http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/legalisierter-raub/glossar.html Merken Sie sich: Ermächtigungsgesetz „Arierparagraph“ vor den Nürnberger Gesetzen: Nachweis über die „deutsche oder artverwandte Abstammung bzw. des Grades eines Fremdeinschlages“ schon 1933 bei Beamten eingeführt. „Nürnberger Gesetze“ (das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre) Gleichschaltung des öffentlichen Diensts: zuerst gab es Ausnahmen bei jüdischen Frontkämpferb des Ersten Weltkrieges und ihren Angehörigen sowie beio den vor dem 1. August 1914 Verbeamteten. Mit Verabschiedung der => „Nürnberger Gesetze“ im September 1935 entfielen diese Ausnahmen. Arisierung ein reichsweiter Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte Sturmabteilung (SA) Schutzstaffel (SS) Seit 1942 wurden die Deportationen von den Nationalsozialisten als „Evakuierung“ oder „Umsiedlung“ verharmlost, um ihr eigentliches Ziel, die millionenfache Ermordung der Menschen, zu verschleiern. Das Gesetz zur Änderung der Einkommensteuer entzog jüdischen Eltern ab Februar 1938 die Kinderermäßigung. Ab 1939 wurden jüdische Eheleute vom Verheirateten-Tarif ausgeschlossen und grundsätzlich in die höchste Steuerklasse eingestuft. Allein in den ersten drei Jahren des NS-Regimes verließen daher rund 75.000 Juden ihre Heimat. Bis zur Verhängung des Auswanderungsverbotes durch die NS-Führung im Oktober 1941 gelang etwa 270.000 Juden die Flucht aus Deutschland. Zahlreiche schikanöse Bestimmungen und Abgaben führten dazu, dass die legale Auswanderung nicht nur ein äußerst aufwändiges Unterfangen war, sondern für viele Flüchtlinge den finanziellen Ruin bedeutete. Die Formulierung „Endlösung der Judenfrage“ ist bereits in verschiedenen Dokumenten des 1939 geschaffenen Reichssicherheitshauptamtes vom Frühjahr 1941 nachzuweisen, blieb aber interner Sprachgebrauch der unmittelbar Beteiligten des NS-Völkermords. Am 31. Juli 1941 erging ein schriftlicher Auftrag von Hermann Göring an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, einen „Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen“. Am 20. Januar 1942 fand in der Berliner Villa Am Großen Wannsee 56-58 die von Reinhard Heydrich initiierte „Wannsee-Konferenz“ statt. Heydrich war von der NS-Führung mit der „Endlösung der Judenfrage“ beauftragt worden. Thema der Konferenz war die Koordinierung der Zusammenarbeit aller an der „Endlösung“ beteiligten Dienststellen. Anwesend waren 13 Staatssekretäre verschiedener Ministerien sowie hohe Partei- und SS-Funktionäre. In dem am 30.04.1939 erlassenen Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden wurde festgelegt, dass jüdische Vermieter nur noch an Juden vermieten durften. Nichtjüdische Vermieter wurden vom Mieterschutz gegenüber jüdischen Bürgern befreit und konnten diesen jederzeit kündigen. Dies führte zu den sogenannten „Judenhäusern“, in welchen nur Juden lebten. Ziel dieses Gesetzes war die räumliche Trennung von jüdischen und nichtjüdischen Bürgern. Diese „Ghettoisierung ohne Ghetto“ erleichterte später die Deportationen. Judenvermögensabgabe (JUVA) Der NS-Staat forderte diese so genannte „Sühneleistung“ für den Mord am Angestellten der deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath (09.11.1938) (=> „Reichskristallnacht“). Der Erlös aus der JUVA sollte eine Mrd. RM betragen. Alle deutschen Juden, die mehr als 5000 RM besaßen, mussten zunächst 20%, ab Oktober 1939 sogar 25% ihres Vermögens an den Fiskus abführen. Sondersteuer für jüdische Auswanderer Reichsfluchtsteuer: 1931 während der Weltwirtschaftskrise von der Regierung Brüning zur Bekämpfung der Kapitalflucht erlassene Steuer. Ab 1933 erhielt sie die Funktion einer Sondersteuer für jüdische Auswanderer. Sie betraf alle jüdischen Auswanderer mit einem Vermögen über 200.000 RM, ab 1934 über 50.000 RM, und betrug 25% des steuerpflichtigen Vermögens.