Investmentfonds [-|Ô:] (in der Schweiz: Anlagefonds), von einer Kapitalanlagegesellschaft (Abk. KAG, auch Investmentgesellschaft, Investmenttrust) verwaltetes Sondervermögen, das aus dem gegen Ausgabe von Anteilscheinen (Investmentzertifikate) eingelegten Geld der Anleger gebildet wird und für gemeinschaftl. Rechnung der Einleger von der Investmentgesellschaft im eigenen Namen nach dem Grundsatz der Risikomischung in handelbaren und vertretbaren Werten (Wertpapiere, Immobilien u.˙a. Vermögensgegenstände) angelegt wird. Formen: I. werden unterteilt in Publikumsfonds, deren Anteile von jedermann erworben werden können, und Spezialfonds, die für institutionelle Anleger (z.˙B. Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen) aufgelegt werden und deren Anteile nicht öffentlich angeboten werden. Nach ihrem Anlagespektrum werden unterschieden: 1) Wertpapierfonds, die nur in Wertpapieren anlegen. Hierzu gehören: Aktienfonds, die ihr Vermögen je nach Anlageschwerpunkt in nat. oder internat. Aktien investieren; Rentenfonds, die v.˙a. festverzinsl. Wertpapiere in- und/oder ausländ. Aussteller enthalten; gemischte Fonds (Aktien und festverzinsl. Wertpapiere); Geldmarktfonds, die in kurzfristigen Geldmarktpapieren anlegen; 2) Beteiligungs-Sondervermögen, die Wertpapiere (Aktien und Schuldverschreibungen) und stille Beteiligungen an Unternehmen erwerben; 3) offene Immobilienfonds (Grundstücksfonds) investieren v.˙a. in gewerblich genutzte Liegenschaften, z.˙T. in Mietwohngrundstücke und eigene Bauvorhaben. Geschlossene Immobilienfonds werden dagegen zur Finanzierung bestimmter Bauvorhaben errichtet; ihr Kapital ist auf die hierfür erforderl. Mittel begrenzt. Auch Wertpapierfonds können als geschlossene Fonds (Closed-End-Fund) konstruiert sein, sind aber i.˙d.˙R. offene Fonds (Open-End-Fund) mit laufender Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und variablem Fondsvermögen. Anteilwert: Wird das gesamte Fondsvermögen durch die Anzahl der ausgegebenen und im Umlauf befindl. Anteile geteilt, erhält man den Preis eines Anteils (Anteilwert). Er ist Grundlage für die Berechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises. Der Ausgabepreis ist der um den Ausgabeaufschlag (zur Deckung der Ausgabekosten) erhöhte Anteilwert. Die Investmentgesellschaften nehmen jederzeit Anteile zum Rücknahmepreis, der i.˙d.˙R. mit dem Anteilwert identisch ist, zurück. Veränderungen der Anteilpreise ergeben sich aus den Wertveränderungen der Vermögensgegenstände des Fonds sowie den zufließenden Erträgen. Ausgeschüttet werden die im Geschäftsjahr dem Fonds zugeflossenen (außer)ordentl. Erträge i.˙d.˙R. einmal jährlich gegen Vorlage des jeweiligen Ertragscheins. Bei den thesaurierenden Fonds werden die erwirtschafteten Beträge einbehalten und wieder angelegt. Recht und Geschichte: Wesentl. Bestimmungen für I. enthält das Ges. über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).˙ţ Erste I. entstanden um 1860 in England und verbreiteten sich v.˙a. in den USA. Nach gescheiterten Versuchen in den 20er-Jahren wurden I. erst 1950 in der Bundesrep. Dtl. wieder aufgelegt. (c) 1998 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG