Der Initiativtext: Die Bundesverfassung mit folgendem Text ergänzt werden: I. Die Bundesverfassung (SR 101) wird wie folgt geändert: Art. 110a (neu) Lohnpolitik 1 Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden. 2 Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere: a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen; b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse. II. Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt: Art. 197 Ziff.8 (neu) 8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Lohnpolitik) Tritt die Bundesgesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 110a durch Volk und Stände in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung Das Initiativekomitee besteht aus folgenden Personen: SP, Grüne und Gewerkschaftenaab, Jugendsekretär Schweiz. Gewerkschaftsbund, JUSO Waadt Jusos 1:12-Initiative: Medien-Boykott in der Schweiz Ein gelungener Kampagnen-Coup der Juso: Parteimitglieder der Jungsozialisten projizieren 1:12 Argumente an die Hausfassade der UBS Zentrale am Paradeplatz der Stadt Zürich. Dem Schweizer Bankenplatz schlechthin. Den populären Schweizer Medien war die Juso-Aktion im Vorfeld der heissen Phase zur 1:12 Abstimmung allerhöchstens einige wenige Zeilen wert. Dabei handelt es sich schlicht um eine einfallsreiche Meisterleistung in Sachen Abstimmungskampagnen. Ganz egal ob man für oder gegen die 1:12-Initiative stimmt. Schweizer Medien verwässern Berichterstattung und nehmen Einfluss Die Schweizer Medienlandschaft erwähnte die Aktion maximal beiläufig, fast angestrengt. Kein Wunder, herrscht in der Schweiz ein quasi Medienmonopol. Ausnahmslos alle Medienkanäle in der Schweiz befinden sich in den Händen von einigen wenigen grossen Medienverlegern. Normalerweise stürzen sich die Medien bei einer derart polarisierenden Abstimmung wie der 1:12-Initiative noch so gerne auf jede nebensächliche Kleinigkeit rund um die bevorstehende Abstimmung. Denn Polarisation bedeutet höhere Auflage für die Verlage: die Nachfrage steigt. Wieso also die Schweizer Medien gerade diesen Abstimmungscoup verschweigen, lässt sich einfach erklären. Man braucht sich dazu bloss die höchsten Gehälter der Verlage TA Media, Ringier, Axel Springer und wie sie alle heissen anzuschauen. Ein 1:12-Verhältnis passt da definitiv nicht ins Medien-Bild. Dem interessierten Politbeobachter wird schlagartig klar: Die Medienverlage haben keinerlei Interesse an einem JA zur 1:12-Initiative und beeinflussen infolge dessen die Schweizerische Gesellschaft mit ihrer (Nicht-)Berichterstattung. Das nennt sich Qualitätsjournalismus von heute. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 24. November 2013 über die 1:12-Initiative der Juso ab. Was sagen uns die Umfragen? Wieviele Schweizerinnen und Schweizer stimmen JA und wieviele NEIN? Das Verhältnis der Lohndeckelung beträgt hier also genau 1:12. Kann unter Umständen aber auch bis zu 1:20 reichen, sofern die Manager entsprechende Überstunden leisten. Um dieses 1:12-Lohnziel zu erreichen, muss die Schweizerische Bundesverfassung geändert werden, falls in der Eidgenössischen Abstimmung am 24. November 2013 an der Abstimmungsurne ein JA resultiert. Damit hierzulande eine Volksinitiative vor die Abstimmungsurne kommt, müssen während eines Zeitraums von 18 Monaten im Minimum 100000 Unterschriften für die Unterstützung der Initiative gesammelt werden - im Fall der 1:12-Volksinitiative geschah dies mit sichtlich deutlichem Erfolg. Im Mai 2011 wurden der Schweizerischen Bundeskanzlei, der Exekutive, mehr als 113'000 gültige Unterschriften zur Vorprüfung der 1:12-Initiative überreicht. Die Initiative ist offiziell zustande gekommen. In der Regel kommt es nach Einreichen der gültigen Unterschriften ungefähr drei Jahre später zu einer schweizweiten Abstimmung zur eingereichten Volksinitiative. Die Legislative, genauer gesagt der Nationalrat (grosse Kammer) und der Ständerat (kleine Kammer) als Vertreter der Schweizer Kantone, haben die 1-zu-12-Volksinitiative im September 2012 bzw. im März 2013 zurückgewiesen und mit deutlicher Mehrheit eine Ablehnung des Anliegens empfohlen. Wie bereits der Bundesrat zuvor lehnt also auch das Eidgenössische Parlament die 1:12-Lösung ab. Nun entscheidet das Schweizer Volk direkt an der Abstimmungsurne über die Initiative. Die Abstimmung zur 1:12 Volksinitiative findet am 24. November 2013 statt. Abgelehnt wird die Initiative wenig überraschend von der Economiesuisse (mehr zum Thema: Mächtigste Lobby im Parlament), vom Arbeitgeberbund und den wirtschaftsliberalen rechten Parteien, die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP). Die Vertreter befürchten bei Annahme unter anderem eine Abwanderung multinationaler Unternehmen und aufgrund dessen insgesamt eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Also dasselbe Argument wie im Vorfeld der unterlegenen Abstimmung zur Abzocker-Initiative. Passiert ist nichts. 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JETZT Auftrag reinstellen. ñ RSS ñ Sitemap ñ CH Blog ñ Neue kostenlose Haushaltshilfe ñ Ohne Miete Zürich, St. Gallen etc. ñ Neue Wohnangebote bei WfH ñ ConvivaPlus Schweiz ñ Wohnen für Hilfe in der Schweiz 1:12-Initiative Abstimmung - JA / NEIN - Pro Contra Argumente Das Wichtigste zur 1:12 Initiative Abstimmung. Der Schweiz steht ein heisser Abstimmungskampf bevor. Kurz nach der überwältigenden Stimmen-Mehrheit zur Abzocker-Initiative folgt am 24.11.2013 bereits die nächste brisante Volksinitiative und Abstimmung. Erklärtes Ziel der 1:12-Initiative sind in erster Linie gerechtere und faire Löhne in der Schweiz. Sollte am 24. November 2013 die Initiative durch das Schweizer Stimmvolk angenommen werden, darf in Zukunft kein Manager, kein CEO, kein Verwaltungsrat und kein anderer in einer leitenden Führungsposition eines Unternehmens mehr Geld im Monat verdienen, als seine Angestellten in einem Jahr verdienen. Die 1:12 Lohnregel scheint auf den ersten Blick hart. Hand aufs Herz: selbst wenn ein leitender Angestellter eines Unternehmens "nur" noch den Jahreslohn seiner Mitarbeiter pro Monat erhält, kann von einer fairen Entlöhnung wohl kaum die Rede sein. Zumindest nicht mit einer nachvollziehbaren Leistung. 1:12 auf den Punkt gebracht: maximaler Chef-Monatslohn = Ihr Jahreslohn. Sofern Sie sich zum unteren Lohnsegment des Unternehmens zählen. Die 1 zu 12 Volksinitiative fordert einen maximalen Monatslohn, so dass dieser den Jahreslohn eines anderen Angestellten nicht übersteigen darf. Die Abstimmung findet am 24. November 2013 statt. Inhalt: ñ 1:12 Löhne ñ 1:12 Verfassung ñ Pro und Contra ñ Pro 1 zu 12 Initiative ñ Contra 1 zu 12 Initiative 1:12 Löhne in der Schweiz Die Eidgenössische Volksinitiative "Für gerechte Löhne" wurde von der Jungsozialistischen Partei (Juso) lanciert. Sie fordert in der Gesetzestext-Vorlage, dass in der Schweiz keiner der leitenden Angestellten, keine Manager, keine CEOs und Verwaltungsräte mehr als zwölfmal soviel verdienen dürfen wie der am schlechtesten bezahlte Mitarbeiter im selben Unternehmen. Das Verhältnis der Lohndeckelung beträgt hier also genau 1:12. Kann unter Umständen aber auch bis zu 1:20 reichen, sofern die Manager entsprechende Überstunden leisten. Um dieses 1:12-Lohnziel zu erreichen, muss die Schweizerische Bundesverfassung geändert werden, falls in der Eidgenössischen Abstimmung am 24. November 2013 an der Abstimmungsurne ein JA resultiert. Der Fahrplan zur Verfassungsänderung Damit hierzulande eine Volksinitiative vor die Abstimmungsurne kommt, müssen während eines Zeitraums von 18 Monaten im Minimum 100000 Unterschriften für die Unterstützung der Initiative gesammelt werden - im Fall der 1:12-Volksinitiative geschah dies mit sichtlich deutlichem Erfolg. Im Mai 2011 wurden der Schweizerischen Bundeskanzlei, der Exekutive, mehr als 113'000 gültige Unterschriften zur Vorprüfung der 1:12-Initiative überreicht. Die Initiative ist offiziell zustande gekommen. In der Regel kommt es nach Einreichen der gültigen Unterschriften ungefähr drei Jahre später zu einer schweizweiten Abstimmung zur eingereichten Volksinitiative. Die Legislative, genauer gesagt der Nationalrat (grosse Kammer) und der Ständerat (kleine Kammer) als Vertreter der Schweizer Kantone, haben die 1-zu-12-Volksinitiative im September 2012 bzw. im März 2013 zurückgewiesen und mit deutlicher Mehrheit eine Ablehnung des Anliegens empfohlen. Wie bereits der Bundesrat zuvor lehnt also auch das Eidgenössische Parlament die 1:12-Lösung ab. Nun entscheidet das Schweizer Volk direkt an der Abstimmungsurne über die Initiative. Die Abstimmung zur 1:12 Volksinitiative findet am 24. November 2013 statt. Befürworter und Gegner der 1:12 Initiative Pro 1 zu 12 Initiative In der Schweiz unterstützt die politische Linke die 1:12 Volksinitiative. Allen voran fordern die Jungsozialisten (Juso), die Sozialdemokratische Partei (SP), die Grüne Partei Schweiz, die Alternative Liste (AL), der VPOD und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gerechtere Löhne mit Hilfe der Umrechnung "1:12". Kritisiert werden insbesondere die extrem hohen Managergehälter. Anders als die eher symbolträchtige Abstimmung zur Abzocker-Initiative verspricht die 1:12 Initiative griffige Massnahmen, um den hiesigen Lohnexzessen endgültig Einhalt zu gebieten. Das Ziel: Mithilfe der 1:12-Regel den Millionen-Gehältern einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Contra 1 zu 12 Initiative Abgelehnt wird die Initiative wenig überraschend von der Economiesuisse (mehr zum Thema: Mächtigste Lobby im Parlament), vom Arbeitgeberbund und den wirtschaftsliberalen rechten Parteien, die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP). Die Vertreter befürchten bei Annahme unter anderem eine Abwanderung multinationaler Unternehmen und aufgrund dessen insgesamt eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Also dasselbe Argument wie im Vorfeld der unterlegenen Abstimmung zur Abzocker-Initiative. Passiert ist nichts. Trotz Drohung ist bis heute kein Unternehmen weggezogen oder hat seinen Hauptsitz ins Ausland verlegt. Alles bloss ein abgelutschter Bluff, augenscheinlich einmal mehr. Die Gegner der 1:12 Volksinitiative führen ins Feld, dass eine Annahme in erster Linie die Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen treffen würde. Sie behaupten also allen Ernstes, dass die Lohnunterschiede bei mittelständischen Firmen grösser sind als bei den Global-Players in der Schweiz, wie dies Novartis, Nestlé, Roche, Glencore, Lindt & Sprüngli, UBS, Crédit Suisse und viele weitere Konzerne, Multis und Banken sind. Siehe dazu auch die 10 krassesten Lohnunterschiede bei Schweizer Konzernen (mehr zum Thema: Gehälter und Schweizer Lohnunterschiede). Rein sachlich betrachtet und nach Abwägung der Pro und Contra Argumente macht die Grundforderung, eine gesetzliche Eindämmung der unruhestiftenden Millionen-Jahressaläre, durchaus auch wirtschaftlich Sinn. Den Rekord-Lohnunterschied gleich vorweg: Daniel Vasella, seines Zeichens Verwaltungsratspräsident des Pharmakonzerns Novartis, verdient total 299 Mal mehr Lohn im Jahr als der Angestellte mit dem tiefsten Lohn bei Novartis. 299 x mehr Lohn - ein gewaltiger Lohnunterschied. Doch Daniel Vasella und Novartis sind in der Schweizer Wirtschaftslandschaft keineswegs die einzigen Spitzenverdiener. Mit Konzernchef Joseph Jimenez gesellt sich auf Platz 2 der Top-Gehälter bereits der nächste Novartis-"Mitarbeiter" (CEO) in die Liste der krassesten Schweizer Lohnunterschiede (266x mehr Lohn). Für Lohnungleichheit im Land verantwortlich zeigen sich aber auch die üblichen Verdächtigen wie die Banken UBS und CS, die ABB, Nestlé und Roche, aber auch Lindt & Sprüngli. Sogar die Staatsunternehmen und der Bund fördern die Lohnschere in der Schweiz. Die Top 10 Gehälter und Lohnscheren innerhalb der Unternehmen: ein Einkommensvergleich zwischen Manager Löhne und den Gehältern der Angestellten mit dem tiefsten Lohn in der Firma, basierend auf den Zahlen von Travail Suisse. 1. Der mit Abstand am stärksten die Lohnungleichheit fördernde Top-Manager der Schweiz heisst Daniel Vasella. Bei der Novartis verdient Vasella nämlich mit rekordhohen 299 Mal mehr als der Novartis-Mitarbeiter der untersten Lohnstufe. 2. Offensichtlich ist Novartis bestrebt, die Lohnschere der Schweiz stetig weiter zu öffnen. Auf Platz 2 hinter Topverdiener Vasella folgt nämlich ebenfalls ein Manager der Novartis. CEO Joseph Jimenez erhält ein 266 Mal höheres Gehalt als das Personal mit den niedrigsten Gehältern. 3. Nicht nur Pharmakonzerne und Banken fördern die Lohnschere, auch Lindt & Sprüngli ist in Sachen Lohnunterschiede ganz vorne mit dabei. Der Lindt & Sprüngli Verwaltungsratspräsident und CEO Ernst Tanner erhält jährlich 230 x mehr Gehalt als andere untergebene Arbeitnehmer in den unteren Lohnklassen. 4. Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé mischt bei der Lohnungleichheit in der Schweiz kräftig mit. Der Nestlé CEO Paul Bulcke verdient insgesamt 215 Mal mehr Geld als die Angestellten mit den tiefsten Löhnen des Konzerns. 5. Hinter Paul Bulcke folgt im Top-Ranking der Schweizer Gehaltsunterschiede der Roche-CEO Severin Schwan. Mit insgesamt 213 mehr Geld als Lohn ist der Chef des Pharmaunternehmens Roche auf Platz 5 der Rangliste zu finden. 6. Severin Schwan dicht auf dem Fersen ist auch ABB Manager Joe Hogan. Sein jährlicher Verdienst liegt immerhin noch 208 Mal höher als die Gehälter anderer ABB-Angestellten der niedrigsten Entlöhnung im Konzern. 7. Nicht beklagen kann sich auch der Topmanager der Grossbank UBS Robert J. McCann. Er bekommt 184 x mehr Lohn als einige seiner Mitarbeiter mit Niedriglöhnen. 8. Gerade noch in die Top 10 der Lohnscheren in Schweizer Unternehmen schafft es auch sein Manager-Kollege von der Crédit Suisse. Der CS CEO für Asset Management Robert S. Shafir hat im Jahr ein 170 Mal höheres Gehalt und Einkommen als andere Angestellte der Crédit Suisse und rangiert somit auf Position 8 des Rankings und schweizweiten Lohnvergleichs. 9. Vergleichsweise weit abgeschlagen, aber dennoch abgehoben präsentiert sich der neuerdings bescheidene(re) Nestlé Verwaltungsratspräsident Peter Brabeck. Mit einem 153 x höheren Verdienst spricht sich Brabeck dennoch klar für eine grosse Lohnschere in der Schweiz aus. Auf der einen Seite die Spitzengehälter für Manager in Top-Positionen und Führungsetagen finanziert durch die tiefen Löhne der Arbeitnehmer und Angestellten. 10. Nur knapp hinter Peter Brabeck befindet sich das Schlusslicht der Top 10, der Verwaltungsratspräsident von Roche, Franz Humer, in derselben Lohnungleichheits-Liga wie der Nestlé VRP. Roche Chef Humer verdient 151 Mal mehr Lohn als sein gewöhnliches Personal der untersten Gehaltsstufe. Die Lohnunterschiede und Einkommensdiskrepanzen sind in der Schweiz gelinde gesagt massiv. Ein Arbeitnehmer in Führungsposition bzw. ein leitend