Revolution 1848 in Deutschland, Frankfurter Parlament Der Sturz des Bürgerkönigs Louis Philippe und die Ausrufung der Zweiten Republik durch die Februarrevolution 1848 in Frankreich hatten eine Sihnalwirkung für Deutschland. Der letzte Anstoß zur Wahl einer gesamtdeutschen Nationalversammlung ging von dem liberalen Abgeordneten Friedrich Daniel Bassermann aus. Basermann war u. a. Besitzer der Verlagsbuchhandlung, in der die liberal orientierte und für einen deutschen Nationalstaat argumentierende Deutsche Zeitung erschien. Er forderte am 12. Februar 1848 in der Badischen Zweiten Kammer eine vom Volk gewählte Vertretung beim Bundestag in Frankfurt am Main, der einzigen Institution, die mit den Abgesandten der deutschen Fürsten ganz Deutschland repräsentierte. Die Revolution auf deutschem Boden begann zunächst in Baden mit der Besetzung des Ständehauses in Karlsruhe. Im April folgte die erste von drei revolutionären Erhebungen im Großherzogtum. Innerhalb weniger Tage und Wochen griffen die Revolten auf die übrigen deutschen Fürstentümer über. Zentrale Forderungen der Opposition in Deutschland waren die Gewährung von Bürger- und Freiheitsrechten, die Einsetzung liberaler Landesregierungen, vor allem aber die Schaffung eines deutschen Nationalstaats mit gesamtdeutscher Verfassung und einer Volksvertretung. Am 5. März 1848 trafen sich oppositionelle Politiker und Kammerabgeordneteund beschlossen die Gründung eines Vorparlaments, das Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung vorbereiten sollte. Am 10. März 1848 berief der Bundestag des Deutschen Bundes den Siebzehnerausschuss zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs und forderte am 20. März die Staaten des Bundes auf, Wahlen für eine verfassungsgebende Versammlung anzuberaumen. In Preußen wurde nach den blutigen Barrikadenkämpfen daneben eine Preußische Nationalversammlung einberufen, die eine Verfassung für das Königreich erarbeiten sollte. Das Vorparlament tagte vom 31. März bis zum 3. April in der Frankfurter Paulskirche und beschloss mit den Stimmen der gemäßigten Liberalen und gegen den Willen der radikalen Demokraten, mit dem nun reformbereiten Bundestag zusammenzuarbeiten, um eine neue Verfassung im Rahmen einer konstituierenden Nationalversammlung zu erarbeiten. Für die Übergangszeit bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung bildete das Vorparlament den Fünfzigerausschuss zur Repräsentation gegenüber dem Deutschen Bund. Das Wahlrecht zur Nationalversammlung war Sache der Einzelstaaten des Deutschen Bundes und wurde unterschiedlich gehandhabt. Während in Württemberg, Holstein, dem Kurfürstentum Hessen sowie den vier Freien Städten direkt gewählt wurde, wählten die meisten Staaten ein indirektes Procedere, bei dem die Wähler typischerweise Wahlmänner bestimmten, die in einem zweiten Wahlgang den eigentlichen Abgeordneten erwählten. Auch die Wahlberechtigung wurde unterschiedlich geregelt, da lediglich die allgemeine und gleiche Wahl der volljährigen selbständigen Männer vorgegeben wurde. Die Definition der Selbständigkeit wurde je nach Staat unterschiedlich gehandhabt und war oft Gegenstand heftiger Proteste. In der Regel bedeutete dies, dass Bezieher von Armenunterstützung ausgeschlossen waren, teilweise schloss die Definition aber auch alle Personen ohne eigenen Hausstand aus, darunter auch die beim Meister wohnenden Handwerksgesellen. Schätzungsweise hatten 85% der Männer das Wahlrecht. In Preußen wird die Quote aufgrund der Definition auf über 90% geschätzt, während die Wahlgesetze Sachsens, Badens und Hannovers erheblich restriktiver waren. Da nicht alle Wahlkreise auch Abgeordnete entsandten, kam das Parlament auf ungefähr 585 Mitglieder. Die soziale Struktur der inklusive Nachrücker insgesamt 809 Abgeordneten der Nationalversammlung war über die ganze Sitzungsperiode hinweg sehr homogen. Das Parlament repräsentierte hauptsächlich das Bildungsbürgertum. Drei Viertel der Abgeordneten hatte ein Universitätsstudium absolviert, viele waren dabei Mitglied eines Corps oder einer Burschenschaft. Beruflich waren die höheren Staatsbeamten in der Mehrzahl: zu dieser Gruppe zählten insgesamt 436 Abgeordnete, darunter alleine 49 Hochschullehrer, 110 Richter und Staatsanwälte sowie 115 höhere Verwaltungsbeamte und Landräte, die meist über eine juristische Hochschulausbildung verfügten. Viele von ihnen waren schon mehrere Jahre aufgrund ihrer oppositionellen Haltung in Konflikt mit ihren Landesherren, darunter als Bekannteste die zu den Göttinger Sieben zählenden Professoren Jacob Grimm, Friedrich Christoph Dahlmann, Georg Gottfried Gervinus und Wilhelm Eduard Albrecht sowie mit Welcker und Adam von Itzstein Politiker, die bereits seit über zwanzig Jahren zu den Vorkämpfern verfassungsmäßiger Rechte zählten. Unter den Hochschullehrern war der Anteil an Germanisten und Historikern besonders hoch, da Fachtagungen dieser Disziplinen in den Zeiten der Restauration, in der politische Versammlungen meist verboten worden waren, oft als Tarnung von Veranstaltungen zur Diskussion nationalstaatlicher Themen verwendet wurden. Neben den bereits erwähnten Professoren sind hierbei insbesondere Ernst Moritz Arndt, Johann Gustav Droysen, Friedrich Theodor Vischer und Georg Waitz zu nennen. Aufgrund dieser Zusammensetzung wurde die Nationalversammlung insbesondere nach ihrem Ende auch abwertend als Professorenparlament bezeichnet und mit Spottversen wie belegt. 149 Abgeordnete zählten als Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Geistliche zum freiberuflichen Bürgertum. Das Wirtschaftsbürgertum war lediglich mit knapp 60 Abgeordneten vertreten, darunter ein großer Anteil Verleger wie Bassermann, aber auch Kaufleute, Industrielle und Bankiers. Zahlenmäßig sehr schwach vertreten waren Handwerker und Vertreter aus der Landwirtschaft – letztere waren hauptsächlich über eher konservativ orientierte ostelbische Großgrundbesitzer repräsentiert. Dagegen fanden sich Handwerker wie Robert Blum oder Wilhelm Wolff fast ausschließlich bei der radikaldemokratischen Linken, da sie aufgrund ihrer Herkunft die gravierenden sozialen Probleme der unterprivilegierten Schichten aus eigener Anschauung kannten. Einige wenige unter ihnen wie beispielsweise Wolff verstanden sich bereits als explizite Sozialisten. Weiterhin auffallend ist die große Zahl an bekannten Schriftstellern unter den Abgeordneten, wie zum Beispiel Anastasius Grün, Johann Ludwig Uhland, Heinrich Laube und Victor Scheffel. Fraktionen und Ausschüsse In seiner Eröffnungsrede am 19. Mai 1848 definierte Heinrich von Gagern die Schaffung einer „Verfassung für Deutschland“ und die deutsche Einheit als Hauptaufgaben der Nationalversammlung. Die Abgeordneten bildeten nach Beginn der Parlamentsarbeit in Klubs Diskussionsrunden Gleichgesinnter und schufen so die zur politischen Mehrheitsbildung notwendigen Fraktionen. Diese Fraktionen der Nationalversammlungen wurden entsprechend ihrer Wahrnehmung als Klub üblicherweise nach dem Versammlungsort bezeichnet und waren insgesamt recht instabil. Allgemein werden sie nach ihren Standpunkten insbesondere zur Verfassung, der Macht des Parlaments und der Zentralgewalt im Vergleich zu den Bundesstaaten in drei grundsätzliche Lager eingeteilt: 1. Die „demokratische Linke“ – im Jargon der damaligen Zeit auch als die „Ganzen“ bezeichnet, die sich aus der extremen und der gemäßigten Linken zusammensetzten 2. Die „liberale Mitte“ – die sogenannten „Halben“, die sich aus dem linken und rechten Zentrum zusammensetzten 3. Die „konservative Rechte“ aus Protestanten und Konservativen . Provisorische Zentralgewalt Während die Linke in dieser Situation eine revolutionäre Parlamentsregierung forderte, stimmte das Paulskirchenparlament in einer Abstimmung am 24. Juni 1848 mit 450 zu 100 Stimmen für eine sogenannte Provisorische Zentralgewalt. Dieser neugeschaffenen provisorischen Regierung stand der Österreicher Erzherzog Johann als Reichsverweser, also kommissarisches Staatsoberhaupt, vor. Die Regierungsgeschäfte wurden durch ein Kabinett, bestehend aus einem Ministerkollegium unter Vorsitz eines Ministerpräsidenten geführt. Daneben baute sich die provisorische Zentralgewalt mit Fachministerien und Sondergesandten einen Regierungsapparat auf, der sich allerdings aus Ressourcengründen sehr stark aus der Abgeordnetenschaft rekrutierte. Nachdem die Bundesversammlung des Deutschen Bundes bereits am 12. Juli 1848 ihre Arbeit für beendet erklärt und ihre Verantwortung an die Zentralgewalt delegiert hatte, berief Erzherzog Johann am 15. Juli die erste Regierung unter Ministerpräsident Fürst Karl zu Leiningen. Schleswig-Holsteinischer Krieg (1848–1851) Die politische Situation in Schleswig und Holstein (vgl. auch Schleswig-Holstein) war angesichts der nationalen Stimmung besonders konfliktträchtig. Die beiden Herzogtümer sollten zwar durch den Vertrag von Ripen seit 1460 auf ewig ungeteilt bleiben und standen in Personalunion mit Dänemark, allerdings war nur Holstein Teil des Deutschen Bundes, nicht aber das gemischtsprachige Herzogtum Schleswig, welches ein dänisches Lehen bildete. Deutsche Nationalliberale forderten zusammen mit der Linken, Schleswig in den Deutschen Bund aufzunehmen und dem Herzogtum so eine Vertretung in der Nationalversammlung zu geben, während dänische Nationalliberale Schleswig in einen neuen dänischen Nationalstaat angliedern wollten. Im Auftrag des Deutschen Bundes besetzten daraufhin preußische Truppen Schleswig-Holstein. Auf Drängen Großbritanniens, Russlands und Frankreichs vereinbarten Preußen und Dänemark am 26. August im schwedischen Malmö jedoch einen Waffenstillstand, der den Abzug aller Soldaten aus Schleswig-Holstein vorsah und das Land unter eine gemeinsame Verwaltung stellte. Die Frankfurter Nationalversammlung lehnte am 5. September 1848 den Vertrag von Malmö, der ohne ihre Beteiligung zustande gekommen war, mit 238 gegen 221 Stimmen zunächst ab. In einer zweiten Abstimmung am 16. September 1848 fügte sich die Nationalversammlung der faktischen Lage und nahm den Friedensschluss mit knapper Mehrheit doch noch an. Daraufhin kam es in Frankfurt zu den Septemberunruhen, einem Volksaufstand, bei dem die zur Casino-Fraktion zählenden Parlamentarier Lichnowsky und Auerswald ermordet wurden, und gegen den die Nationalversammlung sich veranlasst sah, schließlich preußische und österreichische Bundestruppen aus der Bundesfestung Mainz herbeizurufen. Die radikalen Demokraten, die zugleich links und nationalistisch gesinnt waren, sahen sich von da an nicht mehr durch die Nationalversammlung repräsentiert und griffen in verschiedenen Staaten des Deutschen Bundes zu eigenständigen revolutionären Aktionen. Spätestens mit der Zustimmung zum Frieden von Malmö kam somit der endgültige Bruch der Zusammenarbeit zwischen bürgerlich-liberalem und radikaldemokratischem Lager Großdeutsche oder kleindeutsche Lösung Die Definition der nationalen Einheit Deutschlands stellte die Frankfurter Nationalversammlung vor große Schwierigkeiten. Hierbei war die weiterhin offene Frage der Zugehörigkeit Schleswigs das kleinere Problem. Schwerer wog, dass große Teile der beiden mächtigsten Staaten des Deutschen Bundes, Preußens und mehr noch Österreichs, außerhalb des deutschen Sprachgebiets lagen und die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu einem deutschen Staat nicht nur eine Frage der nationalen Identität der Bevölkerung, sondern auch der Machtpolitik zwischen den deutschen Staaten war. Die Delegierten erklärten, entgegen allen tschechischen Bemühungen, Böhmen und Mähren zu einem Teil des Deutschen Bundes. Ebenfalls beschlossen die Abgeordneten die Eingliederung der Provinz Posen, wodurch man die dort ansässige polnische Bevölkerung vor den Kopf stieß. Karikatur auf die Schaffung eines Nationalstaats durch die Schneider . Ganz links: Heinrich von Gagern, ganz rechts Friedrich Daniel Bassermann. Für die Grenzen des zukünftigen deutschen Nationalstaates kamen grundsätzlich nur zwei Lösungen In Betracht: Die kleindeutsche Variante sah vor, dass sich Deutschland unter Führung Preußens ohne das Kaisertum Österreich zusammenschließen sollte, um nicht mit den Problemen des Vielvölkerstaates belastet zu sein. Die Anhänger der Großdeutschen Lösung hingegen befürworteten die Einbeziehung Österreichs. Hierbei ging nur ein Teil der Abgeordneten von der Integration der gesamten Habsburgermonarchie aus. Teile der Großdeutschen befürworteten eine Lösung, bei der nur die von Deutschen besiedelten Gebiete zu einem Deutschen Reich zählen sollten. Während die radikale Linke mehrheitlich für die großdeutsche Variante stimmte und sich auf „einen heiligen Krieg der Kultur des Westens gegen die Barbarei des Ostens“ einlassen wollte, unterstützte die liberale Mitte erneut einen pragmatischeren Ansatz. Am 27. Oktober 1848 stimmte die Nationalversammlung für eine großdeutsche Lösung lediglich unter Einbeziehung der „deutschen Lande Österreichs“. Der österreichische Kaiser Ferdinand I. war allerdings nicht bereit, seinen Staat zu spalten und ließ seinen Ministerpräsidenten Schwarzenberg am 27. November, nur wenige Tage vor dem Thronwechsel auf Franz Joseph I., eine Erklärung zur Unteilbarkeit Österreichs abgeben. Damit war klar, dass die Nationalversammlung maximal die staatliche Einheit im Rahmen einer kleindeutschen Lösung, bei der Preußen stärkste Macht war, erreichen konnte. Reichsverfassung und Grundrechte Am 24. Mai 1848 setzte die Nationalversammlung einen dreißigköpfigen Verfassungsausschuss unter Vorsitz von Bassermann ein, der die Ausarbeitung der Reichsverfassung vorbereiten und koordinieren sollte. Am 28. Dezember 1848 wurde im Reichsgesetzblatt das Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 verkündet, welches die Grundrechte mit sofortiger Wirkung für anwendbar erklärte. Der Grundrechtskatalog beinhaltete neben der Freizügigkeit und Gleichbehandlung aller Deutschen in ganz Deutschland die Abschaffung von Standesvorrechten und mittelalterlichen Lasten, Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Abschaffung der Todesstrafe, Freiheit der Lehre und der Wissenschaft, Versammlungsfreiheit, Grundrechte bei polizeilicher Behandlung und Gerichtsverfahren, Unverletzlichkeit der Wohnung, Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Richter sowie die Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit. Nach langen und kontroversen Verhandlungen verabschiedete das Parlament am 28. März 1849 die vollständige Reichsverfassung. Diese sah als Ergebnis der mit einer Mehrheit von 267 gegen 263 Stimmen von den sogenannten Erbkaiserlichen um Gagern mit Unterstützung der eigentlich widerstrebenden Fraktion Westendhall um Heinrich Simon gewonnenen Abstimmung vom 27. März ein erbliches Staatsoberhaupt vor. Die Volksvertretung sollte gemäß Reichsverfassung aus zwei Kammern bestehen, dem direkt gewählten Volkshaus sowie dem von den deutschen Bundesstaaten beschickten Staatenhaus. Die Abgeordneten im Staatenhaus sollten zur Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen, und zur anderen Hälfte von den Landesparlamenten beschickt werden. Staatsoberhaupt und Kaiserdeputation Als beinahe zwangsläufige Folge der kleindeutschen Lösung und der Staatsform der konstitutionellen Monarchie wurde am 28. März der preußische König als erbliches Oberhaupt mit 290 Stimmen gegen 248 Enthaltungen und Widerstand vor allem linker sowie süddeutscher und österreichischer Abgeordneter gewählt. Zwar war den Abgeordneten bekannt, dass Friedrich Wilhelm starke Vorurteile gegen die Arbeit der Frankfurter Nationalversammlung hegte, allerdings hatte die preußische Regierung am 23. Januar 1849 den deutschen Bundesstaaten mitgeteilt, dass Preußen die Ideen der Erbkaiserlichen akzeptieren würde. Ebenso hatte Preußen, im Gegensatz beispielsweise zu Bayern, Württemberg, Sachsen und Hannover, dem Verfassungsentwurf nach der ersten Lesung in einer Stellungnahme zugestimmt. Am 3. April 1849 trug daher eine von der Nationalversammlung bestimmte Kaiserdeputation Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde an. Dieser lehnte jedoch mit der Begründung ab, Würde und Amt nicht ohne Zustimmung der Fürsten und freien Städte annehmen zu können. Tatsächlich allerdings beharrte Friedrich Wilhelm auf dem Prinzip des Gottesgnadentums und wollte keine Krone akzeptieren, die mit dem „Ludergeruch der Revolution“behaftet sei. Damit war das Verfassungswerk der Nationalversammlung und letztendlich auch die Märzrevolution in Deutschland endgültig gescheitert. Die Ablehnung der Kaiserwürde war auch für andere deutsche Fürsten das Signal, dass sich die politischen Kräfteverhältnisse gegen die Liberalen gedreht hatten. Nur widerstrebend nahmen vor allem kleinere Staaten die Reichsverfassung an, Württemberg blieb das einzige Königreich, das nach langem Zögern das Verfassungswerk akzeptierte. Rumpfparlament und Auflösung Am 5. April 1849 zogen alle österreichischen Abgeordneten aus Frankfurt ab. Am 14. Mai legten auch die preußischen Parlamentarier ihre Mandate nieder. Die von Gagern geforderten Neuwahlen fanden nicht statt, so dass die Nationalversammlung immer weiter geschwächt wurde. In der Folgezeit verließen fast alle konservativen und bürgerlich-liberalen Abgeordneten das Parlament. Die verbliebenen linken Kräfte riefen angesichts der Tatsache, dass immerhin 28 deutsche Staaten die Reichsverfassung anerkannt hatten, zur Reichsverfassungskampagne und damit zum offenen Widerstand gegen die bestehenden Regierungen auf, was zu einer Eskalation der politischen Situation führte. In Sachsen kam es zum Maiaufstand, in der bayerischen Pfalz übernahmen beim Pfälzer Aufstand Revolutionäre faktisch die Regierungsgewalt. Am 14. Mai musste der badische Großherzog Leopold nach einer Meuterei der Rastatter Garnison außer Landes fliehen. Die Aufständischen riefen eine badische Republik aus und bildeten eine Revolutionsregierung Während sich preußisches Militär im Auftrag des Deutschen Bundes an die Niederwerfung der Revolutionstruppen machte, bereitete die preußische Regierung Ende Mai die Ausweisung der verbliebenen Abgeordneten aus der Freien Stadt Frankfurt vor. Weitere Abgeordnete, die nicht der Linie der radikaldemokratischen Linken folgen wollten, legten ihr Mandat nieder oder folgten dem Wunsch ihrer Heimatregierung nach Mandatsverzicht. Der spöttisch Rumpfparlament genannte Rest der Nationalversammlung tagte mit zu Beginn 154 Abgeordneten ab dem 6. Juni 1849 in Stuttgart. Langfristige politische Folgen Die Erbkaiserlichen um Gagern unterstützten die Politik im Gothaer Nachparlament[1] und im Erfurter Unionsparlament[2]. 1850 musste Preußen jedoch in der Olmützer Punktation die Unionspolitik auf österreichischen Druck ergebnislos aufgeben. Trotzdem führte die Märzrevolution zu einem erheblichen politischen Bedeutungszuwachs Preußens. Zum einen hatte es durch die maßgebliche Rolle bei der Niederwerfung der Märzrevolution seine Unverzichtbarkeit als Machtfaktor deutscher Politik unter Beweis gestellt und hatte gegenüber den kleinen und mittleren Fürstentümern seine Überlegenheit demonstriert. Zum anderen war das preußische Königreich nun strategisch erheblich besser positioniert. Beispielsweise hatte es mit dem Großherzogtum Baden ein ihm zu Dank verpflichtetes Fürstenhaus und damit den ersten größeren Verbündeten in Süddeutschland gewonnen. Die politische Diskreditierung der Demokraten und Liberalen, deren Entfremdung, sowie die unerfüllte Sehnsucht nach einem Nationalstaat, die zu einer Loslösung der nationalen Frage von der Durchsetzung von Bürgerrechten führte, werden von einigen Historikern auf der Suche nach Erklärungsmustern zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert als Bestandteil des deutschen Sonderwegs interpretiert. Die Arbeit der Nationalversammlung und die gesamte Märzrevolution wurde in den ihr folgenden Jahrzehnten sehr negativ bewertet. Die Ideen der radikaldemokratischen Linken wurden als unverantwortliche und naive Spinnerei charakterisiert. Aber auch die bürgerlichen Liberalen waren diskreditiert und schieden zum großen Teil enttäuscht und von ihren Mitbürgern angefeindet aus der Politik aus. Bassermann nahm sich 1855 wohl auch aus diesem Grund das Leben. ------------------------------- [1] Versammlung von 148 ehemaligen Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung vom 26. Juni bis zum 28. Juni 1849 [2] Die vom 20. März bis zum 29. April 1850 tagende Versammlung von Parlamentariern, die nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung eine Verfassung für ein kleindeutsches Reich unter preußischer Führung erreichen wollten.