Revolution 1848 konstitutionelle Verfassungen versus oktroyierte Verfassung Bez. für einseitig vom Staatsoberhaupt gegebene Verf., v. a. für die am 5.12. 1848 von König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen verkündete, bis 1918 im Wesentlichen gültige preuß. Verf. und die Verf. in Österreich vom 4.3. 1849 (1851 widerrufen) Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 Grundrechte: Reichsbürgerrecht, Freizügigkeit innerhalb des Reichsgebietes, , Berufs- und Gewerbefreiheit, Standesvorrechte abgeschafft, die Todesstrafe sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung, abgeschafft, Briefgeheimniß, Meinungsfreiheit, Preßfreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Eigentums, Patrimonialgerichtsbarkeit und die grundherrliche Polizei aufgehoben, Familienfideicommisse[1] aufgehoben[2], Pflichten: Wehrpflicht , Schaffung von Reformministerien (»Märzministerien«), die Wahl eines gesamtdt. Parlaments (Frankfurter Nationalversammlung). In Preußen, wo es am 22.3. zu Straßenkämpfen gekommen war, setzten sich im Frühsommer die Gegner der revolutionären Bewegung durch. In Österreich setzte seit dem Sturz Metternichs (13.3. 1848) eine stärkere Radikalisierung bis zu den bürgerkriegsähnl. Maiaufständen ein. Der Wiener Hof floh nach Innsbruck. Gleichzeitig begann die ungar. Revolution. Am 25.4. wurde für die nichtungar. Länder eine liberale Verfassung[3] erlassen, während Ungarn zu Ö. im Verhältnis der Personalunion stehen sollte.In Mailand und Venedig siegte die nat. Revolution. Unter dem Druck einer Massenbewegung sollten der neue Reichstag als verfassunggebendes Parlament berufen und der Wahlzensus beseitigt werden. In Prag forderte ein Aufstand (Pfingstaufstand)v. a. nat. Rechte der böhm. Länder, doch wurde er von Fürst Windischgrätz blutig niedergeschlagen (11.17.6.). Auch in Italien erlangte die österr. Staatsmacht mit den Militäraktionen von Graf Radetzky wieder die Oberhand. In Ungarn bereitete sich seit März 1848 der offene Bürgerkrieg vor, zw. der kaiserl. Reg. und dem ungar. Reichstag kam es im Sept. zum Bruch. Eine neue Erhebung in Wien wurde am 31.10. mit der Erstürmung der Stadt durch die Truppen des Fürsten Windischgrätz (d.Ä.) beendet, mehrere Führer des Aufstands, so Robert Blum, wurden standrechtlich erschossen. Schon vorher hatte ein kaiserl. Manifest den Reichstag zum 15.11. nach Kremsier berufen. An die Spitze eines neuen Ministeriums trat F.Fürst zu Schwarzenberg berufen. Kaiser FerdinandI. dankte am 2.12. 1848 zugunsten seines Neffen Franz JosephI. ab. In Kremsier konnte sich die Reg. mit dem Reichstag nicht verständigen, sie löste ihn auf und oktroyierte am 4.3. 1849 eine konstitutionelle Gesamtstaatsverf. (Märzverf.). Ungarn, das sich unter L.Kossuth für unabhängig erklärt hatte (14.4. 1849), wurde im Aug. 1849 mit russ. Hilfe unterworfen. Schwarzenberg brachte die Versuche der Frankfurter Nationalversammlung, anstelle eines Dt. Bundes einen Bundesstaat (mit oder ohne Ö., Großdeutsche, Kleindeutsche) zu errichten, zum Scheitern und erzwang 1850 (Olmützer Punktation) die Wiederherstellung des Dt. Bundes. Die Spannungen zw. Preußen und Ö. wuchsen. Mit dem »Silvesterpatent« 1851 hob Schwarzenberg die Märzverf. mit den Grundrechten auf. Nach seinem Tod betrieb A.von Bach als Innenmin. einen entschiedenen bürokrat. Zentralismus. Die österr. »Gegenrevolution« nach der Niederwerfung der Wiener »Oktoberrevolution« (6. 31.10. 1848). Robert Blum, Politiker, *Köln 10.11. 1807, Wien 9.11. 1848; Theaterkassierer in Leipzig, volkstüml. Redner und polit. Schriftsteller; 1848 Führer der demokrat. Linken in der Frankfurter Nationalversammlung. Im Okt. dieses Jahres überbrachte er den in Wien kämpfenden Aufständischen eine Sympathieadresse der Frankfurter Nationalversammlung und beteiligte sich zeitweilig am Kampf. Nach der Niederschlagung des Aufstandes wurde er zum Tode verurteilt und erschossen. Alexander Freiherr von Bach, (geadelt 1854), österr. Staatsmann, *Loosdorf (heute zu Fallbach, Bez. Mistelbach) 4.1. 1813, Schloss Schönberg (bei Wiener Neustadt) 12.11. 1893; wurde 1848 Justizmin. und 1849 Min. des Innern; nach dem Tod des Fürsten Felix zu Schwarzenberg (1852) einflussreichstes Regierungsmitglied; vertrat ein klerikal-zentralistisch-absolutist. Regierungssystem; wegen außenpolit. Misserfolge 1859 entlassen. Das Scheitern der Frankfurter Nat.versammlung in der Kaiserfrage, die Wiederherstellung des Dt. Bundes, das Einschwenken der dt. Staaten auf den Reaktionskurs, der Widerruf der in Österreich oktroyierten Verf. vom 4.3. 1849 am 20.8. 1851 leitete einen neoabsolutist. Kurs ein und beendete die Revolutionsbewegung. Frankfurter Nationalversammlung, gesamtdt. verfassunggebendes Parlament, das 1848/49 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main tagte; nach der Märzrevolution 1848 hervorgegangen aus freien Wahlen. Die am 18.5. 1848 gebildete F.N. wollte eine gesamtdt. Verf. entwerfen und einen dt. Nationalstaat schaffen, der die preuß. und österr. Sonderinteressen bei Erhaltung der staatl. Vielfalt Dtl.s aufheben sollte (»dt. Frage«). Am 28./29.6. 1848 schuf die F.N. mit der Wahl des Reichsverwesers Erzherzog Johann von Österreich eine provisor. Reg., der jedoch eine wirksame Exekutivgewalt fehlte. In der Septemberrevolution ließ die gemäßigt-liberale Mehrheit der F.N. einen Aufstand der radikalen Linken durch preuß. und österr. Truppen niederschlagen (18.9. 1848) und verhalf so den alten Ordnungsmächten zum entscheidenden Erfolg. Während es der F.N. gelang, sich auf ein umfassendes Gesetz über die Grundrechte des dt. Volkes (27.12. 1848) zu einigen, standen sich in der dt. Frage die Kleindeutschen (Erbkaiserliche, v. a. H. von Gagern), die den Ausschluss Österreichs befürworteten, und die in sich uneinheitl. Gruppe der Großdeutschen gegenüber. Am 28.3. 1849 wurde schließlich der preuß. König Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser eines kleindt. Reiches gewählt (290 Stimmen bei 248 Enthaltungen). Mit seiner Weigerung, die Erbkaiserkrone anzunehmen, war die F.N. gescheitert. Die liberal geprägte Reichsverf. vom 28.3. 1849 wurde nur von 28 kleineren Staaten, aber u.a. nicht von Preußen und Österreich anerkannt. Die Maiaufstände zur Durchsetzung der Verf. in Sachsen, Baden und der Rheinpfalz wurden niedergeschlagen. Baden: 1848/49 kam es zu drei Aufständen in Baden (Erster im April 1848 niedergeschalgen, der zweite im September 1848, der letzte wurde erst im Mai 1849 mit preuß. Truppen niedergeworfen. Friedrich Hecker (*Eichtersheim (heute zu Angelbachtal, Rhein-Neckar-Kr.) 28.9. 1811, gest. St. Louis (Mo.) 24.3. 1881; war Mitglied der bad. zweiten Kammer und in der Revolution von 1848 ein Führer der radikalen Linken; führte mit G.von Struve den bewaffneten Aufstand in Baden (am 20.4. 1848 niedergeschlagen); floh in die Schweiz, 1849 in die USA; dort Oberst bei den Unionstruppen im Sezessionskrieg. Gustav von Struve, (*München 11. 10. 1805, gest.Wien 21.8. 1870,); entwickelte sich während des Vormärz zum radikalen Demokraten; scheiterte im Vorparlament 1848 (Frankfurter Nationalversammlung) mit seinem föderativ-republikanishcne Verfassungsentwurf; leitete 1848/49 (mit F.Hecker) die bad. Aufstände; emigrierte 1849 in die Schweiz und 1851 in die USA (nahm dort am Sezessionskrieg aufseiten der Union teil); 1863 Rückkehr nach Deutschland. Georg Herwegh, Dichter, *Stuttgart 31.5. 1817, gest. Baden-Baden 7.4. 1875; veröffentlichte in der Schweiz »Gedichte eines Lebendigen« (2Bde., 184143), die mit schwungvoll-rhetor. Versen für Freiheit und Vaterland stritten; war 1848 aktiv im bad. Aufstand, floh nach dessen Scheitern in die Schweiz. Nach der Reaktionszeit lenkte Großherzog Friedrich I. (18561907) mit der »neuen Ära« (186066) wieder in liberale Richtung (Min. Lamey, Roggenbach) ein, Juli-aufstand in Posen endete mit dem Anschluss von Posen an den Deutschen Bund, dem von dem Frankfurter Parlament zugestimmt wurde. Die 2.Phase der Revolution, die Septemberrevolution, erwuchs aus der Radikalisierung der sozialen Unterströmung der Märzrevolution, deren militär. Niederwerfung bis 23.9. 1848 den Dualismus Preußens und Österreichs wieder aufleben ließ. Nach der Märzrevolution berief Friedrich Wilhelm IV. ein liberales Ministerium unter L. Camphausen (29.3. 1848) und ließ eine preuß. Nationalversammlung wählen, in der die demokrat. Linke dominierte. Im Konflikt zw. der Reg. und der am 22.5. eröffneten Nationalversammlung berief der König am 2.11. 1848 ein konservatives Ministerium unter F.W. Graf von Brandenburg, löste die Nationalversammlung auf und oktroyierte eine Verf., die 1850 revidiert wurde und bis 1918 gültig blieb (konstitutionelle Monarchie, verantwortl. Min., Legislative bei König und Landtag, Dreiklassenwahlrecht) Otto von Mannteufel führte einen büroktischen Absolutismus ein, auch dieses System, das 1850 das allgemeine Wahlrecht durch das Drei-Klassen-Wahlrecht ersetzte, schien Friedrich Wilhelm IV. noch ein allzu großen Zugeständnis an die Demokraten. Deshalb verwandelte er 1854 die erste Kammer in ein Herrenhaus, in dem die ostelbischen Junker in der Mehrheit waren. Als FriedrichVII. am 22.3. 1848 nach der Ernennung eines eiderdän. Ministeriums die Einverleibung Schleswigs in Dänemark anerkannte, erfolgte am 23./24.3. die schleswig-holstein. Erhebung in Kiel: Der »Herzog« wurde für unfrei erklärt und eine provisor. Regierung eingesetzt. Mit Unterstützung v. a. preuß. Bundestruppen konnte sich S.-H. im Deutsch-Dän. Krieg (1848-50) behaupten, geriet aber politisch ebenso wie Preußen unter den Druck der Großmächte Russland und Großbritannien. Preußen zog sich daraufhin im Sommer 1850 zurück. Bauernbefreiung, bezeichnet die Lösung der Bauern aus allen herrschaftl. Bindungen durch die Agrarreformen des 18. und 19.Jh.; sie umfasste die persönl. Befreiung aus der Leibeigenschaft oder Erbuntertänigkeit, die Grundentlastung, d.h. die Auflösung der Grundherrschaft oder Gutsherrschaft, die Aufhebung der Gerichtsherrschaft, die Ablösung des Zehnten u.a. herrschaftl. Berechtigungen. In Preußen bahnten schon Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d.Gr. die Bauernbefreiung an; Stein hob durch das Edikt vom 9.10. 1807 die Gutsuntertänigkeit sämtlicher Bauern auf; 1811 und 1816 wurde unter Hardenberg die Ablösung der Gutsherrschaft für die Groß- und Mittelbauern verordnet; zum Abschluss der Gesetzgebung kam es 1850. In Österreich hob Kaiser Joseph II. bereits 1781 die Leibeigenschaft auf, während die bäuerl. Lasten erst durch das Gesetz vom 7.9. 1848 beseitigt wurden. Auch in den anderen dt. Staaten war der Ablösungsprozess 1848 beendet. In Ungarn begann die Bauernbefreiung 1853/54, in Rumänien 1864. Patrimonialgerichtsbarkeit, die [zu mlat. patrimonialis = grundherrschaftlich] (früher): private Ausübung der Rechtsprechung vonseiten des Grundherrn über seine Hörigen. In Frankreich und dem Rheinland (linksrheinisch), wurde die Grundherrschaft im Laufe der Französischen Revolution abgeschafft, in Deutschland ab 1807 infolge des Oktoberedikts bzw. durch die französischen Reformgesetze nach 1808. In den Rheinbundstaaten wurden diese Reformen nach 1814 oft wieder zurück genommen, aber 1831 wurden wichtige Reformgesetze („Ablösungen“) erlassen. Einen weitgehenden Abschluss erfuhren die Reformen durch die Revolution von 1848. Sie endeten mit der Übertragung des Rustikalbesitzes gegen Entschädigung auf die Bauern, während der direkt bewirtschaftete Dominikalbesitz privates Grundeigentum und vielfach Großgrundbesitz wurde. abdanken[4] Bauernbefreiung Schlacht bei Custozza Deutsch-Dän. Krieg (1848-50) Exekutivgewalt Gerichtsherrschaft[5] Großdeutsche Grundentlastung[6] Kleindeutsche Olmützer Punktation eine liberale (Reichs-)Verfassung verabschieden/erlassen Märzverfassung Mininisterium[7] oktroyierte Verfassung Posen Reichstag Reichsverweser Schmelztiegel Silvesterpatent standrechtlich erschossen verfassunggebendes Parlament[8] Wahlzensus Alexander von Bach Robert Blum Adolf Fischhof Friedrich Wilhelm IV. von Preußen H. von Gagern Josip Jelačič Erzherzog Johann von Österreich Hans Kudlich Graf Johann Josef Wenzel Radetzky Fürst Alfred Windischgrätz ________________________________ [1] auch verschuldtete Adelige waren früher durch die Beziechnung des Familienbesitzes als Fideicommis geschützt: [2] Gleichheit aller Deutschenvor dem Gesetz. [3] Die Pillersdorfsche Verfassung [4] abdikovat [5] panství se soudní pravomocí [6] výkup z roboty za mírnou náhradu [7] An die Spitze eines neuen Ministeriums trat F.Fürst zu Schwarzenberg [8] ústavodárný