertzers, H. Silberer, undt H. Hangls, welche letztere zwey alß bestellte Ziergartener woraus naher Wolffmeritz-Kürchen sich haben begeben müssen. H. Martin Kayser nebst H. Parthlem Püringer haben wegen der in ihren beeden Haußern damahls regirten / Blattern-Kranckheit sich absentiren müssen. Actum Znaymb den 23. Juni A. 1723. Feci qvod potui, et ultra posse Virinee vult Deus ulle reqviri Frantz Mauritz Zwickher, Subsyndicus