http://194.64.225.24/WirtschaftsWoche/Wiwo_CDA/1,1702,11137_10732,00.html Was ist eine Aktie? Eine Aktie ist ein Eigentumsanteil an einem Unternehmen. Durch ihren Erwerb wird der Käufer, der Aktionär, Teilhaber am Vermögen des Unternehmens. Aktiengesellschaften entstehen aus dem einfachsten Grund, den man sich vorstellen kann: aus Geldmangel. Denn durch den Gang an die Börse wird dem Unternehmen zusätzliches Kapital zugeführt. Was kauft man nun eigentlich? Grundsätzlich unterscheidet man bei Aktien eines Unternehmens zwischen zwei Arten: den Nennwert- und den Stückaktien. Bei Nennwertaktien ist auf der Urkunde der Nennwert einer Aktie verbrieft, man ist also mit einem festgelegten Wert am Grundkapital eines Unternehmens beteiligt. Dieser beträgt immer ein Vielfaches von 5 Mark (wird später auf 1 Euro umgestellt). Bei den Stückaktien ist man mit einer bestimmten Anzahl von Aktien an einem Unternehmen beteiligt, zum Beispiel mit 20 Aktien. Der dadurch gehaltene Anteil an einem Unternehmen wird durch das Verhältnis der gesamten Aktienstückzahl zu den gehaltenen Aktien ermittelt. Beispiel: Sie halten 10.000 Aktien eines Unternehmens das insgesamt 1 Millionen Aktien ausgegeben hat, somit sind Sie mit einem Prozent am Grundkapital des Unternehmens beteiligt. Nennwertaktien und Stückaktien stellen lediglich alternative Möglichkeiten dar, das Beteiligungsverhältnis am Grundkapital einer Gesellschaft auszudrücken. Beschließt eine Gesellschaft den Wechsel von der einen Aktienart zu anderen, so ergeben sich wirtschaftlich und wertemäßig keinerlei Unterschiede. Besonders während der Euro-Umstellung haben die meisten Unternehmen auf nennwertlose Stückaktien umgestellt. Die verschiedenen Aktienformen Die zwei wichtigsten Aktienformen sind Stamm- und Vorzugsaktien. Sie haben einen kleinen Unterschied, der nicht nur im Preis, sondern auch in den Vorteilen und Rechten, die man beim Aktienkauf erwirbt, liegt. Stammaktien Sie sind die übliche Form der Aktie. Stammaktien garantieren das Stimmrecht auf der Hauptversammlung und alle anderen im Aktienrecht geregelten Rechte eines Aktionärs. Dabei hat ein Stammaktionär so viele Stimmen wie er Aktien hält. Man unterscheidet hierbei die drei folgenden Arten: 1. Inhaberaktien: Die meisten aller inländischen Aktien, die an der deutschen Börse gehandelt werden, sind Inhaberaktien. Sie heißen so, weil der Inhaber alle mit der Aktie verbunden Rechte in Anspruch nehmen kann. Deshalb sind Inhaberaktien auch leicht übertragbar. 2. Namensaktien: Sie stehen im Gegensatz zu den Inhaberaktien. Namensaktien lauten auf den Namen einer natürlichen oder juristischen Person; in der Regel ist es die Person, die die Aktie gekauft hat. Der Name wird in das Aktienbuch der jeweiligen Gesellschaft eingetragen, so dass diese weiß, wer Anteile an ihrem Unternehmen hält. Damit ergibt sich ein engerer Kontakt zu den Aktionären. Ein weitere Vorteil besteht darin, dass die Aktiengesellschaft über Käufe und Verkäufe von Aktienpaketen wesentlich besser informiert ist. 3. Vinkulierte Namensaktie: Dies ist eine Sonderform der Namensaktie. Bei ihnen muss die Aktiengesellschaft dem Kauf oder Verkauf zustimmen. Immer mehr Unternehmen stellen in Deutschland ihre Aktien von Inhaber- auf Namensaktien um. Lange Zeit galten Namensaktien als ungeliebtes Kind der Börse, da die Verwaltung der Papiere umständlich und teuer war. Eintragungen ins Aktienbuch oder Umschreibungen konnten bis zu zwei oder drei Wochen dauern, was sie mitunter schwer handelbar machte. Auf Grund der elektronischen Infrastruktur ist es nun möglich, den Eigentumswechsel von Namensaktien vollautomatisch und damit innerhalb von zwei Tagen abzuwickeln. Zur Zeit läuft die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien bei Siemens, die ab dem 16. August künftig als Namensaktien gehandelt werden. Als nächstes folgt die Umstellung der Inhaberaktien der Deutschen Bank, deren neue Namensaktien ab dem 30. August börsennotiert werden. Vorzugsaktien Vorzugsaktien gewähren dem Aktionär, wie der Name schon sagt, bestimmte Vorteile. Ein Hauptvorzug besteht in der Auszahlung einer garantierten oder aber einer höheren Dividende. Dieser Dividendenvorteil wird jedoch meist durch den Ausschluss des Stimmrechtes abgeglichen. Hat die Vorzugsaktie kein Stimmrecht, so besteht eine Nachzahlungspflicht für dividendenlose Geschäftsjahre. Wird die Vorzugsdividende zweimal hintereinander nicht gezahlt, erhält der Aktionär solange das Stimmrecht, bis die volle Nachzahlung erfolgt ist. Vorzugsaktien sind etwas typisch deutsches und deshalb auch selten in Indizes vertreten (im Dax: nur Henkel und SAP als Vorzugsaktien). Einige Firmen haben ihre Stamm- und Vorzugsaktien bereits zusammengelegt und andere folgen. So wird es diese Aktienform bald nicht mehr geben. Börsenlexikon Neu: Fachbegriffe von A bis Z im Klartext. Suchen Sie hier nach Stichworten oder durchsuchen Sie das Lexikon im Volltext: Spezial Börse für Einsteiger Was Sie schon immer über die Börse wissen wollten, aber nie zu fragen wagten. Wirtschaftswoche heute hilft Ihnen, die harte Nuss Börse zu knacken. Agio ['!:¤’-, auch: '!:’©-], das; -s, -s u. Agien [...©U®; älter ital. agio, zu griech. allage = Tausch] (Bank- u. Börsenw.): Betrag, um den der Preis eines Wertpapiers über dem Nennwert, der Kurs einer Geldsorte über der Parität liegt; Aufgeld. © Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 5. Aufl. Mannheim 2003 [CD-ROM]. Meist in Prozent ausgedrückter Wert, um den z.B. der Ausgabekurs eines Wertpapiers über einem bestimmten Normpreis, in der Regel dem Nennwert liegt. Unter dem Aufgeld versteht man aber auch den in Euro oder Prozent gemessenen Betrag , den der Käufer für ein entsprechendes Recht (Optionspreis, Option, Bezugsrecht) über den rechnerischen Wert hinaus zu bezahlen bereit ist. Wenn eine Aktie z.B. bei 40 Euro notiert und der Optionsschein bei einem Basiskurs von ebenfalls 40 Euro momentan vier Euro kostet, beträgt das Aufgeld zehn Prozent. Disagio Dis|agio ['|:], das; -s, -s u. Disagien [ital. disaggio, zu Agio] (Bank- u. Börsenw.): Abschlag, um den der Preis od. Kurs hinter dem Nennwert od. der Parität eines Wertpapiers od. einer Geldsorte zurückbleibt. © Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 5. Aufl. Mannheim 2003 [CD-ROM]. Wertpapier Abgeld. Die Geldsumme, bei der Neuausgabe von Wertpapieren, um den der Ausgabepreis deren Nennbetrag unterschreitet bzw. der Betrag, um den der Börsenkurs den inneren Wert unterschreitet. Derivate De|ri|vat, das; -[e]s, -e [zu lat. derivatum, 2.yPart. von: derivare, derivieren; 4: eigtl. = Vertrag, der sich aus einem anderen ableitet]: © Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 5. Aufl. Mannheim 2003 [CD-ROM]. 4. (Bankw.) finanzwirtschaftlicher Vertrag über die Rechte beim Kauf od. Verkauf im Rahmen bestimmter Finanzgeschäfte: der Einsatz von -n zur Absicherung gegen Marktrisiken. Finanzinstrumente, deren Preise sich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen von anderen Investments richten. Derivate sind so konstruiert, dass sie die Schwankungen dieser Anlageobjekte überproportional nachvollziehen. Daher lassen sie sich sowohl zur Absicherung gegen Wertverluste als auch zur Spekulation auf hohe Kursgewinne desselben verwenden. Beispiele für Derivate: Optionen, Futures, Swaps. Was Kritikern die Schweißperlen auf die Stirn treibt ist vor allem die Tatsache, dass gerade die Derivatemärkte exponentiell stärker wachsen als die Realwirtschaft – und zwar in einem bedenklich hohen Tempo. Wenn man das globale Volumen des Marktes für Derivate in Höhe von 1 600 Bill. US-Dollar – gemessen an den diesen Instrumenten zu Grunde liegenden Nominalwerten – mit dem auf dem Globus erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt in Höhe von 59 Bill. Dollar vergleicht, lässt sich erahnen, welch hohe Risiken Derivate für die Stabilität der Finanzmärkte aufweisen. Vor allem den ausgefeilten Anlagestrategien der Hedge-Fonds ist das enorme Wachstum der Derivatemärkte zuzuschreiben. Fachleute fürchten in diesem Zusammenhang eine Wiederholung der im Jahr 1998 durch den Hedge-Fonds LTCM ausgelösten Krise. Zuletzt läuteten die Alarmglocken an den Märkten, als der US-Hedge-Fonds Amaranth Advisors das Handtuch warf. Die Probleme von LTCM und Amaranth lagen nicht nur darin, dass sie den Trend falsch eingeschätzt hatten, sondern darin, dass sie auch Positionen in wenig liquiden Derivatemärkten aufgebaut hatten. Option 2. (Rechtsspr., Wirtsch.) Vorkaufsrecht; Vorrecht, etw. zu festgelegten Bedingungen innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben, zu beziehen: eine O. auf etw. haben. © Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 5. Aufl. Mannheim 2003 [CD-ROM]. Geltend zu machendes Recht, ein bestimmtes, vertragsmäßig vereinbartes Angebot (innerhalb einer bestimmten Frist) anzunehmen oder abzulehnen. Oder anders gesagt: Ein Kontrakt, der dem Käufer das Recht und dem Verkäufer (Stillhalter) die Verpflichtung gibt, bis zum Verfalldatum der Option zum Basispreis den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen (vgl. Optionsgeschäft, Deutsche Terminbörse). Die geringste aus Derivaten abzuleitende Gefahr besteht am Teilmarkt börsennotierter Optionen und Futures. Grund: Hier wird das Kontrahentenrisiko durch die Clearinghäuser der Börsen – die meist von den großen global tätigen Finanzhäuser getragen werden – übernommen. Demgegenüber müssen die Akteure am OTC-Markt[1] (Freiverkehr) bei meist bilateral ausgehandelten Geschäften mit Bonitätsrisiken leben. Die Hebelwirkung von Derivaten – mit einem geringen Kapitaleinsatz von zehn bis 20 Prozent werden 100 Prozent des zu Grunde liegenden Basiswertes kontrolliert – wird zunehmend von modernen Finanzinvestoren wie Hedge-Fonds genutzt. Diese Akteure setzen auch Kredite ein, mit denen sie ihr Engagement weiter hebeln. Dass die Zahl dieser Akteure seit Jahren zunimmt, verschärft die Situation. Hedge-Fonds liefern nämlich seit langem nicht mehr jene zuvor erzielten überdurchschnittliche Erträge ab. Dies birgt die Gefahr, dass sich diese Investorengruppe ihrem Image verpflichtet sieht, höhere Risiken eingeht und stärker auf die Hebelwirkung von Derivaten setzen könnte. Hedge-Fonds Ihre Mittel werden hauptsächlich am Terminmarkt in derivative Instrumente wie Optionen und Futures investieren. Im Gegenteil zu Futures-Fonds dürfen sie auch einen Teil ihrer Mittel am Kassamarkt anlegen. Sie unterstehen nicht dem deutschen Investmentgesetz. Hedging Kurssicherung:Durch den Kauf bzw. Verkauf von Derivaten (Futures, Optionen, Swaps) können bestehende Wertpapierpositionen gegen negative Kursentwicklungen abgesichert werden. ------------------------------- [1] Over-the-counter-Optionen