Vertrag über den gewerblichen Verkauf von gebrauchtem Gerät Zwischen der Flughafen Hamburg GmbH Flughafenstraße 1-3 22335 Hamburg – nachfolgend FHG bzw. Verkäufer genannt – und – nachfolgend Käufer genannt – wird folgender Kaufvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Verkäufer verkauft dem gewerblichen Käufer einen/eine .................... • Farbe: .................... • Größe: .................... • Serien-Nr.: im Ist-Zustand, wie vor Ort besichtigt, probegefahren und getestet. (2) Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt auch für etwaige versteckte Mängel. (3) Zwischen den Vertragsparteien ist die Produktbeschreibung, die als Anlage diesem Vertrag beigefügt ist, zur Bestimmung der Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ausdrücklich vereinbart. Diese Beschaffenheitsvereinbarung ist keine Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers. Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht abgegeben. (4) Als (unverbindlicher) Übergabetermin wird der XX.XX.XX angestrebt. Kaufvertrag FHG / Seite 1 von 4 (5) Der Käufer verpflichtet sich, zugelassene Fahrzeuge spätestens zwei Werktage nach Übernahme ab- bzw. umzumelden und der FHG die Abmeldebescheinigungen zu übersenden. § 2 Kaufpreis / Zahlungsbedingungen (1) Der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis beträgt .................... € (in Worten: .................... Euro) zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie sonstiger gesetzlicher Gebühren und Abgaben ab Hamburg Flughafen / EXW. (2) Die Ladekosten und das -risiko trägt der Käufer. (3) Der Kaufpreis ist spätestens vor Übergabe des Kaufgegenstandes zu begleichen; die Zahlung muss entweder auf dem Konto der Flughafen Hamburg GmbH - Konto 722 728 000 bei der HAH Nordbank AG, BLZ 210 500 00 - eingegangen oder bar oder in Form eines von einer Deutschen großen Geschäftsbank beglaubigten Schecks übergeben worden sein. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Gebühren, die mit dem Transfer des Kaufpreises in Zusammenhang stehen. (4) Wurde der Kaufgegenstand nicht spätestens bis zum Termin gemäß § 1 (3) bezahlt, ist die FHG frei den Kaufgegenstand anderweitig zu verkaufen. Finanzielle Einbußen, die der FHG durch einen anderweitigen verkauf entstehen werden durch den Käufer getragen. § 3 Gewährleistung / Haftung (1) Der Käufer hatte vor Vertragsabschluss Gelegenheit, den Vertragsgegenstand zu überprüfen. Die Mängelansprüche des Käufers für den Vertragsgegenstand sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen. (2) Jede Haftung des Verkäufers ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat vorsätzlich gehandelt. Kaufvertrag FHG / Seite 2 von 4 § 4 Übereignung / Eigentumsvorbehalt (1) Der Vertragsgegenstand wird i.d.R. erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben. (3) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass mit Übergabe des Vertragsgegenstandes und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum auf den Käufer übergeht; insoweit behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer über die Kaufsache nicht verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. § 5 Schlussbestimmungen (1) Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und die Aufhebung dieses Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. (2) Vertragsbedingungen jeglicher Art des Käufers, insbesondere Zahlungsund Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie von der FHG ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. (3) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Berücksichtigung des Kollisionsrechts und des UN- Kaufrechts. (4) Sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden oder mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehende Pflichten der Parteien sind am Sitz der FHG in Hamburg zu erfüllen. (5) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien über wechselseitige Ansprüche und Forderungen aus diesem Vertrag und wegen Ansprüchen und Forderungen, die mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehen, ist Hamburg. (6) Die Parteien erklären ausdrücklich, dass sie berechtigt sind, eine Vereinbarung über den Erfüllungsort und den Gerichtsstand zu treffen. Kaufvertrag FHG / Seite 3 von 4 Kaufvertrag FHG / Seite 4 von 4 (7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Parteien werden in einem solchem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung entsprechend dem Sinn des Vertrages im gegenseitigem Einvernehmen durch eine andere ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine erforderliche Regelung im Vertrag übersehen worden ist. Hamburg, den , den _______________ _______________________________ ______________________________ Flughafen Hamburg GmbH Käufer i.V. Erik Rabenberg Leitung Zentraleinkauf _______________________________ Flughafen Hamburg GmbH i. V. Winfried Eichholz Zentraleinkauf