HA für 16.11.2015_Bankauskunft Übersetzen Sie: 1. Definition für Bankauskünfte 2. Beispiel einer Bankauskunft 1. Definition Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige dem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. Bankauskünfte erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und die ihrer Kunden. Bankauskünfte werden nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt. Das Kreditinstitut ist berechtigt, über Geschäftskunden (juristische Personen und Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind) Bankauskünfte zu erteilen, sofern ihm keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über Privatkunden (alle sonstigen Personen und Vereinigungen) erteilt das Kreditinstitut nur dann, wenn diese allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Quelle:[zit. 10.11.2015]. Zugänglich im URL: