Baurecht, Immobilienmarkt, Mietrecht Baurecht Der Bereich Baurecht gliedert sich in eine Vielzahl von Baugesetzen, Bauverordnungen, Bauverträgen, Architektenrecht, Grundstücksrecht und Gewährleistungsforderungen. Eine zentrale, aber komplexe Vorschrift im Baurecht ist die VOB, die Verdingungsleistungen für Bauleistungen, mit der sich jeder Immobilienkäufer und Bauherr befassen sollte. Verdingungsordnung předpisy pro zadávání zakázek Bauherr stavebník Braucht man eine Baugenehmigung? Wird ein Haus gebaut, liegt unproblematisch eine bauliche Anlage vor. Um eine bauliche Anlage handelt es sich aber auch bei - dem Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus; - dem Abstellen von Wohnwagen während der Zeit, in der sie für Fahrten nicht verwendet werden; Ist das Bauvorhaben im qualifizierten Bauplangebiet zulässig? Baunutzungsverordnung územní rozhodnutí Bauleitplanung územní plánování (sídelních útvarů) Bebauungsplan zastavovací plán Städte und Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, die entsprechende Regelungen enthalten. So kann z.B. festgesetzt werden, ob es sich bei einem Gebiet um ein reines Wohngebiet oder um ein Gewerbegebiet handeln soll. Festgesetzt werden kann aber auch das Ma_ der baulichen Nutzung, z.B. welche Grundfläche und wie viele Geschosse eine bauliche Anlage haben darf. In allen Landesbauordnungen ist vorgesehen, dass vor Einreichung des Bauantrags auf schriftlichen Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein schriftlicher Bescheid (der Vorbescheid) erteilt werden kann. Landesbaurdnung (zemský) stavební řád Vorbescheid předběžné rozhodnutí Wurde bereits ein solcher Vorbescheid erlangt, der das Bauvorhaben genehmigte, so hat dieser eine formelle und materielle Bindungswirkung, die dem Bauherrn nicht mehr genommen werden kann. Die Behörde muss nun die Baugenehmigung erteilen bzw. das Bauvorhaben für zulässig erklären. Bindungswirkung závazný účinek (např. správního rozhodnutí) Bodenversiegelung odnětí zemědělského půdního fondu Baulücke, e; -, -n proluka (stavební) Sanierung von Altlasten náprava (ekologických) škod Maklerrecht BGB § 652 Entstehung des Lohnanspruchs (1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt. (2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt. Immobilienmakler majitel realitní kanceláře Im Bundesdurchschnitt kosteten gebrauchte Eigenheime 160.000 Euro, für neue Eigenheime wurde hingegen ein Viertel mehr verlangt: 200.000 Euro. Gebrauchte Eigentumswohnungen kosten im Schnitt 100.000 Euro, während Käufer für neue Wohnungen 80 Prozent mehr zahlen mussten: 180.000 Euro. Grund: Neue Eigentumswohnungen entstehen meist nur noch an äu_erst attraktiven Standorten in der Stadt. Die Bauherren von Einfamilienhäusern planen zunehmend preisbewusster und sparen oft auch an der Ausstattung. Entsprechend liegen die Baukosten pro Quadratmeter Wohnfläche für alle Gebäudetypen deutlich niedriger als vor sieben Jahren: bundesweit 6,5 Prozent, im Westen 5,9 Prozent, im Osten sogar 15 Prozent niedriger. Dort kostet ein neues Reihenhaus mit 940 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rund 20 Prozent weniger als im Westen. Die Baukosten werden aber laut LBS wohl nicht weiter sinken. Eigenheimzulage příspěvek na pořízení bytu nebo domu Der Bundestag berät heute, am 5. 11. 2005, über die von der Regierung geplante Abschaffung der Eigenheimzulage ab 2005. Die dadurch freiwerdenden Gelder in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro sollen in Bildungs- und Forschungsprojekte investiert werden. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen, wo die Union die Mehrheit hat. Sie lehnt die Regierungspläne ab. Seit dem 1. Januar 2004 gilt: Der Erwerber von Wohneigentum für den eigenen Gebrauch erhält acht Jahre lang eine Grundförderung von jeweils 1.250 EUR, wenn die Bau - oder Anschaffungskosten 125.000 (bisher: 51.120 EUR) und mehr EUR betragen. Dabei werden Alt- und Neubauten gleichgestellt (bisher 2.556 EUR für Neubauten und 1.278 EUR für Altbauten). Als Neubau gilt ein Haus bis zu zwei Jahren nach seiner Fertigstellung. Nicht nur Kaufpreis und Nebenkosten, sondern auch die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in den ersten zwei Jahren zählen zu den geförderten Kosten mit. Je Kind erhöht sich die Zulage um 800,- EUR pro Jahr, vorausgesetzt es gehört zum Haushalt und erfüllt im Veranlagungszeitraum den einkommensteuerlichen Kindbegriff. Die Jahreseinkommensgrenzen für den Erhalt der Eigenheimzulage - betrachtet wird ein Zweijahreszeitraum - liegen bei 70.000 EUR (bisher: 81.807 EUR) für Alleinstehende und 140.000 EUR (bisher: 163.614 EUR) für zusammenveranlagte Eheleute. Dabei ist die Summe der positiven Einkünfte ma_gebend. Für jedes Kind erhöht sich der Grenzwert um 30.000 EUR. Die Eigenheimzulage für Aus- und Erweiterungsbauten entfällt. Eigenheimbau individuální bytová výstabvba Mietrecht Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 hat sich im Mietrecht vieles geändert. Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft so viele Menschen, seien es konkrete oder allgemeine Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeit- oder Staffelmietverträge, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution, Mietspiegel, Hausordnung, Eigenbedarfskündigung, usw. Staffelmiete odstupňované nájemné Staffelmiete Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, bei der die Höhe der Miete sowie deren Steigerung fúr einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Keine Beschränkungen gelten für die Vermietungen von Geschäftsräumen. Während des Laufs der Staffelmiete sind weiter Mieterhöhungen ausgeschlossen. Das gilt allerdings nicht für die Betriebskosten. Geschäftsraum nebytový prostor pronajímatel Verpächter, Vermieter nájemce Pächter, Mieter Der Mieter kann die Mietssache weiter an einen Untermieter vermieten, falls es im Vertrag nicht anders vorgesehen ist. Nájemce je oprávněn dát pronajatou věc do podnájmu, nestanoví-li smlouva jinak. Der Vermieter hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Pronajímatel musí nést výlohy, jimiž je tížena najatá věc: např. splácení hypotéky apod. Grundschuldzinsen hypotekární dluh Grundsteuer pozemková daň (či daň z nemovitostí vůbec) Nie_brauch užívací právo (k nemovitosti) Anlieger vlastník pozemku sousedícího se silnicí (vodním tokem) die vereinbarte Miete zu entrichten platit dohodnutý nájem vom Vertrag zurücktreten odstoupit od smlouvy zeitlich befristerer Pachtvertrag nájemní smlouva na dobu určitou Herausgabeanspruch nárok na vydání věci Räumungsklage žaloba na vyklizení nemovotosti/vystěhování Pachtvertrag für die Geschäftsräume smlouva o nájmu nebytových prostor Pachtvertrag (ist also nicht nur) nájemní smlouva (k pozemku), nýbrž obecněji zu Fruchtziehung k hospodaření s najatou věcí Grunddienstbarkeit věcné břemeno (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) Bausparen Beim Bausparsofortdarlehen wird eine Hypothek abgeschlossen. Dafür werden Zinsen gezahlt, aber keine Tilgung geleistet. Gleichzeitig wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, der angespart werden muss. Nach zehn Jahren ist dieser zuteilungsreif. Damit wird auf einen Schlag die Hypothek getilgt. Jetzt müssen weitere zehn Jahre Zinsen und Tilgung für den Rest des Bauspardarlehens gezahlt werden. Effektivzins reálný úrok samt Bearbeitungsgebühren včetně účtovaných režijních nákladů Abschlussgebühr provize získatelů