Merkblatt - „Der Kaufvertrag"- Teil 1 Begriff Kurzerklärung Phasen des Kaufvertrags Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung und Rechnung, Bezahlung Pflichten von Verkäufer und Käufer VK: zeitgerechte, fehlerfreie Lieferung u. fehlerfreie Rechnung K: Abnahme der Ware, Bezahlung Formen des Abschlusses schriftlich, mündlich, elektronisch, durch schlüssige Handlung Voraussetzungen, damit ein Kaufvertrag zustande kommt Geschäftsfähigkeit unterschiedlich je nach Alter, volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Erlaubtheit Geschäft darf nicht illegal sein Freiwilligkeit Kaufvertrag muss ohne Zwang und Druck zustande kommen Möglichkeit Geschäft muss möglich sein Rechtliche Grundlagen (Gesetze), die gelten zwischen Privaten (C2C) ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) zw. UN und Privaten (B2C) ABGB, KSchG (Konsumentenschutzgesetz) zwischen Unternehmen (B2B) ABGB, UGB (Unternehmensgesetzbuch) Bestandteile des Kaufvertrags gesetzliche Bestandteile Warenart (Qualität), Preis, Menge (Quantität), VK, Käufer kaufmänn. Bestandteile Liefer- und Zahlungsbedingungen weitere Bestandteile AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen), Verpackung Qualitätsfestlegung für die Warenart Beschreibung, Besichtigung, Abbildung, Marken, Muster, Proben, Typen, Normen, Handelsklassen Preisnachlässe Rabatt Preisnachlass, der aus unterschiedlichen Gründen gewährt werden kann: z.B. als Mengen-, Mängel-, Treue- oder Einführungsrabatt Skonto Preisnachlass, der gewährt wird, weil innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. [zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto, 30 Tage netto] Lieferbedingungen (regeln, wann und wo geliefert wird) Liefertermin (Erfüllungszeit) gesetzlich (wenn nichts vereinbart ist) - sofort (prompt) zu einem späteren, vereinbarten Zeitpunkt - Termingeschäft zu einem fix vereinbarten Zeitpunkt - Fixgeschäft Lieferort (Erfüllungsort der Lieferung) Jener Ort, an dem eine Ware an den Käufer übergeben wird (Eigentumsübergang). Gesetzlich (wenn nichts vereinbart ist) - die Niederlassung des Verkäufers Transportkosten / Risiko für die Ware Geht gesetzlich (wenn nichts vereinbart ist) am Lieferort vom Verkäufer auf den Käufer über Lieferklausel (Incoterms) International gültige Vereinbarungen, die den Kosten- und Risikoübergang regeln Einpunktklausel Kosten und Risiko gehen an einem Ort vom VK auf K über, z.B. ab Werk, frei Haus, frei... Ort-siehe Buch S 75 Zweipunktklausel Kosten und Risiko gehen an verschiedenen Orten vom VK auf K über (z.B. frachtfrei)