Märzrevolution Die Revolution von 1848/ 1849 hat in Mitteleuropa ethnische Nationalismen ins Leben gerufen, die im Vormärz durch den Bohemismus und eine gemeinsame biedermeierliche Kultur, in der nationale Spezifika als folkloristische Elemente galten, überlagert wurden. Bei der Versammlung im St.- Wenzelsbad am 11. März waren sowohl Tschechen als auch Deutsche unter den 14 Forderungen unterschrieben. Die Angst der Deutschen vor Tschechen führte schon im April zur Gründung des Vereins der Deutschen aus Böhmen, Mähren und Schlesien, der gegen die Forderung der Ausgliederung der Länder der Wenzelskrone aus dem österreichischen zentralistischen System, einer Forderung der Tschechen, protestierte. In Reaktion darauf bildeten die Tschechen am folgenden Tag den "Narodni vybor", den Nationalausschuss. Während für die Deutschen Forderungen nach liberalen Rechten und Freiheiten im Vordergrund standen, spielte in den Böhmischen Ländern die nationale Frage eine grosse Rolle. Das tschechische Nationalgefühl erwachte, zugleich wuchsen die Spannungen zwischen deutschen und tschechischen Bewohnern des Landes. Palackýs Absagebrief an das Frankfurter Parlament wurde von den Deutschen als Verrat der Revolution betrachtet. Palacký verteidigte darin Österreich als Centrum, von dessen Kraft und Stärke er nicht für Böhmen allein Heil erwartete. Die von der frz. Februarrevolution ausgelöste Erhebung des liberalen Bürgertums breitete sich in den dt. Staaten und in Österreich und in Preußen schenll aus. Sie war, anders als in Frankreich, v. a. eine bürgerliche Revolution[1] mit dem Ziel liberaler Reformen wie auch nationaler Einheit. Ausgehend von südwestdeutschen Staaten wurden in den Klein- und Mittelstaaten die Reformforderungen bald erfüllt: konstitutionelle Verfassungen, Pressefreiheit, Schaffung von Reformministerien (»Märzministerien«), die Wahl eines gesamtdt. Parlaments (Frankfurter Nationalversammlung). In Preußen, wo es am 22. 3. 1848 zu Straßenkämpfen gekommen war, setzten sich im Frühsommer die Gegner der revolutionären Bewegung durch. Am längsten hielt sich die Revolution in Ungarn, obwohl kleiner Völker gegen Ungarn die Kaiserpartei unterstützten. Am 3. 3. hielt L. Kossuth, Führer der ungarischen Opposition, im ungarischen Reichstag in Preßburg die Rede, in der er für Ungarn eine moderne Verfassung forderte. In Österreich setzte seit dem Sturz Metternichs (13.3. 1848) eine stärkere Radikalisierung ein. Kaiser Ferdinand der Gutmütige[2] versprach eine bürgerliche Verfassung zu bewilligen. In Wien traten an die Stelle der Staatskonferenz ein Provisorisches Staatsministerium unter Vorsitz von F. A. Kolowrat-Liebsteinsky[3] und an die Stelle der Hofämter Ministerien. Am 25. 4. wurde die Pillersdorfsche Verfassung[4] erlassen, die aber auf heftige Kritik stieß, weil z. B. der Kaiser ein Vetorecht gegen die Beschlüsse dieses Parlaments besitzen sollte. In der "Sturmpetition" von Nationalgarden, Studenten und Arbeitern in der Wiener Hofburg wurden die Zurücknahme der "oktroyierten Verfassung" vom 25. 4. und die Einberufung eines konstituierenden Reichstags mit allgemein, direkt und frei gewählten Abgeordneten gefordert. Nach Straßenkämpfen wurden in der Nacht vom 15. auf den 16. 5. diese Forderungen bewilligt. Kaiser Ferdinand I. und die kaiserliche Familie flohen am 17. 5. nach Innsbruck. Tumulte der Studenten führten am 24. 5. zur Schließung der Universität und am 26. 5. wieder zu Barrikadenkämpfen in Wien, ausgelöst durch den Plan einer Auflösung der Akademischen Legion. Die Regierung mußte neben der Legion auch die Bildung eines Sicherheitsausschusses, bestehend aus Bürgern, Nationalgardisten und Studenten, gestatten, der nach Abzug des Militärs für einige Zeit eines der Machtzentren in Wien wurde. Adolf Fischhof[5] zählte zu den Studentenführern und war wurde Präsident des Wiener Sicherheitsausschusses. Die Wiener Revolution wurde auch durch soziale Forderungen geprägt. Den unter dem Studenten A. Willner gebildeten "Arbeiterkomitees" gelang es, sozialistische Forderungen durchzusetzen (10-Stunden-Arbeitstag, Lohnerhöhungen, Gründung des "Ersten ö. Arbeitervereins" usw.). Eine Aussöhnung zwischen den Aufständischen und dem Hof sollte der volksverbundene Erzherzog Johann herbeiführen. 1808 organisierte er in Tirol die Landwehr für den Volkskrieg gegen Napoleon, förderte 1809 den Tiroler Freiheitskampf Andreas Hofers und nach der Niederschlagung des Tiroler Volksaufstands verbot ihm sein kaiserlicher Bruder Franz II. Tirol zu betreten. Deshalb wandte er sich der Steiermark zu. Er gilt dort als der große Modernisierer und Gründer des Grazer Museums Johanneum. Am 18. Februar 1829 heiratete er in der hauseigenen Kapelle auf dem Brandhof in Gußwerk bei Mariazell die Ausseer Postmeisterstochter Anna Plochl. Durch die Heirat mit einer Bürgerlichen musste Johann hinnehmen, dass er von der Thronfolge ausgeschlossen wurde und seine Nachkommen keinen Adelstitel tragen durften. Im Jahre 1834 zeigte sich sein Bruder Kaiser Franz II. gnädig und verlieh Plochl den Titel „Freifrau von Brandhofen“. Erst 1844 wurde sie durch Ferdinand I. in den Adelsstand als „Gräfin von Meran“ erhoben. 1845 wurde dem einzigen Kind aus dieser Ehe Franz (1839–1891) der vererbbare Titel „Graf von Meran“ zugestanden. Am 26. 6. kam Erzherzog Johann als Vertreter des Kaisers nach Wien, konnte diese Position allerdings wegen seiner Berufung als "Reichsverweser" nach Frankfurt nicht in der gewünschten Weise ausfüllen. Er betraute A. Doblhoff-Dier[6] am 8. 7. mit der Bildung eines vorwiegend demokratisch gesinnten Ministeriums und eröffnete am 23. 7. den konstituierenden Reichstag. Dort beantragte Hans Kudlich[7] am 26. 7. die schon vorher im Prinzip zugestandene Aufhebung der bäuerlichen Untertanenlasten, die am 7. 9. beschlossen und vom Kaiser sanktioniert wurde. Durch diesen großen sozialen Erfolg wurde die Bauernschaft, die an der Revolution fast gar nicht beteiligt war, für die Krone gewonnen. Am 12. 8. kehrte der Hof nach Wien zurück. Vom 21. bis 24. 8. stand Wien erneut im Zeichen eines Aufstands, weil die Löhne für weibliche und jugendliche Erdarbeiter herabgesetzt worden waren. Die Stadtgarde konnte die Ruhe ohne militärische Hilfe wiederherstellen, doch gab es 22 Tote und mehr als 300 Verwundete. Der Sicherheitsausschuß löste sich nach der "Praterschlacht" selbst auf. Während die Revolution in dem Prager Pfingstaufstand und in Italiem besiegt wurde, blieb den Ungarn zuerst ein liberales Ministerium und eine eigene Verfassung erhalten. Am 26. 4. wurde in Krakau ein polnischer Aufstand unterdrückt. Nach dem Sieg Radetzkys bei Santa Lucia (6. 5.) im Sardinischen Krieg wurde auch in Italien die österreichische Hoheit wiederhergestellt. In diesen Tagen erhoben sich Slowaken, Rumänen und Banater Serben gegen die zentralistische Tendenzen der ungarische Regierung. Das deutschsprach. Bürgertum sah seine Stellung durch die Freiheitsbestrebungen der anderen Nationen gefährdet, begrüßte daher die Siege der kaiserlichen Armee und suchte Rückhalt in Deutschland, das ebenfalls eine bürgerl. Revolution erlebte. Oktoberrevolution in Wien Als am 6. 10. 1848 von Wien aus kaiserliche Truppen gegen das aufständische Ungarn ziehen sollten, versuchten die mit den Ungarn sympathisierenden Wiener Arbeiter, Studenten und meuternden Truppen den Abmarsch zu verhindern. Es kam zu Straßenkämpfen, wobei selbst im Stephansdom Blut vergossen wurde; Kriegsminister T. Latour wurde von der Menge gelyncht. Der Hof floh mit Kaiser Ferdinand am 7. 10. nach Olmütz, der Reichstag wurde am 22. 10. nach Kremsier verlegt. A. Windisch-Graetz und J. Jellacić begannen am 26. 10. mit der Beschießung Wiens und erstürmten am 31. 10. die Innere Stadt. C. W. Messenhauser, der Führer der Aufständischen, die Journalisten A. Becher und H. Jellinek sowie R. Blum wurden hingerichtet; rund 2000 waren bei den Kämpfen gefallen. Die Errungenschaften der Märzrevolution gingen zum größten Teil verloren. Berlin Am 18. März kommt es in Berlin bei der Verlesung eines königlichen Patents zu Reformen in Preußen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen protestierenden Bürgern und Militär. Tatsache ist, dass während der Verlesung des Patents nach anfänglich friedlicher Stimmung sozialrevolutionäre Parolen laut wurden. In diesem Zusammenhang soll sich ein Schuss gelöst haben, wobei unklar ist, ob es sich um den gezielten Waffeneinsatz gegen Demonstranten oder um die Panikhandlung eines bedrängten Soldaten handelte. Folge war ein Umschlagen der zuvor mehrheitlich positiven Stimmung der Demonstranten und der nunmehr gezielte Einsatz von Militär. Daran anschließende heftige Straßen- und Barrikadenkämpfe fordern mehrere hundert Tote. Die Mehrheit der Opfer waren Handwerker, darunter 13 Lehrlinge, 115 Gesellen und 29 Meister. 52 der Opfer waren Arbeitsleute (das heißt Arbeiter), 34 Dienstboten, 15 Opfer waren von gebildetem Stand. 4 der Opfer waren adlig. Unter den Opfern gab es 11 Frauen, 4 Kinder und 6 Jugendliche unter 18 Jahren. Nach einer öffentlichen Trauerfeier auf dem Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte, die von dem Maler Adolph Menzel in seinem Gemälde „Aufbahrung der Märzgefallenen“ 1848 festgehalten wurde, und einer Unterbrechung des Trauerzuges auf dem Schlossplatz, wo König Friedrich Wilhelm IV. den Toten die letzte Ehre zu erweisen hatte, wurden Revolutionäre am 22. März 1848 unter großer Anteilnahme der Berliner Bevölkerung beigesetzt. In einem Aufruf „An mein Volk und die deutsche Nation“ versprach der König das Aufgehen Preußens in Deutschland. Am 29. März 1848 wurde ein liberales Märzministerium eingesetzt, das sich aber nicht gegen Adel und Militär durchsetzen konnte. Am 20. Juni 1848 wurde es wieder entlassen. Als Ende Mai 1848 die Ereignisse sich etwas beruhigt hatten, vollzog der König eine reaktionäre Kehrtwendung. Im November 1848 wurde General Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg zum Ministerpräsidenten von Preußen ernannt und die königlichen Truppen kehrten nach Berlin zurück. An der folgenden Konterrevolution in Preußen beteiligt war auch der konservative Abgeordnete Otto von Bismarck. Die preußische Nationalversammlung verhandelte seit dem 22. Mai 1848 über eine Verfassung. Am 5. Dezember 1848 ließ der König die preußische Nationalversammlung auflösen und oktroyierte selbst eine Verfassung, die weit unter den Forderungen der Märzrevolution blieb. Es entstand zwar eine konstitutionelle Monarchie, die Legislative bliebt dem König und dem Landtag geteilt, der nicht nach dem allgemeinene, sondern nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt wurde. Die Wähler besaßen ein nach Steuerleistung in drei Abteilungen („Klassen“) abgestuftes Stimmengewicht. Das Wahlverfahren in Kombination mit der Wahlkreiseinteilung führte zu einer sehr starken Bevorzugung der Konservativen. 1913 erhielten sie 14,8% der Urwählerstimmen, hatten aber 149 der 443 Sitze im Abgeordnetenhaus. Die SPD hingegen erhielt 1913 mit 28,4% der Urwähler nur 10 Sitze. Gemessen am Stimmenanteil wurden Zentrum, National- und Linksliberale vom Wahlrecht eher begünstigt, aber bei weitem nicht im gleichen Ausmaß wie die Konservativen. Otto von Mannteufel[8] führte einen büroktischen Absolutismus ein. Auch dieses System, das 1850 das allgemeine Wahlrecht durch das Drei-Klassen-Wahlrecht ersetzte, schien Friedrich Wilhelm IV. noch ein allzu großen Zugeständnis an die Demokraten. Deshalb verwandelte er 1854 die erste Kammer in ein Herrenhaus, in dem die ostelbischen Junker in der Mehrheit waren. Die Machtposition des Königs blieb kaum angetastet. Er behielt sich das Vetorecht gegen alle Beschlüsse des preußischen Landtags vor, sowie das Recht, das Parlament jederzeit auflösen zu können. Das Staatsministerium (die preußische Regierung) war nicht dem Parlament, sondern nur dem König gegenüber rechenschaftspflichtig. Dennoch enthielt die oktroyierte Verfassung zunächst noch einige liberale Zugeständnisse, die allerdings in den Folgemonaten modifiziert wurden. Frankfurter Nationalversammlung war ein gesamtdeutsches verfassunggebendes Parlament, das 1848/49 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main tagte; hervorgegangen ist es nach der Märzrevolution 1848 aus freien Wahlen. Die am 18.5. 1848 gebildete Franfurter Nationaversammlung wollte eine gesamtdeutsche Verfassung entwerfen und einen dt. Nationalstaat schaffen, der die preußischen und österreichischen Sonderinteressen bei Erhaltung der staatlichen Vielfalt Deutschlands aufheben sollte (»dt. Frage«). Am 28./29.6. 1848 schuf das Parlament mit der Wahl des Reichsverwesers Erzherzog Johann von Österreich eine provisorische Regierung, der jedoch eine wirksame Exekutivgewalt fehlte. In der Septemberrevolution ließ die gemäßigt-liberale Mehrheit der Frankfurter Nationalversammlung einen Aufstand der radikalen Linken durch preuß. und österr. Truppen niederschlagen (18.9. 1848) und verhalf so den alten Ordnungsmächten zum entscheidenden Erfolg. Der Frankfurter Nationalversammlung gelang es, sich auf Grundrechten des deutschen Volkes (27.12. 1848) zu einigen: Es handelte sich um die Freiheit der Person, Freiheit der Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetzt, Freizügigkeit innerhalb des Reichsgebietes, Berufsfreiheit und Unverletzlichkeit des Eigentums. In der Frage der Vereinigung Deutschlands standen sich die Kleindeutschen (Erbkaiserliche, v. a. H. von Gagern), die den Ausschluss Österreichs befürworteten, und die in sich uneinheitliche Gruppe der Großdeutschen gegenüber. Am 28.3. 1849 wurde schließlich der preußische König Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser eines kleindeutschen Reiches gewählt (290 Stimmen bei 248 Enthaltungen). Mit seiner Weigerung, die Erbkaiserkrone anzunehmen, war die Frankfurter Nationalversammlung gescheitert. Die liberal geprägte Reichsverfassung vom 28.3. 1849 wurde nur von 28 kleineren Staaten, aber u.a. nicht von Preußen und Österreich anerkannt. Die Maiaufstände zur Durchsetzung der Verfassung in Sachsen, Baden und der Rheinpfalz wurden niedergeschlagen. ________________________________ [1] Die Februarrevolution 1848 in Paris stürzte das Bürgerkönigtum und proklamierte die »Zweite Republik«. Die radikalen Sozialisten konnten sich gegen die gemäßigten Republikaner nicht durchsetzen, ein Aufstand der Pariser Arbeiter wurde blutig niedergeschlagen [2] die Reg. führte die sog. Staatskonferenz (v.ÿa. Staatskanzler Metternich und Min. Graf Kolowrat-Liebsteinsky) [3] 1778-1861, zur Zeit Kaiser Ferdinands war er 1836-48 Mitglied der "Geheimen Staatskonferenz", in der er für die innere Verwaltung und die Finanzen zuständig war. Nach Metternichs Sturz von 20. 3. bis 19. 4. 1848 1. konstitutionellerMinisterpräsident.. [4] Sie war nur für die sogenannten „Erblande“ bestimmt und galt nicht für das Königreich Ungarn und die italienischen Gebiete. Sie wurde von den liberalen Kräften als zu wenig demokratisch abgelehnt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Pillersdorfsche_Verfassung) [5] * 18. 12. 1816 Ofen (Budapest, Ungarn), † 23. 3. 1893 Emmersdorf (Kärnten), Politiker, Arzt und Schriftsteller. Seine Rede über Pressefreiheit im Hof des Niederösterreichischen Landhauses in Wien gilt als Anstoß der Wiener Märzrevolution1848; er wurde Präsident des Wiener Sicherheitsausschusses und Abgeordneter des Reichstags [6] Justizministre wurde Alexander Bach, der später - 1849 - Min. des Innern; nach dem Tod des Fürsten Felix zu Schwarzenberg (1852) einflussreichstes Reg.mitglied; [7] Kudlich stammte aus * 23. 10. 1823 Lobenstein (Úvalno, zwischen Jägerndorf und Troppau) und war jüngstes Mitglied des österreichischen Reichstags. Als Teilnehmer an der Wiener Oktoberrevolution 1848 und am pfälzischen Aufstand 1851 wurde Kudlich am 10. 3. 1854 in Abwesenheit zum Tod verurteilt; er flüchtete in die Schweiz, wo er Medizin studierte. Kudlich lebte nach seiner Ausweisung mit kurzen Unterbrechungen bis zu seinem Tod am 11. 11. 1917 als Arzt in den USA. Bei der historischen Abstimmung über die Grundentlasstung, d. h. die Abschaffung von Zehent, der Robot und der Besitzwechselgebühren, blieben die tschechischen Abgeordneten diesen Forderungen fern, um adelige Verbündete nicht zu brüskieren und bei der Kaiserpartei ihre nationalen Ziele durchzusetzen. Die auf einem bes. "Böhmischen Staatsrecht" beruhenden Forderungen tschechischer und adeliger Kreise wurden jedoch nur teilweise bewilligt. [8] Am 8. November 1848 trat er als Minister des Inneren in das Kabinett von Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg ein. An der preußischen Verfassung vom 5. Dezember 1848 hatte Manteuffel wesentlichen Anteil. Nach dem Tode des Grafen Brandenburg mit der interimistischen Leitung der auswärtigen Angelegenheiten betraut. Am 19. Dezember 1850 erfolgte seine definitive Ernennung zum Präsidenten des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Er hielt sich in seiner Stellung, freilich mehr und mehr auf die reaktionäre Partei sich stützend, bis zur Einsetzung der Regentschaft (Oktober 1858).