HAfÚr 13.10.2014 BERTINERTESTAMENT ÚbersetzenSie bitte die DefinitlonÍťirBerlínerTestamentunddasBeispietdiesesTestaments: Nach deutschemRecht kann von Ehegattenein gemeinschaftliches Testament errichtetwerden.Als ,,Berliner Testament"wird ein gemeinschaftlichesTestamentbezeichnet,wodurch sich die beiden Ehegattengegenseitigmit der MaBgabe einsetzen,dass der beiderseitigeNachlass nachdem Tod desÚberlebendenan einen Dritten (meist Kinder) fallen soll. Das tschechische Recht kennt diese Form von Testamentnicht. BERLINER TESTAMENT (GegenseitigeEinsetzung) Unser gemeinschaftlichesTestament I Wir, die Eheleute I l Frau_, geborene am_ . und , Hen _, geborener_ am_ verheiratetseit dem , bestimmenhiermit ein gemeinschaftlichesTestament,in dem wir unserenIetztenwilren wie folgt bestimmen: L Wir setzenunsgegenseitigals (Voll-) erbenein. 2. a) ErbedeszuletztVerstorbenensoll unserSohn/ Tochter + . i . .& \i \ 2. seln. Erbe des Letztverstorbenensollen zu gleichen Teilen unsereKinder: 6: setn. VerlangteinesderKinder denPflichtteilausdemNachlassdeszuerst Verstorbenen,so soll es nach fu Tod des zuletzt Verstorbenen ebenfallsnur denPflichtteil ausdessenNachlasserhalten. Ort, den(Datum) UnterschriftbeiderEhegatten(vollstžindigerName) b) l. 2. 3. 4. 5. o J . Name Name