II. Österreichische Archive vom Mittelalter bis zur Gegenwart: ein Überblick[1] Petr Elbel – Jiřina Štouračová Die Gegenwart erwächst aus der Geschichte. In konzentrierter Form gilt das für Archive, die als Gedächtnisinstitutionen die schriftlichen Überreste der Geschichte aufbewahren und stark von diesen geprägt werden. Da Archive und deren Bestände meist aus den Registraturen diverser Institutionen und Ämter erwachsen sind, spiegeln sie in ihrer heutigen Struktur vor allem die Verwaltungsgeschichte der betreffenden Länder, Regionen und Orte wider. Auch die Archivlandschaft an sich trägt deutlich die Spur der Verfassungsgeschichte des jeweiligen Landes – und das allen Reformen, die versuchen das Netz der Archive zu modernisieren, zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten, zum Trotz. Es gibt wenige Länder, die diese banale Feststellung besser illustrieren, als die Republik Österreich. Das verhältnismäßig kleine Alpenland verfügt über ein Archivnetz, das noch heute deutlich von der Geschichte zweier europäischer Großmächte geprägt ist: einerseits das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, andererseits die Habsburgermonarchie, die sich zunächst als composite state aus den im Reich gelegenen habsburgischen Erbländern und den außerhalb desselben gelegenen Ländern der Ungarischen Krone zusammensetzte, um nach dem Sturz des Alten Reichs und der Auflösung des Deutschen Bundes zu einer eigenständigen europäischen Großmacht zu werden. Der Zerfall der Habsburgermonarchie im Jahr 1918 und die anschließende Abgabe zahlreicher Archivalien an die Nachfolgestaaten änderte nichts daran, dass besonders die Zentralarchive der neuen Republik weiterhin Archivgut aufbewahrten, das für weite Teile Europas einschlägig war, und das trotz aller Reformen die Spuren des k. u. k. Archivwesens in sich trug. Dieser Einfluss beschränkt sich bis heute nicht auf die zentralen Archive, sondern findet sich auch in den sich seit dem Mittelalter eigenständig entwickelnden Archiven der einzelnen (Bundes-)Länder, ebenso wie in den kirchlichen und [DEL: adeligen A :DEL] [INS: Adelsa :INS] rchiven[JW1] . 1. Vom fürstlichen Schatzarchiv zum Österreichischen Staatsarchiv. Die Entwicklung des zentralen Archivwesens in Österreich 1.1. Mittelalter und Frühe Neuzeit Die Wurzeln der Zentralarchive Österreichs reichen bis zu den landesfürstlichen Urkundendepots des Hochmittelalters zurück. Diese dienten hauptsächlich dazu, Besitztitel des Landesherrn urkundlich zu belegen, und standen in engem Zusammenhang mit dem fürstlichen Schatz, weshalb sie als „Schatzarchive“ bezeichnet werden. Das Archiv der Babenberger befand sich im 12. Jahrhundert im Stift Klosterneuburg, wo es 1180 zum ersten Mal geordnet und nummeriert wurde. Nach dem Aussterben der Babenberger in männlicher Linie ging das Archiv an Přemysl Ottokar II. und später an die Habsburger über, die es zusammen mit ihren eigenen Hausurkunden 1299 im Kloster Lilienfeld deponierten. Erst um die Mitte des 14. Jahrhunderts übersiedelte das Archiv in einen Turm der Wiener Hofburg. Die habsburgischen Teilungsverträge und die Etablierung der einzelnen Linien des Hauses Habsburg in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts führte dazu, dass sich mehrere Hausarchive in den Zentren der einzelnen Ländergruppen etablierten. Neben Wien waren dies Innsbruck, Graz und vorübergehend auch Wiener Neustadt. Die zeitweise Vereinigung der habsburgischen Länder in den Händen Kaiser Maximilians I. führte zum Versuch, die einzelnen Hausarchive in dessen Innsbrucker Hauptresidenz zu konzentrieren. Dieser Versuch wurde jedoch nur inkonsequent umgesetzt; es blieb letztlich bei einem „doppelten Zentralarchiv“ in Innsbruck und Wien, das unter Ferdinand I. durch Wilhelm Putsch nach einem territorial-personalen Betreff[DEL: s :DEL] prinzip geordnet wurde.[2] Im Jahr 1564 wurden die Erbländer erneut aufgeteilt, was neuerlich zur Trennung der Hausarchive in Wien, Graz und Innsbruck führte. Das wiederholte Erlöschen einzelner Linien im 17. Jahrhundert führte jedoch nicht dazu, dass deren Hausarchive verbunden worden wären: umfangreiche Bestände blieben in Graz und Innsbruck, von denen nur Teile in das Wiener Hausarchiv gebracht wurden. Erst während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wuchs, u. a. in Folge der Erbfolgekriege, der Bedarf nach einem zentralen Hausarchiv, das die wichtigsten Besitzurkunden und Verträge des habsburgischen Länderkonglomerats an einem Ort vereinte. Der Hofkammerrat Christian Julius Schierl von Schierendorff (1661–1726) formulierte als erster die Idee, ein solches Auslesearchiv zu gründen. Durchgeführt wurde dieses Vorhaben aber erst von Kaiserin Maria Theresia, die 1749 ein „Geheimes Hausarchiv“ gründete und den Sekretär und Archivar der Böhmischen Hofkanzlei, Theodor Anton Taulow von Rosenthal (1702–1779), mit dessen praktischer Umsetzung beauftragte. Im September 1749 erhielt Rosenthal Instruktionen für eine Reise nach Prag, um das Kronarchiv im Veitsdom, das Statthalterei- und das Kammeralarchiv sowie die Prager Reichkanzleiexpositur aus der Zeit Rudolfs II. zu besichtigen und ausgewählte Archivalien nach Wien zu überführen. Das Ergebnis dieser Reise war die umfangreiche Verbringung Prager Archivalien inklusive des Kronarchivs ins Wiener Hausarchiv. Es folgten ähnliche Reisen Rosenthals nach Innsbruck (1750–51) und Graz (1752). Im Jahr 1753 nahm das Hausarchiv seinen Betrieb auf. Rosenthal wurde zum „ersten Archivar“ und Johann Christoph Freiherr von Bartenstein zum eher nominellen Direktor des Hausarchivs ernannt.[3] Neben dem Hausarchiv entwickelten sich jedoch seit dem 16. Jahrhundert auch noch weitere zentrale Archive, welche namentlich aus den Registraturen der zentralen Verwaltungsbehörden des sich konstituierenden habsburgischen Länderkomplexes hervorgingen. Zu nennen ist dabei vor allem die von Ferdinand I. 1527 neu etablierte Hofkammer, die als gemeinsame Zentralbehörde für die habsburgischen Erbländer sowie die böhmischen und ungarischen Kronländer fungierte, wobei ihr die Kammern der einzelnen Länder bzw. Ländergruppen unterstanden. Diese zentrale Finanzverwaltung produzierte Massen von Schriftgut, weshalb aus deren (Alt-)Registratur schrittweise ein eigenständiges Archiv erwuchs. Am Ende des 17. Jahrhunderts war bereits die Rede von der „Alten Cameral-Registratur und Archiv“; im 18. Jahrhundert entwickelte sich daraus das „Hofkammerarchiv“.[4] Während der vorübergehenden Zusammenlegung der Hofkammer mit den beiden Hofkanzleien im neu geschaffenen Directorium in publicis et cameralibus (1749–1761) blieb das Hofkammerarchiv bestehen. Bei den wiederholten Fusionen während der josephinischen und franziszäischen Verwaltungsreformen wurde aber dessen selbstständige Existenz wiederholt in Frage gestellt, bis Kaiser Franz II. das Archiv schließlich im Jahr 1802 aufhob. Als die Hofkammer sich wenig später neuerlich verselbständigte, wurde auch die Aufhebung des Hofkammerarchivs widerrufen, wodurch diese Institution zum dauerhaften Bestandteil des zentralen Archivwesens wurde. Die Bestände des Hofkammerarchivs wuchsen schnell an und trotz der umfangreichen Skartierung der älteren Akten im Jahr 1808 genügte sein damaliger Sitz – das Kaiserspital – den Anforderungen bald nicht mehr. Daher wurde ein Neubau erwogen, der allerdings erst nach der 1832 erfolgten Ernennung des berühmten Dramatikers und studierten Juristen Franz Grillparzer (1791–1872) zum Archivdirektor umgesetzt wurde.[5] Auch die Österreichische und die Böhmische Hofkanzlei verfügten über umfangreiche Registraturen, bei denen sich im Laufe des 17. Jahrhunderts eigene Altregistraturen bzw. Archive bildeten. Die Vereinigung der beiden Hofkanzleien im Directorium bzw. später in der Vereinigten Böhmisch-Österreichischen Hofkanzlei führte zur Schaffung einer gemeinsamen Registratur, welche aus beiden Altregistraturen nur die „wichtigsten“ Akten übernahm; der Rest wurde Opfer massiver Skartierungen und Verluste. Aus der Registratur der Hofkanzlei entwickelte sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts das „Hofkanzleiarchiv“.[6] Eine weitere Zentralbehörde, bei welcher sich ein bedeutendes Archiv bildete, war der 1556 gegründete Hofkriegsrat, der von Anfang an über eine eigene Kanzlei mit eigener Registratur verfügte. Aber erst auf Initiative Prinz Eugens von Savoyen kam es 1711 zur Schaffung eines „Hofkriegskanzleiarchivs“, das die Altregistratur des Hofkriegsrates übernahm.[7] Neben dieser Institution wurde 1801 noch das eigenständige „Kriegsarchiv“ gegründet, das in erster Linie als wissenschaftliche Einrichtung zur Erforschung der Geschichte und Theorie des Krieges für die Bedürfnisse der k. k. Generalität dienen sollte. Dieses Archiv übernahm keine Akten des Hofkriegsrates oder anderer Behörden[INS: , :INS] [DEL: und :DEL] [INS: sondern :INS] wuchs vor allem durch gezielte Sammeltätigkeit. Diese Zweigleisigkeit wurde erst im späten 19. Jahrhundert schrittweise abgebaut; im Jahr 1889 wurden die meisten historischen Bestände des alten Hofkriegskanzleiarchivs vom Kriegsarchiv übernommen. Zur wichtigsten zentralen Regierungsbehörde der Monarchie wurde unter Maria Theresia die „Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei“, die 1742 aus der außenpolitischen Abteilung der Österreichischen Hofkanzlei geschaffen wurde. Zu den Kompetenzen der Staatskanzlei gehörten die Außenpolitik sowie die Angelegenheiten des Hauses Habsburg-Lothringen; ab 1762 war sie u. a. auch mit der Aufsicht über das Geheime Hausarchiv beauftragt. Auch diese Behörde verfügte über ein „Archiv der älteren Akten“ oder „Registraturarchiv“. Diese Altregistratur erlitt jedoch während der französischen Plünderung Wiens im Jahr 1809 große Schäden und dann neuerlich infolge der umfangreichen Skartierungen um die Mitte des 19. Jahrhunderts; 1851 wurden die Archivbestände der Staatskanzlei an das Hausarchiv übergeben. Auch beim kaiserlichen Kabinett, der lange Zeit nicht organisatorisch fixierten persönlichen Umgebung des Herrschers, das unter Maria Theresia als „Kabinettskanzlei“ formalisiert und im 19. Jahrhundert mehrmals umorganisiert wurde, entwickelte sich ein Archiv, das der Forschung jedoch völlig verschlossen war (erst 1886 wurden die Bestände an einige Zentralarchive übergeben). Zu den in Wien befindlichen Zentralarchiven gehörten schließlich noch die Archive des Reichs: vor allem das Archiv des Reichshofrats und der Reichshofkanzlei (inklusive des Reichsregisters). Nach dem Zerfall des Alten Reiches gelangten auch diese Archive schrittweise ins Geheime Hausarchiv. Die enge Anbindung des Hausarchivs an die Staatskanzlei und die Übernahme der Archive des Reichs stärkte dessen Position innerhalb des zentralen Archivwesens der Habsburgermonarchie und trug zur Umwandlung in ein tatsächliches „Staatsarchiv“ bei. Dieser Prozess fand seinen äußeren Niederschlag im neuen Namen „Haus-, Hof- und Staatsarchiv“, der unter Direktor Joseph Freiherr von Hormayr (1781–1848, Direktor 1808–1813) eingeführt wurde. Während der relativ kurzen Amtsperiode Hormayrs gelang es u. a. große Mengen von Archivalien für das Hausarchiv zu erwerben: etwa die bis dahin in der Hofbibliothek aufbewahrten Archive der aufgehobenen Klöster, die Archive der säkularisierten Reichsbistümer Trient und Brixen und viele weitere. Das schrittweise Anwachsen der Bestände des Haus-, Hof- und Staatsarchivs setzte sich in den folgenden Jahrzehnten weiter fort, als sich besonders der Archivar und zeitweilige Vizedirektor Joseph Chmel (1798–1858) dafür einsetzte. Zu Chmels Erfolgen zählte z. B. der Erwerb des Mainzer Erzkanzlerarchivs in den Jahren 1851/52 oder die bereits erwähnte Übernahme der alten Registratur der Staatskanzlei im Jahr 1851. 1.2. 1848–1918 Das Revolutionsjahr 1848 brachte bedeutende Verfassungsreformen mit sich. Die zentralen Hofämter wurden durch moderne Ministerien ersetzt, was auch zu Überlegungen bezüglich einer Neuorganisation des Archivwesens führte. Der Leitgedanke war, die bestehenden zentralen Archive der Habsburgermonarchie (Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Hofkammerarchiv, Hofkriegskanzleiarchiv, Kriegsarchiv und das Archiv des Ministeriums des Innern, wie das Hofkanzleiarchiv nunmehr hieß) durch ein Generalstaatsarchiv zu ersetzen. Einen konkreten Plan arbeitete mit Unterstützung des Innenministers Alexander von Bach der mährische Landeshistoriograph und Archivar Beda Dudík OSB (1815–1890) aus,[8] der 1856 zunächst die Bestellung eines beim Innenministerium angesiedelten Reichsarchivars vorschlug, der eine den gesamten Staat übergreifende Archivgutevidenz in Wien aufbauen sollte.[9] Als nächster Schritt sollte die Zusammenlegung aller zentralen Archive in Wien erfolgen, wozu ein neuer Gebäudekomplex im Bereich des ehemaligen Kärntnertors geplant wurde, der auch die Hofbibliothek aufnehmen sollte.[10] Diese Pläne wurden jedoch nicht realisiert und nach dem Sturz Bachs schnell aufgegeben. Nichtsdestotrotz empfand man weiterhin Reformbedarf; besonders, als das Kaisertum Österreich im Jahr 1867 in eine Doppelmonarchie umgewandelt wurde. Die zentralen Archive in Wien teilten sich nun in zwei Gruppen auf. Da Außenpolitik, Verteidigung und Finanzen zu gemeinsamen Agenden erklärt wurden, wurden Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kriegsarchiv und Hofkammerarchiv zu gesamtstaatlichen Institutionen, wobei das letztere in „k. u. k Reichs-Finanzarchiv“ und später „Gemeinsames Finanzarchiv“ umbenannt wurde. Dagegen beschränkte sich das Archiv des Ministeriums des Innern (bis 1848 Hofkanzleiarchiv) ausschließlich auf Cisleithanien. Im Jahr 1869 kam es zu einer „Archivenquete“, zu deren Vorbereitung eine Kommission bestellt wurde, der auch Beda Dudík angehörte. Diese Kommission ernannte jedoch bei ihrer ersten Sitzung ein dreiköpfiges Kommitee (Theodor von Sickel, Andreas von Meiller und Josef von Zahn), das die Umfrage in den Archiven Cisleithaniens vorbereiten und auf deren Basis einen Reformentwurf vorlegen sollte. Die Zusammenlegung sämtlicher Zentralarchive in Wien kam angesichts des Dualismus nicht mehr in Frage, das Kommitee beschränkte sich entsprechend auf die österreichische Reichshälfte und schlug die Schaffung von Ministerialarchiven in Wien und staatlicher Provinzialarchive bei den Statthaltereien der einzelnen Länder sowie die Einführung eines fünf- bis siebenköpfigen Archivrates vor, der die Aufsicht über das gesamte k. k. Archivwesen ausüben sollte.[11] Auch dieser Plan wurde vorerst ad acta gelegt und die Aufsicht über die Archive im Jahr 1873 der „k. k. Zentralkommission für die Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale“ anvertraut, innerhalb derer eine „Archiv-Section“ konstituiert wurde. Dessen ungeachtet wurden in den 1890er Jahren einige Punkte der Pläne des Sickel’schen Kommitees realisiert, wobei in Cisleithanien vor allem einzelne Ministerialarchive geschaffen wurden. Neben dem schon bestehenden Archiv des Ministeriums des Innern wurden im Jahr 1892 das Finanzarchiv (welches das Schriftgut des österreichischen k. k. Finanzministeriums übernehmen sollte, während das ehemalige Hofkammerarchiv, nun Gemeinsames Finanzarchiv, dem k. u. k. Reichsfinanzministerium unterlag), 1895 das Unterrichtsarchiv (beim k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht), 1896 das Justizarchiv (beim k. k. Justizministerium) und schließlich 1897 das Eisenbahnarchiv (beim k. k. Eisenbahnministerium) etabliert.[12] In den 1890er Jahren konstituierte sich auch der 1869 vorgesehene Archivrat als beratendes Organ des Innenministeriums, welches die fachliche Aufsicht über die Archive Cisleithaniens übernehmen sollte. Die gemeinsamen Archive der Doppelmonarchie (Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kriegsarchiv und Gemeinsames Finanzarchiv) blieben somit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Archivrats; auch innerhalb Cisleithaniens war sein faktischer Einfluss sehr eingeschränkt. Erst kurz vor dem Weltkrieg, im Zusammenhang mit der 1912 durchgeführten Reform des Archivrats, stieg seine Rolle zumindest im Bereich des Archivschutzes wesentlich. Ein bedeutendes Ereignis der österreichischen Archivgeschichte um 1900 war schließlich der Neubau des Haus-, Hof- und Staatsarchivs am Minoritenplatz in den Jahren 1899–1902. Das wichtigste Zentralarchiv, das u. a. auch als Ressortarchiv des k. u. k. Außenministeriums diente, bekam somit einen modernen Archivzweckbau, der den aktuellsten Trends seiner Zeit entsprach. 1.3. 1918–1945 Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie erbte die Erste Republik das zweigleisige zentrale Archivwesen Österreich-Ungarns und Cisleithaniens, das für einen kleinen Staat vollkommen überdimensioniert war. Um[DEL: :DEL] so mehr, als ein Teil des Archivgutes an die Nachfolgestaaten, vornehmlich an die Tschechoslowakei und Italien abgegeben wurde. Alles sprach für eine wesentliche Vereinfachung der Struktur der Zentralarchive, zu der es aber in der Zwischenkriegszeit nie kam. Ein Grund dafür dürfte[INS: n :INS] – neben der ungünstigen Finanzlage – auch [INS: st :INS] [INS: ändige :INS] [INS: Organisationsänderungen betreffend die :INS] [INS: Oberbehörde bzw. zentrale Leitung des :INS] [INS: zentralen Archivwesens gewesen sein. :INS] [DEL: in der stets wechselnden Leitung des österreichischen Archivwesens gelegen haben. :DEL] In den Jahren 1918–1920 amtierte noch der alte Archivrat beim Innenministerium, war jedoch praktisch ohne Einfluss. 1920 wurde er aufgehoben und durch ein Archivamt beim Bundeskanzleramt ersetzt, welches zunächst Bundeskanzler Michael Mayr (1864–1922), ehemals Direktor des [DEL: Tiroler :DEL] [INS: Statthaltereiarchivs Innsbruck :INS] [JW2] [DEL: Landesarchivs :DEL] , persönlich leitete.[13] Nach dessen Tod im Jahr 1922 blieb die Leitung des Archivamts unbesetzt und schon im Folgejahr wurde diese Instituion aufgehoben. Die Aufsicht über das staatliche Archivwesen wurde wieder dem Innenministerium übergeben, wo sich ein entsprechendes Fachreferat konstituierte. Bereits im Jahr 1928 wurde jedoch dessen Organisations- und Aufsichtsfunktion zurück an das Archivreferat des Bundeskanzleramtes übergeben, das der damalige Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Ludwig Bittner (1877–1945) leitete. 1931 wurde diese Institution in ein Archivreferat und ein Archivamt aufgeteilt: ersteres blieb für die organisatorische Koordination der Zentralarchive zuständig, letzteres war österreichweit für den Schutz der Archivalien verantwortlich. Beide Gremien wurden weiterhin von Bittner geleitet, der zudem auch Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs blieb.[14] Was die Struktur der Zentralarchive betrifft[INS: , :INS] kam es während der Ersten Republik lediglich zu partiellen Veränderungen. Die bereits in den letzten Jahren der Monarchie erwogene Fusion des Finanzarchivs mit dem historischen Hofkammerarchiv, das zur Zeit des Dualismus in k. u. k. Reichs-Finanzarchiv bzw. Gemeinsames Finanzarchiv umbenannt worden und nach 1918 zum ersten „toten“ Archiv Österreichs geworden war, wurde nicht umgesetzt. In den Jahren 1919/20 kam es jedoch zur Zusammenlegung des Archivs des Ministeriums des Innern mit dem Justizarchiv zum „Staatsarchiv des Innern und der Justiz“. Der mit der Fusion verbundene Umzug beider Archive in die großzügigen Räumlichkeiten des Justizpalastes erwies sich jedoch als schicksalshaft, als das neue Archiv im Jahr 1927 durch den Justizpalastbrand größtenteils vernichtet wurde. Eine nicht sonderlich tiefgreifende Strukturveränderung war schließlich die Umwandlung des Eisenbahnarchivs in das breiter angelegte „Verkehrsarchiv“.[15] Die Zeit des Ständestaates hinterließ in der Struktur des zentralen Archivwesens keine tieferen Spuren, wenn wir z. B. vom Schicksal der Parteiarchive absehen.[16] Dagegen beschleunigte der „Anschluss“ Österreichs an das Dritte Reich 1938 die längst erwogene Zusammenlegung der Zentralarchive. Mit § 9 (1) der 6. Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Österreich vom 11. Januar 1940 (RGBl. 1940/1, S. 54) wurde ein „Reichsarchiv Wien“ errichtet, das direkt dem Reichminister des Innern unterstellt war. Das Reichsarchiv bestand aus 1) dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv, 2) dem Hofkammerarchiv, 3) dem Finanzarchiv, 4) dem Unterrichtsarchiv und 5) dem Archiv des Innern und der Justiz. Das Kriegsarchiv, das zum Heeresarchiv Wien umbenannt wurde, sowie das Verkehrsarchiv blieben außerhalb dieser neuen Institution. Die Leitung des Reichsarchivs übernahm einer der einflussreichsten Männer des österreichischen Archivwesens der 1930er Jahre – Ludwig Bittner.[17] Abgesehen von der erfolgreich durchgeführten Zentralisierung (die nicht absolut war, denn im Jahr 1940 wurde der Archivschutz an die Gaue übertragen) ist die Epoche des Nationalsozialismus im österreichischen Archivwesen von persönlichen Tragödien, menschlichen Fehlhandlungen und nicht zuletzt beträchtlichen Archivalienverlusten gezeichnet. Säuberungen innerhalb des Personals, Einsatz von Archiven und Archivaren in der Propaganda des Regimes, erzwungene Überführungen vom Archivgut (hauptsächlich nach Deutschland) und nicht zuletzt Verluste infolge der Bombenangriffe und Kämpfe – dies alles waren Phänomene dieser bewegten Zeit.[18] 1.4. Nach 1945 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde beschlossen, die Zentralisierung des Archivwesens beizubehalten und sogar noch weiter zu vertiefen. Aus dem Reichsarchiv Wien wurde das „Österreichische Staatsarchiv“, das dem Bundeskanzleramt unterstellt wurde. Die rechtliche Grundlage für diese Umwandlung lieferte das Behördenüberleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 (StGBl. Nr. 94/ 1945, § 10).[19] Das Österreichische Staatsarchiv bestand zunächst aus folgenden Abteilungen: 1) Haus-, Hof- und Staatsarchiv, 2) Allgemeines Verwaltungsarchiv (hervorgegangen aus der Zusammenlegung des Staatsarchivs des Innern und der Justiz und des Unterrichtsarchivs), 3) Finanz- und Hofkammerarchiv und 4) Kriegsarchiv (diese Abteilung wurde nach Kriegsende zunächst neutral als Staatsarchiv II bezeichnet). 1947 wurde das Österreichische Staatsarchiv mit der Aufsicht über den Schutz der Archivalien im gesamten Land beauftragt. Im Jahr 1954 wurde zu diesem Zweck das Archivamt beim Bundeskanzleramt (neu) gegründet. Es wurde jedoch dem Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs anvertraut, der in Personalunion auch das Archivamt bekleidete, dabei aber nicht dieselbe Wirkung wie vor 1938 entfalten konnte. Zu einer bedeutenden Strukturänderung innerhalb des Staatsarchivs kam es 1983 mit der Schaffung des „Archivs der Republik“ als neue Abteilung, an welche die übrigen Abteilungen das Behördenschriftgut der Ersten Republik, der NS-Zeit und der Zweiten Republik abzutreten hatten.[20] Anschließend wurde 1988/89 das Verkehrsarchiv aufgelöst und dessen Bestände auf das Allgemeine Verwaltungsarchiv und das Archiv der Republik aufgeteilt. Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv, das Allgemeine Verwaltungsarchiv, das Kriegsarchiv sowie das Finanz- und Hofkammerarchiv wurden durch die Errichtung des Archivs der Republik zu rein historischen, „toten“ Archiven. Das dort aufbewahrte Archivgut umfasst somit – mit einigen Ausnahmen – nur noch die Zeit der Habsburgermonarchie. Das Archivgut der abgabepflichtigen Bundesdienststellen übernimmt seither ausschließlich das Archiv der Republik. Ende der 1980er Jahre wurden die Archivalien des Österreichischen Staatsarchivs erstmals in einem zentralen Gebäude zusammengeführt. In den Jahren 1981–1986 wurde in Wien-Erdberg ein Archivneubau errichtet (Eröffnung 1988), der heute die Generaldirektion, die Restaurierwerkstätte, die Zentralbibliothek und alle Abteilungen des Staatsarchivs mit Ausnahme des Haus-, Hof- und Staatsarchivs beherbergt, während das letztgenannte in seinem denkmalgeschützten Archivzweckbau am Minoritenplatz verblieb.[21] Auch das Finanz- und Hofkammerarchiv blieb zunächst in dessen historischem Gebäude in der Johannesgasse und zog erst 2006 nach der Fusion mit dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv nach Erdberg um. Im Jahr 1999 wurde das neue „Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes“ (kurz Bundesarchivgesetz bzw. BArchG; BGBl. I Nr. 162/1999) beschlossen, das die rechtlichen Grundlagen des Österreichischen Staatsarchivs schuf und dessen Aufgaben genau definierte. Nach § 3 (1) obliegt das Archivieren von Archivgut der Bundesdienststellen ausschließlich dem Österreichischen Staatsarchiv, wovon es einige taxativ aufgezählte Ausnahmen gibt. So können nach § 3 (2) Parlamentsdirektion, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof, Universitäten, Bundesdenkmalamt, Österreichische Nationalbibliothek, Bundesmuseen, Österreichische Phonothek, Hofmusikkapelle und Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen eigene Archive führen. Eine weitere Ausnahme bildet das Archivgut der in den Ländern befindlichen staatlichen Behörden, das an die Landesarchive übergeben [DEL: wird :DEL] [INS: werden kann :INS] . Zu den Aufgaben des Österreichischen Staatsarchivs gehört nach § 2 „Erfassen, Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Instandsetzen, Ordnen, Erschließen, Verwerten und Nutzbarmachen von Archivgut des Bundes für die Erforschung der Geschichte und Gegenwart, für sonstige Forschung und Wissenschaft, für die Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung sowie für berechtigte Belange der Bürger“. Im Jahr 2006 wurden die Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs zum vorläufig letzten Mal umstrukturiert, als das Allgemeine Verwaltungsarchiv mit dem Finanz- und Hofkammerarchiv zu einer Abteilung zusammengelegt wurde. Seitdem gliedert sich das Österreichische Staatsarchiv in vier Abteilungen: 1) Haus-, Hof- und Staatsarchiv, 2) Allgemeines Verwaltungsarchiv – Finanz- und Hofkammerarchiv, 3) Kriegsarchiv, 4) Archiv der Republik. Das Österreichische Staatsarchiv betreut derzeit knapp 200 km Archivalien, besitzt ca. 840.000 Bände an Fachliteratur und beschäftigt fast 110 MitarbeiterInnen. Zum zentralen Archivwesen Österreichs zählen auch noch einige Spezialarchive, von denen besonders dem Parlamentsarchiv große historische Bedeutung zukommt.[22] Die Registratur des Konstituierenden Reichstags, der im Juli 1848 einberufen, im Oktober d. J. nach Kremsier verlegt und im März 1849 aufgelöst worden war, kam 1852 ins Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Die Archivalien, die der 1861 gegründete Reichsrat produzierte, verblieben jedoch im Parlament, wo sich zunächst zwei getrennte Archive für das Abgeordneten- und das Herrenhaus bildeten. Große Verdienste um die Entwicklung des Archivs des Abgeordnetenhauses erwarben sich Josef Kupka (1864–1946) sowie der Philosoph Karl Neißer (1859–1935). Unter Neißers Leitung musste sich das Archiv mit dem Umbruch von 1918 auseinandersetzen. Neben der Namensänderung kam es vor allem zur Zusammenlegung mit dem Archiv des ehemaligen Herrenhauses. Während des 20. Jahrhunderts war das Parlamentsarchiv sehr unstetig in die Organisationsstruktur des Parlaments eingegliedert (z. B. als Teil der Parlamentsbibliothek oder der Abteilung „Parlamentarische Dokumentation, Archiv und Statistik“). Angesichts dieser Instabilität sowie der unzureichenden Personalausstattung wurde mehrmals erwogen, wenigstens die alten Bestände bis 1918 an das Österreichische Staatsarchiv abzutreten. Dieser Gedanke wurde jedoch nie realisiert und das Bundesarchivgesetz von 1999 „legalisierte“ die Eigenständigkeit des Parlamentsarchivs im Rahmen des Bundesarchivwesens. Das Parlamentsarchiv betreut v. a. folgende Archivbestände: Abgeordnetenhaus 1861–1918; Herrenhaus 1861–1918; Provisorische Nationalversammlung 1918–1919; Konstituierende Nationalversammlung 1919–1920; Nationalrat, Bundesrat und Bundesversammlung jeweils seit 1920; Haus der Bundesgesetzgebung 1934–1938. 2. Von Landhäusern zu Landesarchiven. Die Archive der österreichischen Bundesländer Im Zuge der Etablierung der Landstände, dem schrittweisen Anwachsen ihrer politischen Bedeutung und der Bildung ständischer Institutionen (Landtag) wurde es nötig, die ständischen Privilegien und das im Zusammenhang mit der ständischen Selbstverwaltung entstandene pragmatische Schrifttum zu archivieren. Dies geschah zunächst auf den Burgen der wichtigsten Vertreter des Landadels. Im Lauf des 16. Jahrhunderts begannen sich jedoch institutionalisierte ständische Kanzleien inklusive Registraturen herauszubilden, die neben dem aktuellen Schriftgut auch ältere Urkunden und Privilegien in ihre Obhut übernahmen. Für diese ständischen Regierungen, ihre Kanzleien und Registraturen wurden schrittweise die sog. Landhäuser errichtet. Das erste Landhaus Österreichs entstand nach 1513 im Land unter der Enns, dem späteren Niederösterreich, und zwar in der Wiener Herrengasse.[23] Das landständische Archiv befand sich bis ins 20. Jahrhundert an diesem Ort, obwohl es zwischenzeitlich mehrmals an andere Orte aus[INS: ge :INS] lagert werden musste (z. B. während der ersten Türkenbelagerung Wiens). Während des 16. Jahrhunderts erwarben fast alle übrigen österreichischen Länder – Österreich ob der Enns, Steiermark, Kärnten, Tirol ebenso wie Krain – ein Landhaus, das früher oder später die landständische Registratur und das Archiv aufnahm. Anders verlief die Entwicklung lediglich in Vorarlberg, wo die Kanzleien der beiden „Direktorialstädte“ Bregenz und Feldkirch als landständische Kanzleien fungierten und damit die Rathäuser auch das ständische Archivgut aufbewahrten. Neben den alten landständischen Archiven wurden im 19. Jahrhundert in den einzelnen Ländern eigene Landesmuseen bzw. zunächst Musealvereine gegründet, die u. a. historische Quellen sammeln sollten. Das erste Landesmuseum Österreichs wurde im Jahr 1811 durch Erzherzog Johann (1789–1859) in Graz gegründet, nach seinem Stifter Joanneum benannt und in die Obhut der Landstände übergeben. Danach folgten die Landesmuseen in den böhmischen Kronländern (1814 Troppau, 1817 Brünn und 1818 Prag), und die Musealvereine bzw. Landesmuseen in Laibach (1821), Innsbruck (1823), Linz (1833), Salzburg (1834) und Bregenz (1857). In den Museen wurden teilweise spezielle Archivabteilungen geschaffen, die die gesammelten Urkunden und Akten betreuten. Dies war vor allem in Graz der Fall, wo im Rahmen des Landesmuseums das sog. Joanneumsarchiv angelegt wurde, das zunächst bis 1851 durch den ständischen Registrator und Archivar Johann Wartinger (1773–1861) in Personalunion mit dem ständischen Archiv betreut wurde, sich danach jedoch – vorläufig – verselbständigte. Nach den Musealvereinen bzw. den Landesmuseen wurden in den 1840er bis 1860er Jahren in den meisten Ländern noch historische Vereine gegründet, und zwar schrittweise in der Steiermark (zunächst 1843 als Historischer Verein für Innerösterreich, 1850 neu als Historischer Verein für Steiermark), in Krain (1843), Kärnten (1844), Salzburg (1860) und Niederösterreich (1864). Einige dieser Vereine entfalteten ebenfalls eine rege Sammeltätigkeit. Das gilt besonders für Kärnten, wo es bis 1879 kein Landesmuseum gab, und die Steiermark, wo der historische Verein aktiv neben dem Landesmuseum sammelte. Aus dem dargestellten Kontext erwuchsen schließlich auch die Landesarchive, die oft durch die Zusammenlegung der archivalischen Sammlungen der Museen und der Vereine mit den landständischen Archiven bzw. (Alt-)Registraturen entstanden. So bewilligte im September 1868 der steirische Landtag die Vereinigung des ständischen Archivs mit dem Joanneumsarchiv zum Steiermärkischen Landesarchiv.[24] Auf ähnliche Art und Weise wurden während des 19. Jahrhunderts auch in anderen Ländern institutionalisierte Landesarchive gegründet: bereits 1839 das Mährische Landesarchiv in Brünn, dessen Anfänge jedoch bis zum Jahr 1855 ziemlich bescheiden blieben, 1862 das Böhmische Landesarchiv in Prag, 1864 das Niederösterreichische Landesarchiv in Wien, 1896 das Oberösterreichische Landesarchiv in Linz,[25] 1898 das Vorarlberger Landescharchiv,[26] 1899 das Kärntner Landesarchiv[27] und 1902 das Tiroler Landesarchiv in Innsbruck.[28] Neben den Landesarchiven entstanden jedoch in den meisten Ländern während des 19. Jahrhunderts noch weitere Archive, die Akten der landesfürstlichen bzw. staatlichen Verwaltung aufbewahrten. Dieses parallele Netz von Archiven entwickelte sich aus den (Alt-)Registraturen der landesfürstlichen Verwaltungsbehörden, die zunächst in den einzelnen Ländern unterschiedliche Namen trugen, ab 1749 jedoch vorwiegend als Repräsentation und Kammer, ab 1763 als Gubernium und ab 1848 als Statthalterei bezeichnet wurden. Der Zeitpunkt, zu dem die (Alt-)Registratur der „obersten Verwaltungsstelle“ in ein Archiv umgewandelt wurde, unterschied sich von Land zu Land. Nach der sehr frühen Konstituierung des Gubernialarchivs in Prag entstand als nächstes erst 1866 das Statthaltereiarchiv in Innsbruck. Im ehemaligen Reichserzbistum Salzburg, das erst 1805, und endgültig 1816 an das Kaisertum Österreich fiel, wurde erst 1850 eine eigene österreichische Landesregierung eingesetzt (davor war Salzburg ein Kreis des Landes ob der Enns). Erst 1875 wurde ein Archivar für die Zentralregistratur dieser Regierung bestellt und 1894 wurde die Registratur in ein selbstständiges Landesregierungsarchiv umgewandelt.[29] In den Jahren 1893–1897 wurde unter dem Namen „k. k. Archiv für Niederösterreich“ auch ein Statthaltereiarchiv für Niederösterreich geschaffen, das die durch massive Skartierungen drastisch verminderte Altregistratur der landesfürstlichen Behörden unter der Enns sowie die Akten der niederösterreichischen Statthalterei übernahm. Das Statthaltereiarchiv in Graz wurde erst im Jahr 1905 gegründet. Staatliche Archive wurden auch in einigen nicht-deutschsprachigen Ländern Cisleithaniens errichtet (Dalmatien, Galizien, Bukowina). In Oberösterreich, Kärnten, Krain, dem Küstenland, Mähren und Österreichisch Schlesien wurde jedoch kein eigenes staatliches Archiv gegründet. Die Akten der betreffenden Statthaltereien wurden vielmehr durch die autonomen Landesarchive übernommen und verwahrt. Mit dem Zerfall der Monarchie erbte die neue Republik das komplizierte System der parallelen Landesregierungs- (= die ehemaligen Statthalterei-) und Landesarchive, wobei es, wie wir gesehen haben, in einigen Ländern nur einen der beiden Typen gab. Ebenso wie im Bereich der Zentralarchive kam es auch im Landesarchivwesen schrittweise zu einer Vereinfachung. Die notwendigen Reformen konnten – nach einer Vorbereitungsphase – erst im Anschluss an die Verfassungsnovelle des Jahres 1925 in Angriff genommen werden, als die staatliche Verwaltung in Ländern und die autonome Landesverwaltung zusammengeführt wurden. Die ehemaligen Statthaltereiarchive, die seit 1918 als Landesregierungsarchive bezeichnet wurden, konnten nun mit den eigenständigen Landesarchiven zu „Landesarchiven neuen Typs“ zusammengelegt werden. In einigen Ländern ging diese Fusion zügig von Statten, z. B. in der Steiermark im Jahr 1927. In anderen Ländern zog der Prozess sich hin, etwa in Niederösterreich, wo die beiden Archive nach einem gescheiterten Versuch in den 1930ern erst 1940 im Zuge der Anlage von Reichsgauarchiven fusioniert wurden, um 1945 in ein Landesarchiv neuen Typs umgewandelt zu werden. Das regionale Archivwesen Österreichs wurde fast komplett „verländert“;[30] der Bund konnte nur mittels Archivamt eine Aufsicht über den Schutz der Archivalien ausüben, hatte aber keine Zugriffsmöglichkeiten auf die völlig autonomen Landesarchive. Weitere Neuerungen während der Ersten Republik resultierten aus der Änderung einzelner Landesgrenzen. Nachdem Tirol zwischen Österreich und Italien aufgeteilt worden war, war das Tiroler Landesarchiv zu umfangreichen Abtretungen gezwungen.[31] Im Fall der Untersteiermark kam es zunächst zu keinen bedeutenden Auslieferungen; diese erfolgten jedoch in den 1980er Jahren aufgrund eines Abkommens mit Jugoslawien. Im Gegenzug zu den Territorialverlusten in Tirol und der Steiermark erhielt Österreich die deutsch besiedelten Grenzgebiete Westungarns, aus denen das neue Bundesland Burgenland geschaffen wurde. Dies führte u. a. zur Gründung des burgenländischen Landesarchivs im Jahr 1921, das aber nur langsam aufgebaut werden konnte.[32] Weitere organisatorische Verschiebungen ergaben sich schließlich aus der Gründung des Bundeslandes Wien, das 1922 aus Niederösterreich herausgelöst wurde. Das Wiener Stadtarchiv wurde damit zu einem Stadt- und Landesarchiv; es kam zu umfangreichen Abtretungen von Archivalien des Niederösterreichischen Landesarchivs an Wien.[33] Der „Anschluss“ Österreichs an das Dritte Reich brachte auch im Bereich des Landesarchivwesens große strukturelle Veränderungen mit sich. Die Aufhebung der Länder und die Einführung der Gauorganisation führten zur Schaffung von Gauarchiven. Die Anzahl der Gaue und deren Grenzen entsprachen nicht den ehemaligen Ländergrenzen; trotzdem kam es zu keinen bedeutenden Verlagerungen von Archivalien, weil z. B. die Bestände des Vorarlberger Landesarchivs in Form einer Außenstelle des Gauarchivs Innsbruck physisch in Bregenz verblieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Österreich die Landesverfassung und damit auch die Landesarchive wieder erneuert, an deren Organisationsstruktur und rechtlicher Stellung sich im Vergleich zur Ersten Republik nur wenig änderte. Mit der Erhebung St. Pöltens zur niederösterreichischen Landeshauptstadt im Jahr 1986 wurde beschlossen, auch das Landesarchiv dorthin zu verlagern. Dies erfolgte erst 1997, nachdem ein neuer Archivzweckbau in St. Pölten errichtet worden war. Die rechtliche Stellung der Landesarchive wurde in den neu erlassenen Archivgesetzen der einzelnen Länder verankert, die zwischen 1997 und 2017 schrittweise in allen Bundesländern mit Ausnahme des Burgenlandes beschlossen wurden. 3. Kommunale Archive in Österreich Die Archivgeschichte der österreichischen Städte und Märkte lässt sich bis ins Hochmittelalter zurückverfolgen.[34] Die städtischen Gemeinden waren seit ihrer Gründung lebhaft daran interessiert, ihre Freiheiten und Privilegien sicher aufzubewahren. In der Regel verfügten sie über eine Archivtruhe (cista civium), die im Stadtturm, in der Pfarrkirche oder im Rathaus aufbewahrt wurde. Bald wurden die Privilegien zur Sicherheit auch in Kopialbücher abgeschrieben. Die Städte waren jedoch nicht nur Empfänger von Urkunden, sondern etablierten bald eigene Kanzleien, die die Beschlüsse der städtischen Verwaltung, die Urteile des Stadtgerichts und die Rechtsgeschäfte der einzelnen Bürger schriftlich festhielten. In diesem Kontext entstanden bald nicht mehr nur Urkunden, sondern auch verschiedene Stadtbücher und seit dem ausgehenden Mittelalter zunehmend auch Akten. In vielen Städten wurden die städtischen Privilegien bald auch räumlich von der Registratur der Stadtkanzlei getrennt. Im überwiegenden Teil der Fälle wurden die städtischen Archive und Registraturen in der Frühen Neuzeit ein erstes Mal systematisch geordnet, was in der Regel zur Skartierung von Altakten führte, da die Rathäuser oft mit akuter Raumnot zu kämpfen hatten. Zerstörerischer für die historischen Bestände der Stadtarchive war jedoch zumeist das späte 18. und die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Durch die großen Verwaltungsreformen der josephinischen und franziszeischen Zeit verloren viele Privilegien und Stadtbücher ihre Bedeutung für die aktuelle Rechts- und Verwaltungspraxis, während es gleichzeitig noch an Bewusstsein für den Wert von Erzeugnissen der pragmatischen Schriftlichkeit als Quelle für die Stadtgeschichtsschreibung mangelte. So wurden z. B. im Jahr 1823 mehr als 90 % der Akten und Amtsbücher des Linzer Stadtarchivs bedenkenlos an Papiermühlen verkauft.[35] In Graz verlagerte man zur selben Zeit das Stadtarchiv in „provisorische“ Räumlichkeiten, die so feucht waren, dass die Archivalien verschimmelten und im Jahr 1820 größtenteils entsorgt werden mussten. Lediglich ein Teil der Urkunden, Kopial- und Stadtbücher blieb verschont. Auch in Enns entschloss man sich 1857 zur Skartierung des gesamten historischen Stadtarchivs; nur etwa 600 Urkunden wurden dem Stadtmuseum übergeben. Ein Wiener Papierdeckelmacher kaufte die übrigen Archivalien, bot jedoch kleine Teile davon in Antiquariaten an, die auf diesem Weg in diverse Museen und Privatsammlungen gelangten.[36] Um die Mitte des 19. Jahrhunderts begann die Geschichtswissenschaft jedoch langsam, den Wert der städtischen Überlieferung zu erkennen. Forscher suchten die noch erhaltenen Stadtarchive auf und leisteten zum Teil auch basale Ordnungsarbeiten. Die Historische Kommission der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften plante für das Jahr 1848 eine systematische Durchsicht der kommunalen Registraturen und Archive Österreichs; aufgrund der Revolution wurde dieser Plan jedoch nicht umgesetzt. Sehr aktiv waren jedoch die während des 19. Jahrhunderts gegründeten Landesarchive, die Bestandsverzeichnungs- und Ordnungsarbeiten und – soweit möglich – sogar die Übernahme von Gemeindearchiven als Deposita veranlassten. Eine Vorreiterrolle spielte dabei das Steiermärkische Landesarchiv, etwas später kam dazu auch das Oberösterreichische Landesarchiv. In Tirol ging die Initiative zunächst vom Innsbrucker Statthaltereiarchiv aus; erst 1902 wurden die Bemühungen jedoch vom neu gegründeten Tiroler Landesarchiv auch konsequent umgesetzt.[37] Langsam begannen auch die Städte selbst, den historischen Wert ihrer Archive zu entdecken, sie der Obhut von Fachleuten zu anvertrauen und ihre Ordnung zu veranlassen. Nur die größten Städte beschäftigten schon während der Monarchie einen professionellen Archivar, wie z. B. schon 1851 Prag, wo der berühmte Historiker und Dichter Karel Jaromír Erben zum Stadtarchivar bestellt wurde. In Wien wurde 1863 Karl Weiß zum ersten Stadtarchivar und Chronisten ernannt, obwohl das Archiv zunächst noch mit der Registratur verbunden blieb.[38] In anderen Städten kümmerten sich zumeist Gymnasialprofessoren ehrenamtlich um das Stadtarchiv und/oder -museum. Es gab sogar Fälle, in denen Universitätsprofessoren oder Archivare der Zentral- oder Landesarchive das „Patronat“ über ein kleines Stadt- oder Marktarchiv übernahmen und dieses in ihrer Freizeit betreuten. Während der Ersten Republik änderte sich im Bereich des kommunalen Archivwesens nur wenig, die Zahl der professionell geleiteten Gemeindearchive stieg nur sehr langsam. Eine vom Archivreferat veranlasste Fragebogenaktion aus dem Jahr 1930, die Städte und Märkte mit Archivalien aus der Zeit vor 1750 verzeichnen und den Stand der Überlieferung und Aufbewahrung dieser Archivalien ermitteln sollte, brachte nur bescheidene Ergebnisse; immerhin erhielten einige Stadt- und Marktarchive professionelle Beratung oder wurden sogar neu geordnet. Im Zweiten Weltkrieg wurden zwar einige Stadt- und Marktarchive schwer beschädigt, insgesamt waren die Kriegsverluste jedoch bei weitem nicht so massiv wie in Deutschland oder Polen. Auch nach dem Krieg stieg die Zahl der hauptamtlich betreuten Archive nur sehr langsam, die Übernahme von Gemeindearchiven in die Landesarchive verlangsamte sich wesentlich, öfter aber wurden Kommunalarchive vor Ort von Landesarchivaren inventarisiert. Das Tiroler Landesarchiv widmete sich zudem in einer anerkennungswerten Aktion der Mikroverfilmung der Bestände der vor Ort gebliebenen Gemeindearchive. Seit 2010 beginnen Landesarchive, verstärkt Kommunalarchive zu beraten, wozu auch die Etablierung von Archivtagen in den Ländern dient. Mit Stand 1998 gab es in der Republik Österreich 178 Städte. Etwa zwei Drittel davon hatten ihre Archive seit dem 19. Jahrhundert als Deposita den jeweiligen Landesarchiven anvertraut. Die restlichen Städte verfügten über ein eigenes Stadtarchiv, das aber in der Regel nur neben- oder ehrenamtlich betreut wurde. Nur in wenigen Städten gab bzw. gibt es einen oder mehrere hauptamtliche Stadtarchivare. Zu diesen gehören vor allem die meisten der Landeshauptstädte (Wien, wo das Stadt- und Landesarchiv jedoch einen gewissen Sonderfall bildet, Linz, St. Pölten, Innsbruck,[39] Graz,[40] Salzburg[41] und Bregenz[42]), aber auch einige kleinere Städte (Krems und Stein,[43] Wiener Neustadt,[44] Amstetten, Baden), besonders in Vorarlberg (Bludenz, Dornbirn, Feldkirch[45]). In Vorarlberg haben sich zudem mehrere Gemeinden im Bregenzerwald zu einem Archivverband mit einer hauptamtlichen Archivarin zusammengeschlossen. Den besten Überblick über die aktuelle Situation bietet das Archivregister des Österreichischen Staatsarchivs.[46] 4. Universitätsarchive und Archive anderer wissenschaftlicher Einrichtungen Nach dem Bundesarchivgesetz von 1999 sind die Universitäten[JW3] [DEL: als Bundeseinrichtungen :DEL] ebenso wie die Bundesmuseen berechtigt, eigene Archive zu unterhalten. Tatsächlich existierten insbesondere bei den alten Universitäten seit Jahrhunderten wichtige Archivbestände, die meist einen Bestandteil der jeweiligen Registratur bildeten, in Wien jedoch bereits im 18. Jahrhundert als eigenständiges Universitätsarchiv ausgegliedert wurden.[47] Die sorgfältige Aufbewahrung ihrer wichtigsten Dokumente wurde der Universität Wien bereits durch die Gründungsurkunde des Jahres 1365 vorgeschrieben, der zufolge die Urkunden in einem scrinium in der Allerheiligenkapelle des späteren Stephansdoms verwahrt werden sollten. Eine solche Urkundenkiste wurde jedoch erst 1388 eingerichtet und nicht in St. Stephan, sondern im ältesten Universitätsgebäude, dem Herzogskolleg deponiert. Zum Urkundenbestand der Universität kam [DEL: jedoch bald :DEL] auch das Schriftgut der einzelnen Fakultäten und der vier Universitätsnationen hinzu, das in den Registraturen der betreffenden Organisations- und Selbstverwaltungseinheiten aufbewahrt und erst Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Universitätsarchiv vereint wurde. Das Universitätsarchiv wurde vom Anfang des 18. Jahrhunderts an durch die dem Dominikanerorden angehörigen Professoren der Heiligen Schrift betreut. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden Mitglieder der Philosophischen und der Juristischen Fakultät als ehrenamtliche Archivare ihrer jeweiligen Fakultäten bestellt. Im Jahr 1834 wurde der Jurist Anton Hye von Glunek (1807–1894) Universitätsarchivar und gleichzeitig Archivar der Juridischen Fakultät. Er ordnete das Universitätsarchiv und vermehrte dessen Bestände durch gezielte Sammeltätigkeit. Bald nahm er jedoch viele andere Funktionen an der Universität und darüber hinaus an, sodass ihm kaum noch Zeit für die Archivarbeit verblieb. Dies führte schrittweise wieder zum Verfall der Ordnung im Universitätsarchiv, was 1874 den damaligen Prorektor, Theodor von Sickel, dazu veranlasste, die Ernennung Karl Schraufs zum Substitut Hyes durchzusetzen. Nach Hyes Tod 1895 folgte Schrauf ihm als Universitätsarchivar nach. Er erreichte u. a., dass die Altregistraturen der Fakultäten, Universitätsnationen sowie der Doktorenkollegien bis zum Jahr 1848 an das Universitätsarchiv abgegeben wurden. Auch weitere Archivare sehr unterschiedlicher Prägung widmeten dem Wiener Universitätsarchiv große Aufmerksamkeit, obwohl sie das Archiv nur nebenamtlich betreuten. Zur Schaffung eines dauerhaften Planpostens kam es erst 1953, als Franz Gall zum hauptamtlichen Archivar ernannt wurde. Unter seiner Leitung entwickelte sich das Archiv zu einem anerkannten Zentrum der universitätsgeschichtlichen Forschung und entfaltete eine rege Editionstätigkeit. Im Jahr 1979 erhielt das Universitätsarchiv schließlich auch ein eigenes Gebäude – den ehemaligen Sitz der Universitätsbibliothek in der Postgasse. Auch die frühneuzeitlichen Universitätsgründungen Graz (1585), Salzburg (1622, erneuert 1962) und Innsbruck (1669) besitzen historische Archivbestände. Die komplizierte historische Entwicklung dieser Universitäten, die zeitweise zu Lyzeen herabsanken, ist jedoch für große Lücken in der Überlieferung verantwortlich. Die Innsbrucker Universität verfügte bereits im 18. Jahrhundert über ein eigenes Archiv, das aber schlecht gelagert wurde. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde ihm höhere Aufmerksamkeit zu Teil; 1968 wurde eine eigene Archivarsstelle geschaffen.[48] Die älteren Archivalien der Grazer Universität gelangten größtenteils in das Steiermärkische Landesarchiv. Als es Hermann Wiesflecker (1913–2009) in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gelang, das Universitätsarchiv neu zu konstituieren, konnten diese Bestände zurückgewonnen werden. In Salzburg, wo die Unterbrechung der universitären Geschichte am längsten dauerte, wurde nach der Neugründung (1962) auch ein Universitätsarchiv gegründet (1973), das anschließend vom Salzburger Landesarchiv die Restbestände der 1810 aufgehobenen Benediktineruniversität restituiert erhielt.[49] Über ein reichhaltiges Universitätsarchiv verfügt auch die im 17. Jahrhundert begründete Akademie der bildenden Künste in Wien, deren Bestände bis ins frühe 18. Jahrhundert zurück[DEL: :DEL] reichen.[50] Auch die im 19. und 20. Jahrhundert gegründeten technischen Hochschulen und die jüngeren Universitäten konstituierten seit den 1970er Jahren eigene Archive. Die 1815 als k. k. Polytechnisches Institut in Wien gegründete heutige Technische Universität Wien erhielt 1977 ein eigenes Archiv,[51] die Universität für angewandte Kunst Wien 1978, die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien 1993, die Universität Klagenfurt 1993[DEL: , :DEL] usw[JW4] . Die Universitäts- und Hochschularchivare organisieren seit 1984 eigene Fachtagungen und bilden seit 2008 eine separate Fachgruppe innerhalb des Verbandes der Österreichischen Archivarinnen und Archivare. Zu den Archiven anderer wissenschaftlicher Einrichtungen zählt in Österreich das Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, das sehr spät gegründet wurde. Die Altakten der Akademie wurden 1975 zusammengelegt und erst seit 1994 wird das Archiv hauptamtlich professionell betreut. Unter den Archiven der Bundesmuseen muss vor allem das Archiv des Kunsthistorischen Museums hervorgehoben werden, wo seit 1946 Erwin Auer als Archivar fungierte und 1983 das Archiv als eine eigenständige Abteilung unter der Leitung von Herbert Haupt geschaffen wurde. Daneben müssen zumindest das Archiv für Wissenschaftsgeschichte des Naturhistorischen Museums und das Archiv des Technischen Museums Wien erwähnt werden. 5. Kirchliche Archive[52] 5.1. Ordens- und Klosterarchive[53] Auch die Archive der österreichischen Stifte und Klöster, die gemeinsam mit einigen Bischofssitzen die ältesten Urkundensammlungen des Landes enthalten, führen ihre Anfänge auf das Hochmittelalter zurück. Damals war das Archiv mit Bibliothek und Klosterschatz verbunden und wurde zusammen mit ihnen durch den custos armarii betreut. Ebenso wie in den Städten wurden auch in den Klöstern neben den empfangenen Urkunden diverse Schriftstücke und Amtsbücher aufbewahrt, die sowohl aus der geistlichen, als auch der weltlichen Verwaltung der Stifte erwuchsen. Zu Beginn der Neuzeit begann sich das klösterliche Archivwesen zunehmend in zwei Teile aufzuspalten. Der Urkundenschatz, die mittelalterlichen Kopialbücher, die frühen Klosterurbare, die Amtsakten und die Korrespondenz der Klostervorstände, die Wahl- und Konfirmationsakten sowie diverse Personalsachen der Konventualen bildeten das sog. Prälaturarchiv (auch Haupt- oder Abteiarchiv). Die Akten und Amtsbücher, die bei der Ausübung der grundherrschaftlichen Rechte in der Stiftskanzlei bzw. -kämmerei entstanden, bildeten hingegen das sogenannte Wirtschaftsarchiv (auch Kanzlei- oder Hofrichterarchiv), das eigentlich ein grundherrschaftliches Archiv darstellt. Durch die josephinischen Klosteraufhebungen erlitten die österreichischen Klosterarchive große Verluste. Viele Archivalien wurden nur durch das Einschreiten der Hof- sowie der Universitätsbibliotheken, und später vor allem durch das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und [INS: die :INS] Landesarchive[DEL: n :DEL] gerettet. Im Unterschied zu den Städten widmeten die Klöster ihren Archiven traditionell große Aufmerksamkeit. Die Archive wurden gewöhnlich durch hochgebildete Stiftsarchivare betreut, die sich oft nicht nur ihren geistlichen Aufgaben, sondern auch der Erforschung der Kloster- und Landesgeschichte widmeten. Viele von ihnen unterrichteten zugleich an den angeschlossenen Ordensgymnasien. Ein Pendent zu den alten Stiftsarchiven bilden die Provinzarchive jener Orden, die im Rahmen einer Kirchenprovinz gemeinsam verwaltet werden. Diese Ordensprovinzen sind nur teilweise mit dem Gebiet einzelner Staaten oder Kirchenprovinzen ident; in einigen Fällen setzen sie sich aus mehreren Staaten zusammen. Das Provinzarchiv bewahrt in der Regel das Archivgut der Provinzleitung; bei einigen Orden beherbergt es auch die Archivalien der einzelnen Niederlassungen. In den letzten Jahrzehnten konnten immer weniger Kloster- und Provinzarchive von ordenseigenen Historikern und Archivaren betreut werden. Deshalb übernehmen in jüngerer Zeit vermehrt archivarisch geschulte Laien, oft AbsolventInnen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung diese Aufgabe, obwohl [DEL: die :DEL] Ordensangehörigen meist die nominelle Leitung innehaben. Im Jahr 2004 entstand die Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive Österreichs (kurz ARGE Ordensarchive), eine gemeinsame Einrichtung der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften und der Vereinigung der Frauenorden Österreichs.[54] Die ARGE Ordensarchive erarbeitete die Richtlinien zur Sicherung und Nutzung der Archive der Ordensgemeinschaften in der katholischen Kirche. Einen Überblick über die aktuellen österreichischen Ordensarchive kann man dem Österreichischen Archivregister entnehmen.[55] 5.2. Diözesanarchive Auch die Anfänge der Diözesanarchive lassen sich ins Mittelalter zurückverfolgen; ihre Genese ist jedoch um einiges komplizierter, als bei den klassischen Klosterarchiven. Bereits im Mittelalter muss man zwischen den Archiven bzw. Registraturen des jeweiligen Erz- bzw. Hochstiftes (i. e. des geistlichen Fürstentums), des (erz-)bischöflichen Konsistoriums und des Domkapitels unterscheiden. Die Entwicklung dieser Archive und Registraturen war je nach Bistum und Zeit sehr unterschiedlich, wozu auch die wechselvolle Entwicklung der Diözesanverwaltung in Österreich beitrug. Im Mittelalter gehörte das heutige Österreich größtenteils zu den bayerischen (Erz-)Bistümern Salzburg und Passau. In der Steiermark und Kärnten gab es unterhalb der Ebene des Salzburger Erzbistums dessen „Eigenbistümer“ Seckau, Lavant und Gurk. Tirol besaß mit Brixen ein eigenes Landesbistum, kleine Teile des Landes gehörten jedoch zu Chur bzw. Trient und anderen Diözesen. Das heutige Vorarlberg war unter den Diözesen Chur und Konstanz aufgeteilt. Im frühen 19. Jahrhundert wurde das säkularisierte Erzstift Salzburg dem Kaisertum Österreich angeschlossen, dafür mussten im Jahr 1919 die Diözesen Trient und zum Teil auch Brixen an Italien abgetreten werden. Alles in allem befinden sich heute etliche Diözesanarchive, die für die ältere Kirchengeschichte Österreichs relevant sind, nicht auf österreichischem Staatsgebiet (Passau, Brixen, Trient, Chur). Seit dem späten Mittelalter kam es zu mehreren Wellen von Bistumsgründungen, die dafür sorgen sollten, dass die habsburgischen Länder eine eigenständige Kirchenverwaltung besaßen. Zunächst wurden unter Kaiser Friedrich III. die kleinen Diözesen Wien und Wiener Neustadt gegründet (beide 1469). 1722 wurde das Bistum Wien zum Erzbistum erhoben. Zu den größten Veränderungen kam es jedoch unter Kaiser Joseph II., als das Bistum Wiener Neustadt aufgehoben,[56] dafür aber 1785 die Bistümer St. Pölten und Linz gegründet, und 1786 die Bistümer Seckau und Gurk nach Graz bzw. Klagenfurt verlegt wurden. Zu einer dritten Welle von Bistumsgründungen kam es schließlich in den 1960er Jahren, als die Diözesanstruktur (mit einiger Verzögerung) den nach dem Ersten Weltkrieg gezogenen Staatsgrenzen angepasst wurde. Damals entstanden die Diözesen Eisenstadt (1960), Innsbruck (1964) und Feldkirch (1968). Nachdem das Bistum Lavant im 19. Jahrhundert aufgehoben wurde, gibt es auf österreichischem Staatsgebiet zwei Erzbistümer (Wien und Salzburg) und sieben Bistümer (Gurk-Klagenfurt, Graz-Seckau, Linz, St. Pölten, Eisenstadt, Feldkirch, Innsbruck); dazu gesellt sich seit 1986 das als Personaldiözese eingerichtete Militärordinariat. Das ganz unterschiedliche Alter der einzelnen Diözesen macht es so gut wie unmöglich, ihre Überlieferungs- und Archivgeschichte zu vergleichen. Mit dem im 8. Jahrhundert gegründeten Erzbistum Salzburg ist unter den österreichischen Diözesen ein ehemaliges geistliches Reichsfürstentum vertreten, das eine komplizierte verwaltungsgeschichtliche Entwicklung erlebte und trotz aller Verluste über eine sehr verzweigte Überlieferung verfügt, die heute auf mehrere Archive aufgeteilt ist.[57] Dagegen ist die Quellenlage für die jüngeren Diözesen viel übersichtlicher; die jüngsten Diözesen verfügen gar nur über sehr bescheidene Archivbestände, die nur teilweise durch deponierte Pfarrarchive in die vormoderne Zeit zurückreichen. Trotz der unterschiedlichen Quellenlage führen alle österreichischen (Erz-)Diözesen, ebenso wie die österreichische Bischofskonferenz in Übereinstimmung mit dem Codex Iuris Canonici eigene Archive, die unter die Aufsicht des jeweiligen Kanzlers fallen und von einem oder mehreren ausgebildeten ArchivarInnen verwaltet werden.[58] Ihre zeitliche und inhaltliche Struktur ist sehr verschieden. Im Idealfall besitzen sie diverse Urkundensammlungen, Amtsbücher und Akten der Temporalien- und Spiritualienverwaltung sowie der diözesanen Rechtsprechung, die Nachlässe der (Erz-)Bischöfe, die Archive der Domkapitel und verschiedene deponierte Pfarr- und Klosterarchive. Im Jahr 1976 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchive Österreichs (kurz ARGE Diözesanarchive) gegründet, die die Koordination der Archive gewährleistet und ein Online-Portal betreibt.[59] 5.3. Pfarrarchive In den Pfarren und Pfarrkirchen sammelte man sowohl Urkunden und Privilegien (z. B. Stiftungs- und Ablassbriefe), als auch das aus der Pfarr- und Kirchenverwaltung hervorgehende Schrifttum. Neben den Matriken waren dies Urbare, Grund- und Zehentbücher aus der Verwaltung der weltlichen Besitzungen der Pfarre sowie die Rechnungsbücher der Kirchenfabrik.[60] Pfarrarchive wurden traditionell durch die jeweiligen Pfarrer geordnet und betreut, wie es mehrfach von den Bischöfen vorgeschrieben wurde. In Oberösterreich publizierte Bischof Doppelbauer sogar 1902 eine Instruktion über die Führung der Pfarrarchive und berief einen geistlichen Archivrat ein, der die Einhaltung der Instruktion kontrollieren sollte. Eine solche „diözesane Archivverwaltung“ blieb jedoch die Ausnahme. Die heutige Überlastung der Pfarrer durch die Seelsorge führt jedoch zur massenweisen Übergabe von Pfarrarchiven oder Teilen davon an die Diözesanarchive, wo sie als Deposita aufbewahrt werden. Besonders die von Benutzern stark nachgefragten [DEL: Matrikeln :DEL] [INS: Matriken :INS] [JW5] wurden in einigen Diözesanarchiven systematisch konzentriert (St. Pölten und Klagenfurt), oder aber durch die Landesarchive mikroverfilmt bzw. digitalisiert (Innsbruck, Bregenz, Linz). 5.4. Archive anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften Seit dem josephinischen Toleranzpatent von 1780 konnten sich in Österreich offizielle Körperschaften anderer Religionsgemeinschaften, und zwar Protestanten, Griechisch-Orthodoxe und Juden, etablieren und jeweils eine eigene Verwaltung aufbauen. Erst die Dezemberverfassung von 1867 stellte diese Religionsgemeinschaften der katholischen Kirche gleich. 5.4.1. Evangelische Kirche Seit 1784 stand an der Spitze der Gläubigen des Augsburger bzw. des Helvetischen Bekenntnisses in den deutsch-böhmischen Ländern und in Galizien jeweils ein in Wien ansässiges Konsistorium, die 1861 zu einem gemeinsamen Evangelischen Oberkirchenrat zusammengelegt wurden. Die bei diesem Amt aufbewahrten Archivalien wurden lange als Teil der Registratur betrachtet. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich beim Oberkirchenrat ein zentrales Archiv, das 1972 ein eigenes Gebäude im 18. Wiener Gemeindebezirk [INS: erhielt :INS] und [INS: ab :INS] 1978 [INS: von :INS] eine[INS: r :INS] akademisch ausgebildete Archivarin [DEL: erhielt :DEL] [INS: betreut wurde :INS] .[61] Neben dem Archiv des Oberkirchenrates gibt es noch Archive bei einigen Superintendanturen. Ein solches [DEL: fungiert :DEL] [INS: existiert :INS] z. B. seit 1954 in Eisenstadt. In Linz wurde das Superintendantur-Archiv dagegen 1974 an das Oberösterreichische Landesarchiv übergeben.[62] 5.4.2. Die Jüdischen Gemeinden Wichtig für die jüdische Bevölkerung Österreichs wurden vor allem zwei Archive: Das Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien und das Zentralarchiv der jüdischen Kultusgemeinden des Burgenlandes.[63] Bereits im Jahr 1816 beschäftigte die jüdische Gemeinde Wien einen Aktuar, der Ordnung und Betreuung des Geschäftsschriftgutes übernehmen sollte. 1901 gründete die Israelitische Kultusgemeinde Wien eine Historische Kommission, die die Geschichte der Juden in Wien aufarbeiten und die entsprechenden Quellen herausgeben sollte. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es auch Pläne für die Schaffung eines Zentralarchivs der Israelitischen Kultusgemeinden in ganz Österreich, welche jedoch nicht realisiert wurden. Im Jahr 1938 wurden das Archiv sowie die Bibliothek der Israelitischen Kultusgemeinde Wien enteignet. Das Archiv wurde aufgeteilt, überlebte jedoch zum größten Teil die Katastrophe der Shoah. Ein Teil gelangte über Berlin nach Moskau. Ein anderer Teil blieb in Wien und wurde in den Jahren 1952–1978 durch die erneuerte Israelitische Kultusgemeinde in mehreren Tranchen an die „Jewish Historical General Archives“ (später „Central Archives for the History of the Jewish People in Jerusalem“) abgegeben, wo es bis heute als Dauerleihgabe verwahrt wird. Ein dritter Teil des Archivs mit Schriftgut vorwiegend aus den tragischen Jahren 1938–1942 ging zunächst verloren und wurde im Jahr 2000 zufällig in einem Wiener Wohnhaus wiedergefunden. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien entschloss sich zur Wiederherstellung des Archivs, das heute im 10. Wiener Gemeindebezirk residiert und bestrebt ist, die Bestände aus Moskau und Jerusalem zurückzugewinnen. Das Zentralarchiv der jüdischen Kultusgemeinden des Burgenlandes entstand im Jahr 1931. Nach seiner Gründung begann das Zentralarchiv, die Archive der elf jüdischen Gemeinden des Burgenlandes einzuziehen. Nach dem „Anschluss“ wurde das neu geschaffene Archiv enteignet; nach dem Krieg verblieb es im Burgenländischen Landesarchiv, obwohl der Staat Israel bzw. die „Central Archives for the History of the Jewish People in Jerusalem“ mehrmals versuchten, diesen Bestand anzukaufen. Aktuell wird über die Übergabe des Bestandes an das Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien verhandelt. Diverse Archivalien wurden bzw. werden auch bei anderen Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs aufbewahrt, wo es jedoch keine institutionalisierten Archive gibt. Es handelt sich dabei vor allem um die jüdischen Matrikeln, die neben Wien noch in Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol und Vorarlberg erhalten sind und die in den letzten Jahren durch einige Gemeinden an das wiedererrichtete Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien übergeben wurden. Im Burgenland gingen die Matrikeln – trotz des ansonsten guten Erhaltungszustandes des ehemaligen Zentralarchivs – während des Krieges größtenteils verloren. 6. Private, Familien- und Adelsarchive Neben den im Vorangehenden besprochenen institutionellen Archiven entstanden schon im Mittelalter selbstverständlich auch bei natürlichen Personen und Familien Archive; vorrangig bei Adelsfamilien, seltener bei reichen Bürgerfamilien.[64] Adelsarchive bestanden zunächst vorrangig aus landesfürstlichen Privilegien, Lehenbriefen, Kauf- und Heiratsverträgen. Erst im 15. und 16. Jahrhundert änderte sich ihre Struktur schrittweise, als neben die Urkunden auch Familienchroniken, Stammbäume, Ahnenproben, Korrespondenzen der Familienmitglieder und andere Quellengattungen traten, die hauptsächlich archiviert wurden, um die Memoria der Familie zu bewahren. Parallel zu den eigentlichen Familienarchiven entwickelten sich im Spätmittelalter aus der Verwaltung der adeligen Grundherrschaften heraus spezielle Herrschafts- oder Schlossarchive, in denen hauptsächlich Urbare, Grundbücher, Rechnungen sowie diverse Akten aufbewahrt wurden. Im Zusammenhang mit der steigenden Bürokratisierung der grundherrschaftlichen Verwaltung stieg in der frühen Neuzeit auch die Bedeutung der Schlossarchive für die Obrigkeit. Die Lage wendete sich jedoch, als 1848 die Untertänigkeit der Bauern aufgehoben und die adeligen Grundherrschaften abgeschafft wurden. Dadurch verloren die Schlossarchive größtenteils ihren Nutzen für ihre Eigentümer, zumindest hinsichtlich der Verwaltung des Rustikalgutes. Dies führte zu massiven Skartierungen und Verlusten, teilweise von ganzen Schlossarchiven. Die eigentlichen Familienarchive waren von dieser Entwicklung nicht betroffen. Einige Adelsfamilien gerieten allerdings in finanzielle Schwierigkeiten, weshalb sie ihre Archivalien und Archive über Antiquariate zu Geld machten, oder zumindest den ständigen Archivar entließen. Im besten Fall wurde das Archiv als Depositum an das betreffende Landesarchiv übergeben. Voll funktionsfähige Archive inklusive hauptamtlicher Archivare konnten sich nur einige besonders reiche Familien leisten, namentlich die Liechtenstein,[65] Harrach[66] und Schwarzenberg,[67] die in Wien ihre Hausarchive einrichteten (das Schwarzenberg’sche Familienarchiv wurde jedoch 1892 nach Krumau verlegt; ein kleiner Teil davon kam zu Beginn 21. Jahrhunderts nach Murau).[68] Um 1900 stieg die Zahl der Familien, die ihre Archive an die zuständigen Landes- oder Statthaltereiarchive übergaben, beträchtlich an, und dieser Trend setzte sich im Lauf des 20. Jahrhunderts weiter fort. Um das Jahr 2000 befanden sich nur noch wenige Familienarchive direkt in den Händen ihrer Besitzer, die sie zumeist von nebenamtlichen Archivaren betreuen ließen (Clam-Martinic, Hoyos, Kuefstein, Abensberg-Traun [seit 2016 zum Teil im Niederösterreichischen Landesarchiv], Wurmbrand-Stuppach, Revertera, Schönborn, Piatti etc.). Das einzige Adelsarchiv mit einem hauptamtlichen Archivar in Österreich ist derzeit das Hausarchiv der regierenden Fürsten von und zu Liechtenstein in Wien, das einen Bestandteil der Fürstlichen Sammlungen Wien bildet. 7. Wirtschaftsarchive Drei weitere Arten von Archiven (Abschnitt 7–9) sind im vorliegenden Band nicht durch konkrete Institutionen vertreten und können lediglich im Rahmen dieser Einleitung kurz vorgestellt werden. Im Hinblick auf die Wirtschaftsarchive entspricht dies auch einer gewissen Rückständigkeit dieser Archivsparte in Österreich, die nur wenige einschlägige Archive umfasst.[69] Die Archive der frühneuzeitlichen Grundherrschaften waren als Schlossarchive eng mit den Adelsarchiven verflochten, weshalb sie bereits im vorangehenden Unterkapitel mitberücksichtigt wurden. Eine ähnliche Verschmelzung von Wirtschafts- und Familienarchiven lässt sich auch bei berühmten Bankhäusern wie den Fuggern, Welsern oder Rotschild beobachten, ebenso wie bei den privaten Postunternehmen Thurn und Taxis und Paar. Zu den Wirtschaftsarchiven gehörten in der Frühen Neuzeit auch die Zunftarchive. Nach der Aufhebung der Handwerkszünfte im 19. Jahrhundert sollten deren Archivalien an die neuen Genossenschaften, und falls diese Möglichkeit fehlte, an die Gemeinden übergehen. Viele ehemalige Zunftvorsteher weigerten sich jedoch, die Archivalien herauszugeben, weshalb diese oft in Privatbesitz verblieben. Stadtmuseen und -archive, aber auch die Landesarchive bemühten sich, Zunftarchive zu erwerben, was jedoch nur teilweise gelang.[70] Während die Zunftarchive wenigstens teilweise gerettet werden konnten, schien die Lage bei den modernen Unternehmensarchiven lange Zeit völlig hoffnungslos, da die Besitzer zumeist die Verletzung von Betriebsgeheimnissen fürchteten und es ablehnten, eigene Firmenarchive zu schaffen, geschweige denn ihre Archivalien öffentlichen Archiven zu übergeben. Die erste Initiative zur Bildung von Wirtschaftsarchiven ging in den 1930er Jahren vom „Österreichischen Forschungsinstitut für Geschichte der Technik“ aus, das den privaten Firmen dringend empfahl, eigene Firmenarchive zu schaffen, die unter fachkundiger Leitung das im Unternehmen entstandene Archivgut erhalten sollten. Diese Idee stieß jedoch zumeist auf Unverständnis. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte das Institut mit Unterstützung des Österreichischen Archivamtes diese Bemühungen fort, wobei es auch durch den neu gegründeten „Verein für Unternehmerbiographie und Firmengeschichte“ unterstützt wurde. Zu den ersten kleinen Erfolgen dieser Bemühungen gehörte die Errichtung des Archivs der Niederösterreichischen Handelskammer im Jahr 1975, auf die das Archiv der Oberösterreichischen Handelskammer und das Archiv der Wirtschaftskammer Österreich folgten. Zu den ältesten privaten Firmenarchiven zählt das Archiv von Siemens Österreich (1979);[71] später folgten die Archive des niederösterreichischen Energieversorgers EVN (1998)[72], des Tiroler Kristallkonzerns Swarovski (2006)[73] und einige weitere.[74] In Vorarlberg wurde 1983 das „Wirtschaftsarchiv Vorarlberg“ als gemeinnütziger Verein gegründet, der die Archive kleiner und mittlerer Betriebe aufbewahrt. Die Archive der staatlichen Betriebe wurden inzwischen – oft jedoch mit großen Lücken – in die jeweils zuständigen öffentlichen Archive übernommen. 8. Parteiarchive Das Schriftgut der politischen Parteien kam in Österreich erst nach der Aufhebung derselben zur Zeit des Ständestaates massenhaft in die Archive. Nach der Beschlagnahme der Registratur der Sozialdemokratischen Partei im Jahr 1934 wurden deren Archivalien – mit einigen Lücken – zusammengelegt und dem Staatsarchiv des Innern und der Justiz übergeben. Ähnlich erging es den Registraturen der aufgehobenen Großdeutschen Volkspartei sowie der (österreichischen) NSDAP-Hitlerbewegung, die 1936 eingezogen und in dasselbe Archiv verfrachtet wurden. Nach dem „Anschluss“ wurden auch die Archivalien der Christlichsozialen Partei, die an der Entstehung des Ständestaats beteiligt war und sich 1934 selbst aufgelöst hatte, enteignet und Großteils im selben Archiv deponiert. Zur Zeit des NS-Regimes gab es auf dem Gebiet des heutigen Österreich ausschließlich die (deutsche) NSDAP, die wie in Deutschland eine verzweigte Organisationsstruktur entwickelte, zu welcher auch Parteiarchive in den einzelnen Gauen gehörten.[75] Diese wurden von Parteimitgliedern betreut und entfalteten neben der Dokumentationstätigkeit auch umfangreiche Aktivitäten im propagandistischen Bereich. Gegen Kriegsende wurden einige Parteiarchive vernichtet; das Wiener Parteiarchiv wurde jedoch 1944 im Keller des Parlaments eingelagert und überlebte dort. Nach 1945 blieb es fast 70 Jahre so gut wie unbeachtet, bis es 2013 vom Wiener Stadt- und Landesarchiv übernommen wurde.[76] Mit der Erneuerung der politischen Parteien im Jahr 1945 stellte sich auch die Frage nach dem weiteren Schicksal ihrer Archive. Die Sozialistische (seit 1991 Sozialdemokratische) Partei Österreichs (SPÖ), die Nachfolgeorganisation der einstigen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Deutsch-Österreichs, beließ jene Archivalien, die 1934 beschlagnahmt und im Staatsarchiv des Innern und der Justiz deponiert worden waren, als Depositum im neu gegründeten Österreichischen Staatsarchiv. Die Partei verfügte jedoch auch über Archivalien aus der Zeit der Monarchie und der Zwischenkriegszeit, die vor 1934 ins Ausland gebracht worden waren. Diese Archivalien wurden 1958 nach Österreich zurückgeholt und bilden seither das sog. „Alte Parteiarchiv“. Um den Unterhalt dieses Archivs kümmert sich der 1959 gegründete „Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung“ (VGA).[77] Nachdem der Verein 1969 größere Räumlichkeiten erworben hatte, entstand die Idee, die Bestände der SDAPDÖ aus dem Staatsarchiv zu restituieren. Dies gelang erst nach langen Bemühungen im Jahr 1991. Seither vereinigt der VGA die gesamten Altbestände der Sozialdemokratie bis 1934 unter seiner Verwaltung. Im Jahr 2003 kam dazu noch das „Neue Parteiarchiv“, d. h. das Archivgut der SPÖ nach 1945. Damit wurde der VGA zu einem voll ausgebildeten Parteiarchiv.[78] Zusätzlich zu diesem Verein gibt es die „Stiftung Bruno-Kreisky-Archiv“, die den Nachlass des ehemaligen Bundeskanzlers Kreisky sowie anderer SPÖ-Politiker verwahrt. Bei der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) entstand erst viel später ein Parteiarchiv. An dessen Beginn steht das 1980 gegründete Karl-von-Vogelsang-Institut, das hauptsächlich als Forschungsinstitut errichtet wurde, aber auch eine Bibliothek und ein Archiv umfassen sollte. Erst im Jahr 1993 übernahm das Vogelsang-Institut die schlecht geordnete Registratur der Bundesparteizentrale ab 1945; im Jahr 2004 wurden ihm auch die 1938 im Staatsarchiv deponierten Archivalien der Christlichsozialen Partei übergeben.[79] Die 1955 gegründete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), die zur drittstärksten politischen Kraft der Zweiten Republik emporstieg, verfügt über kein eigenes Archiv. Ansonsten gibt es in Österreich noch das Archiv der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ), das 1945 errichtet wurde, seit 2005 jedoch nur mehr ehrenamtlich betreut wird.[80] 9. Medienarchive Die Medienarchivlandschaft in Österreich muss als unausgeglichen bezeichnet werden: in einigen Bereichen spielt Österreich eine Vorreiterrolle, in anderen ist die Lage weniger erfreulich. Dies betrifft vor allem die österreichischen Pressearchive, die nur fragmentarisch überliefert sind. Das Österreichische Staatsarchiv verwahrt das Archiv der Wiener Zeitung, die 1703 gegründet wurde und als die älteste durchgängig erscheinende Tageszeitung der Welt gilt; der Bestand reicht jedoch nur bis ca. 1860 zurück. Was die audiovisuellen Medien betrifft, besitzt Österreich mit dem 1899 gegründeten Phonogrammarchiv das älteste audiovisuelle Archiv der Welt, das besonders für seine volks- und völkerkundlichen Aufnahmen weltberühmt ist.[81] Im Vergleich zu Deutschland oder auch Tschechien wurde hingegen in Österreich erst verhältnismäßig spät ein Filmarchiv eingerichtet. Das Österreichische Filmarchiv wurde 1955 gegründet; 1964 folgte zusätzlich das Österreichische Filmmuseum.[82] Das Rundfunkarchiv existierte bereits in der Zwischenkriegszeit, es wurde jedoch nach der Aufhebung der Radio Verkehrs AG (RAVAG) 1938 nach Berlin verschleppt, wo es größtenteils verloren ging. Ein neues Radio- und Fernseharchiv etablierte sich erst nach der Gründung der Österreichischen Rundfunk Ges. m. b. H. (ORF) im Jahr 1958[JW6] [DEL: , dieses ist jedoch ein Firmenarchiv, das für die Öffentlichkeit nicht zugänglich war und ist :DEL] .[83] 10. Archivarsausbildung und Berufsverbände 10.1. Das Institut für Österreichische Geschichtsforschung Die Gründung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs sowie die Entwicklung der anderen Zentralarchive brachte einen erhöhten Bedarf an Fachpersonal, welches die Archivalien bearbeiten und erschließen konnte, mit sich. Seit den 1770er Jahren gab es zwar im Rahmen des Geschichtsstudiums an der Wiener Universität Vorlesungen aus den historischen Hilfswissenschaften, diese erwiesen sich jedoch als unzureichend für die Vorbereitung auf den Archivdienst. Im Jahr 1840 forderte der Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Ignaz von Reinhart (1782–1843), Bewerber um eine Stelle in seinem Archiv müssten Latein-, Französisch-, Italienisch- sowie andere Sprachkenntnisse, Kenntnisse der österreichischen Landesgeschichte und der alten Schriften nachweisen können. Kanzler Metternich führte daher eine Prüfung ein, die die fachliche Eignung der Bewerber testen sollte. Die erste, ein Jahr später abgehaltene Prüfung zeigte jedoch, dass die Bewerber die hohen Erwartungen nicht erfüllen konnten. Reinhart reichte daher weitere Vorschlägen ein und forderte die Gründung einer Lehranstalt, die ähnlich der 1821 gegründeten französischen École des Chartes fachlichen Nachwuchs auf den Archivdienst vorbereiten sollte. Nach Reinharts Vorstellungen sollte diese Lehranstalt an das Hausarchiv angebunden werden. Seine Vorschläge verhallten jedoch ungehört, da die Staatskanzlei sowie später das Außenministerium lieber ausgebildete Juristen bzw. eigene Protegés im Hausarchiv anstellten. Die Gründung des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung im Jahr 1854 erwuchs aus anderen Wurzeln.[84] Die Initiative ging von Kultusminister Leo Thun-Hohenstein (1811–1888) aus, der eine Schule für junge Historiker schaffen wollte, „die sich der quellennahen Pflege der vaterländischen Geschichte, der ‚Nationalgeschichte‘ im ‚großösterreichischen‘ Sinne und in patriotischer Absicht widmen sollten.“[85] Das Studienprogramm wurde vom ersten Institutsdirektor, dem Universitätsprofessor Albert Jäger OSB erarbeitet. Schon im Jahr 1857 kam jedoch der in Paris wirkende Preuße Theodor von Sickel als Stipendiat der französischen Regierung an das Institut. Sickel war damals bereits ein anerkannter Paläograph und Diplomatiker, der sich trotz seiner preußischen Herkunft und seines protestantischen Bekenntnisses in Wien durchsetzen konnte und 1869 sogar die Leitung des Institutes übernahm. Unter seinem Einfluss wandte sich das Institut zunächst vermehrt der älteren Mediävistik und der früh- und hochmittelalterlichen Quellenkunde zu. Als sich Institutsabsolventen im Folgenden um Stellen im Hausarchiv bewarben und versuchten, die erforderliche Prüfung abzulegen, kam es zu der merkwürdigen Situation, dass z. B. ein Bewerber die Schrift des 16. Jahrhunderts nicht lesen konnte. Es verwundert daher nicht, dass Institutsabsolventen zunächst eher selten in Archiven tätig waren.[86] Angesichts dieser Erfahrungen kam es noch unter Sickel zu einer Reform, in deren Zuge der Studienplan teilweise umstrukturiert und Fächer wie Verwaltungskunde, Archivkunde, Archivdienst usw. eingeführt wurden. Diese 1874 durchgeführte Institutsreform änderte explizit die Hauptaufgabe des Instituts: das Institut sollte nun künftige Beamte fachlich auf ihre Tätigkeit in Archiven, Bibliotheken und Museen vorbereiten. Diese Entwicklung wurde auch durch die Institutsstatuten von 1898/99 bestätigt, als Archivkunde unter die Fächer der Staatsprüfung aufgenommen wurde. Damit war die Umwandlung des Instituts in eine Archivschule formal abgeschlossen. Trotzdem änderte sich nichts an der Tatsache, dass das Institut weiterhin hauptsächlich mediävistisch orientiert war und die spezialisierten Archivfächer eher als notwendiges Übel betrachtet wurden. Im Studienplan fehlte es z. B. an einer Paläographie der Neuzeit, ebenso wie an einer Aktenkundevorlesung, und die Institutsdirektoren des frühen 20. Jahrhunderts lehnten die Einführung dieser Fächer konsequent ab. Während die Aktenkunde in den 1930er Jahren in eine gemeinsame Doppellehrveranstaltung mit der Archivkunde aufgenommen wurde, ließ die Etablierung einer Neuzeitpaläographie bis in die Nachkriegszeit auf sich warten, als Leo Santifaller das Institut in Personalunion mit dem Staatsarchiv leitete. Aber auch in der Nachkriegszeit wurde das Institut eindeutig weiter von der Mediävistik dominiert. Dies stieß auf immer stärkere Kritik seitens der Archive. Im Anschluss an die Archivtage in Kitzbühl und Wien (1977/78) wurde eine tiefgreifende Reform des Lehrplans durchgeführt, durch die die (hauptsächlich jüngeren) Archivare stärker in den Unterricht eingebunden wurden.[87] Zu einer weiteren Reform kam es zu Beginn des 21. Jahrhunderts, als nach langen Diskussionen der traditionelle Institutskurs im Zuge des „Bologna-Prozesses“ in ein Masterstudium umgewandelt werden musste, das in zwei „Module“ unterteilt war. Nach einer gemeinsamen Grundlagenausbildung können die Studierenden nun zwischen zwei Studienrichtungen wählen: dem Zweig „Geschichtsforschung“, der die traditionelle mediävistisch-hilfswissenschaftliche Ausrichtung fortsetzt, und dem Zweig „Archivwissenschaft und Medienarchive“, der endgültig in eine praxisorientierte Archivarsausbildung umgewandelt wurde.[88] Neben der Lehre war und ist das Institut auch ein wichtiges Zentrum der Forschung. Bereits zum 25-jährigen Jubiläum des Instituts gaben dessen Mitglieder (Lehrende und Absolventen) das erste Heft der Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung heraus, die bis heute zweimal jährlich erscheinen und als die zentrale österreichische Fachzeitschrift für die Geschichtswissenschaften gelten. Neben der Zeitschrift wurden und werden in verschiedenen thematischen Serien zahlreiche Monographien und Quelleneditionen veröffentlicht. Das Institut beteiligt sich darüber hinaus an der Diplomata-Editionsreihe der Monumenta Germaniae Historica sowie an anderen wichtigen Editionsprojekten.[89] 10.2. Der Verband Österreichischer Archivarinnen und Archivare Eine eigene Interessenvertretung der österreichischen Archivare formierte sich schon in der Ersten Republik. Im Rahmen der „Gewerkschaft der wissenschaftlichen Beamten Deutsch-Österreichs“ existierte eine eigene archivarische Fachabteilung, die Bundeskanzler Michael Mayr bei seinen Versuchen um eine Zentralisierung des österreichischen Archivwesens unterstützte. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte sich neuerlich die Frage nach einer möglichen eigenständigen Standesvertretung der Archivare, wofür der 1946 gegründete Verband deutscher Archivare ein Muster darstellte. Der Direktor des Staatsarchivs, Hanns Leo Mikoletzky, setzte sich massiv für die Gründung eines Berufsverbandes ein und ließ 1955 sogar Entwürfe für dessen Statuten ausarbeiten. Die Initiative wurde jedoch durch eine Minderheit der österreichischen Archivare verhindert. Erst auf dem Linzer Archivtag 1967 wurde der „Verband Österreichischer Archivare“ als Berufsorganisation zur Förderung des österreichischen Archivwesens gegründet.[90] Zu dessen ersten Präsidenten wurde Karl Lechner, pensionierter Direktor des Niederösterreichischen Landesarchivs, gewählt. Seit 1969 gibt der Verband die Fachzeitschrift Scrinium heraus; seit 1973 organisiert er die regelmäßig stattfindenden nationalen Archivtage mit. Im Rahmen des Verbandes entwickelten spezifisch ausgerichtete Archivare jeweils eigene Aktivitäten. Neben dem VÖA existieren auch noch weitere Fachverbände: die Vereinigung kirchlicher Archivare Österreichs (seit 1961); die ARGE Diözesanarchivare (1976); die ARGE Ordensarchive (2004); der Arbeitskreis Kommunalarchive im Rahmen des Österreichischen Städtebundes (1996). ________________________________ [1] Das vorliegende Kapitel ist hauptsächlich für nichtösterreichische Leser gedacht, denen es eine kurze Einleitung in die Geschichte des österreichischen Archivwesens bieten möchte. Der Überblick konzentriert sich – wie im übrigen das gesamte Buch – auf jene Archive, die sich heute auf österreichischem Staatsgebiet befinden. Auf die Archive Böhmens, Mährens und Schlesiens, Krains, des Küstenlandes und Dalmatiens, Galiziens und der Bukowina wird nur unsystematisch und wenn, dann vor allem zu Vergleichszwecken eingegangen (soweit ein Vergleich sinnvoll erscheint, wie z. B. bei der parallelen Gründung von Landes- bzw. Statthaltereiarchiven im 19. Jahrhundert). Die Entwicklung in den Ländern der Stephanskrone und in Lombardo-Venetien wird völlig beiseitegelassen, da sie sehr spezifisch war. Das gesamte Kapitel folgt dem hervorragenden Handbuch Michael Hochedlingers, aus dem die meisten Fakten übernommen wurden – vgl. Michael Hochedlinger, Österreichische Archivgeschichte. Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Papierzeitalters (Wien 2013). Dieses Handbuch ersetzt die ältere Synthese Walter Goldingers, Geschichte des österreichischen Archivwesens (MÖStA Ergbd. 5, Wien 1957) ebenso wie die ältere Arbeit über die Geschichte der österreichischen Zentralarchive G[erson] Wolfs, Geschichte der k.k. Archive in Wien (Wien 1871). Hochedlingers Handbuch wird im Folgenden jeweils nicht an jeder Stelle einzeln zitiert, es sei denn, es werden Schätzungen des Autors oder direkte Zitate übernommen. Weitere Literatur wird angeführt, wenn sie für vertiefende Informationen herangezogen wurde bzw. als Auswahlbibliographie zu jenen Archiven, die im vorliegenden Buch nicht weiter behandelt werden (ansonsten sei auf die Kapitel 3–20 verwiesen, die jeweils die einschlägige Literatur anführen). Angesichts des avisierten tschechischen Zielpublikums möchten wir abschließend auf die wichtigste tschechische Literatur zum österreichischen Archivwesen hinweisen. Basisinformationen bietet das Skriptum Jiřina Štouračovás, Archivnictví (Brno 2013) 71–75, 129f. und an anderen Stellen. Eine nützliche Einführung in das österreichische Archivwesen für tschechische ArchivarInnen und ForscherInnen bietet Lorenz Mikoletzky, Rakouské archivnictví včera dnes a zítra. Archivní časopis 44 (1994) 65–78. Eine ausführlichere, inzwischen allerdings etwas veraltete Übersicht über die Archive Wiens und Niederösterreichs gewährt der Doppelaufsatz Silvia Petrins, Archivnictví a archivy Vídně a Dolního Rakouska. I. Jižní Morava 5 (1969) 111–116; II. Jižní Morava 6 (1970) 123–137. Einen wertvollen Wegweiser für tschechische BesucherInnen des österreichischen Staatsarchivs, der vor allem einen umfangreichen Katalog der dort aufbewahrten Bohemika enthält, lieferte jüngst ein Autorenkollektiv des tschechischen Nationalarchivs – vgl. Jan Kahuda (Hg.), Průvodce po Rakouském státním archivu ve Vídni pro českého návštěvníka (Prag 2013). [2] Vgl. auch Friedrich Walter, Zur Geschichte des Wiener Schatzgewölbes. MÖStA 4 (1951) 236–241. [3] Zum Geheimen Hausarchiv – dem späteren Haus-, Hof- und Staatsarchiv – siehe detailliert unten Kap. 3. Zu dessen Gründung vgl. noch Gustav Winter, Die Gründung des kaiserlichen und königlichen Haus-, Hof- und Staatsarchivs 1749–1762. AÖG 92 (1903) 1–81. [4] Zum Hofkammerarchiv siehe unten Kap. 4. [5] Vgl. Oswald Redlich, Grillparzer und die Wissenschaft (Wien – Leipzig 1925). [6] Das Hofkanzleiarchiv bildete später den Kern des Archivs des Ministeriums des Innern, das später ins Allgemeine Verwaltungsarchiv einfloss – siehe unten Kap. 4. [7] Zu den Anfängen des Kriegsarchivs siehe unten Kap. 5. [8] Eine umfangreiche Biographie Dudíks lieferte jüngst Richard Mahel, Beda Dudík (1815–1890). Život a dílo rajhradského benediktina a moravského zemského historiografa ve světle jeho osobní pozůstalosti (Praha 2015), der den Reformplänen Dudíks ein eigenes Kapitel widmet (ebd., 385–396). Siehe auch ders., Přes archivní výzkumy k návrhům reorganizace archivní sítě v Podunajské monarchii. K některým aspektům činnosti rajhradského benediktina Františka Bedy Dudíka v letech 1850–1874. Paginae historiae. Sborník Národního archivu 22/2 (2014) 181–200. Aus der älteren Literatur vgl. Jiří Radimský, Dudíkovy návrhy na organizaci rakouského archivnictví. Brněnský archivní věstník 1959/3, 15–31; ders., Dudíkovy snahy o organizaci archivnictví v Rakousku. Sborník prací Filozofické fakulty Brněnské univerzity C 7 (1960) 171–179; Bertold Bretholz, Zur Reorganisation d. österr. Archivwesens. Aus Theodor von Sickels Nachlass, in: Festschrift für Oswald Redlich zum 70. Geburtstag, hg. von Wilhelm Bauer (MIÖG Ergbd. 11, Innsbruck 1929) 795–799. Sehr wertvoll sind besonders die beiden zitierten Aufsätze Radimskýs, der die Konzepte mehrerer Reformentwürfe Dudíks im Mährischen Landesarchiv auswertete, die mittlerweile verschollen sind (die Originale wurden bis auf eine Ausnahme im Jahr 1927 beim Brand des Justizpalastes in Wien vernichtet). [9] Nach Dudíks Vorstellungen sollten in Wien Inventare von sämtlichen staatlichen, landständischen, kommunalen, kirchlichen sowie privaten Archiven Cisleithaniens zur Verfügung stehen, wodurch ein Überblick über die vor Ort aufbewahrten Archivalien geschaffen werden sollte. Dudík trat jedoch gegen die Pläne einer Konzentration der historisch bedeutendsten Archivalien aus ganz Österreich in Wien auf, was seiner Meinung nach zur Zerstörung der historischen Archive führen und bei landständischen, kirchlichen, kommunalen und vor allem privaten Archiven auf Widerstand stoßen würde. Vgl. Radimský, Dudíkovy snahy (wie Anm. 8) 174. [10] Selbst bei der Konzentration der Zentralarchive in einem Gebäude vertrat Dudík die Auffassung, dass es sich lediglich um eine räumliche, nicht jedoch um eine organisatorische Zusammenlegung der einzelnen Archive handeln sollte – siehe ebd. [11] Interessanterweise kritisierte Beda Dudík diese Idee stark mit der Begründung, ein kollektives Organ wäre für die anspruchsvolle Koordination des Archivwesens kaum beweglich genug. Er beharrte vielmehr auf seiner bereits in den 1850er Jahren formulierten Vorstellung eines Reichsarchivars oder Archivinspektors, der einerseits viel effizienter, andererseits dem Ministerium gegenüber potentiell loyaler wäre: „Der Unterschied zwischen dem Archivrathe und dem General-Inspector besteht darin, daß durch den Archivrath eine Lotterie, durch den General-Inspector ein dem Ministerium unterstehender, für dasselbe arbeitender Beamte geschaffen werde...“ – ebd. 176. Obwohl Dudík dies nie explizit aussprach versteht sich von selbst, dass er bei der vorgeschlagenen Funktion eines Reichsarchivars an sich selbst dachte. Auch ohne ein solches Amt zu bekleiden, führte er in diversen Archiven Cisleithaniens Archivrecherchen durch[INS: , :INS] mit der Absicht, die Archive, ihre wichtigsten Bestände und Archivalien zu evidieren. Besonders während seiner Reise nach Galizien im Jahr 1865, die er im Auftrag des Innenministeriums unternahm, zeigte er, wie er sich die Tätigkeit des Reichsarchivars in der Praxis vorstellte. Siehe den publizierten Bericht: Beda Dudík, Archive im Königreich Galizien und Lodomerien. Im Auftrage des hohen Staatsministeriums beschrieben und durchforscht. AÖG 39 (1868) 1–222. [12] Vgl. Victor Zborowski, Das Eisenbahnarchiv in Österreich, seine Entwicklung und Ausgestaltung zum Archiv für Verkehrswesen. Zeitung des Vereines Deutscher Eisenbahnverwaltungen 62/3 (1922) 48–51. [13] Vgl. Richard Schober, Der Nachlaß von Univ.-Prof. Dr. Michael Mayr, Bundeskanzler und Archivdirektor in Innsbruck. Scrinium 15 (1976) 50–51. [14] Zu dieser umstrittenen Gestalt siehe Thomas Just, Ludwig Bittner (1877–1945). Ein politischer Archivar, in: Österreichische Historiker 1900–1945. Lebensläufe und Karrieren in Österreich, Deutschland und der Tschechoslowakei in wissenschaftsgeschichtlichen Porträts, hg. von Karel Hruza (Wien – Köln – Weimar 2008) 283–305. [15] Vgl. Zborowski, Eisenbahnarchiv (wie Anm. 12). [16] Siehe dazu weiter unten Abschnitt 2.8. [17] Vgl. Rudolf Jeřábek, Das Wiener Reichsarchiv. Institutions- und kompetenzgeschichtliche Entwicklung 1938–1945. MÖStA 54 (2010) 11–71; Herbert Hutterer – Thomas Just, Zur Geschichte des Reichsarchivs Wien 1938–1945, in: Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus. 75. Deutscher Archivtag 2005 in Stuttgart, hg. von Robert Kretzschmar (Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag 10, Essen 2007) 313–325. [18] Vgl. Österreichs Archive unter dem Hakenkreuz. MÖStA 54 (2010) [thematischer Band]. [19] Vgl. Rudolf Jeřábek, Zu den Anfängen des Österreichischen Staatsarchiv 1945–1948. MÖStA 54 (2010) 319–386; Walter Goldinger, 30 Jahre 2. Republik – 30 Jahre Österreichisches Staatsarchiv. Scrinium 14 (1976) 6–11; Libuše Urbánková – Milada Wurmová, Rakouské archivnictví a jeho vývoj v letech 1945–1955. Sborník archivních prací 8 (1958) 154–168. [20] Vgl. unten Kap. 6. [21] Vgl. Das Österreichische Staatsarchiv. Geschichte – Leistung – Aufgabe. Eine Dokumentation anläßlich der Eröffnung des Neubaus am 28. April 1988 (Wien 1988). [22] In der traditionellen Aufteilung der Archivsparten bilden die Parlamentsarchive eine gemeinsame Kategorie mit den Archiven der politischen Parteien. Wir halten dies aus verfassungsrechtlichen Gründen für höchst strittig, da das Parlament in einer parlamentarischen Demokratie zu den wichtigsten Verfassungsorganen des Staates gehört. Daher zählen wir hier auch das Parlamentsarchiv zu den Zentralarchiven. Aus der Literatur zum österreichischen Parlamentsarchiv vgl. Rudolf Neck, Parlaments- und Parteiarchive. MÖStA 22 (1969) 341–348; Lorenz Mikoletzky, Österreichische Parlaments-, Parteiarchive. Archives et bibliothéques de Belgique 60 (1989) 77–81. Neben dem Parlamentsarchiv sind zumindest noch die Archive der [DEL: obersten Gerichte :DEL] [INS: Gerichtshöfe :INS] zu nennen; für eine Grundinformation vgl. die Übersicht im österreichischen Archivregister https://www.oesta.gv.at/-/oberste-gerichte [26. 3. 2019]. [23] Vgl. Anton Mayr, Das Archiv und die Registratur der niederösterreichischen Stände von 1518 bis 1848. Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich NF 1 (1902) 89–167; Silvia Petrin, Archivnictví a archivy (wie Anm. 1) II. Zur historischen Entwicklung des späteren Niederösterreichischen Landesarchivs siehe unten Kap. 11. [24] Zur Geschichte des Steiermärkischen Landesarchivs siehe unten Kap. 7; zu dessen heutiger Organisation Kap. 8. [25] Vgl. Haus der Geschichte. Die Bestände des Oberösterreichischen Landesarchivs (Ergbd. zu den Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 10, Linz 1998); Siegfried Haider, 100 Jahre Oberösterreichisches Landesarchiv. Das älteste wissenschaftliche Landesinstitut 1896–1996, in: Landesgeschichte und Archivwissenschaft. Festschrift zum 100jährigen Bestehen des OÖ. Landesarchivs (Linz 1996) 5–36. [26] Vgl. Karl Heinz Burmeister, Das Vorarlberger Landesarchiv. Einführung und Bestandsübersicht (Bregenz 1969; Neuauflage Bregenz 1998); Meinrad Tiefenthaler, Das Vorarlberger Landesarchiv und seine Bestände. MÖStA 14 (1961) 378–393. [27] Vgl. Alfred Ogris – Wilhelm Wadl (Hg.), 100 Jahre Kärntner Landesarchiv 1904–2004 (Klagenfurt 2004); Alfred Ogris (Hg.), Festschrift zum 150-Jahr-Jubiläum des Geschichtsvereines für Kärnten (Klagenfurt 1994); Wilhelm Neumann, Das Kärntner Landesarchiv, seine Entwicklung und seine Aufgaben. Scrinium 15 (1976) 3–16; Alfred Ogris, Aus der Arbeit der Historiker und Archivare Kärntens. Scrinium 15 (1976) 17–34. [28] Zum Tiroler Landesarchiv unten Kap. 9. [29] Vgl. Fritz Koller, Das Salzburger Landesarchiv (Schriftenreihe des Salzburger Landesarchivs 4, Salzburg 1987); Andreas Mudrich, Das Salzburger Archivwesen. Mitteilungen des k. k. Archivrates 2 (1916) 1–32, 181–249; Inventar des Landesregierungsarchivs in Salzburg (Inventare österreichischer staatlicher Archive III, Wien 1912). [30] Vgl. Hochedlinger, Österreichische Archivgeschichte (wie Anm. 1) 195f. [31] Vgl. dazu unten im Kap. 10 über das Südtiroler Landesarchiv. [32] Vgl. Josef Karl Homma, Das Landesarchiv Burgenland. Burgenländische Heimatsblätter 8 (1946) 42–49; Felix Tobler, Das Burgenländische Landesarchiv. Unsere Heimat 74 (2003) 116–123; ders., Das Burgenländische Landesarchiv und seine Zusammenarbeit mit den Archiven in den Nachbarstaaten. Erfahrungen und Möglichkeiten. Scrinium 36–37 (1987) 273–287. [33] Zum Wiener Stadt- und Landesarchiv siehe unten Kap. 12. [34] Für eine Gesamtübersicht vgl. Wilhelm Rausch, Die Entwicklung des kommunalen Archivwesens in Österreich. Der Archivar 14 (1961) 191–202; Fritz Mayrhofer, Zur aktuellen Situation der Kommunalarchive in Österreich. Scrinium 54 (2000) 445–454; Kommunalarchive in Österreich. Scrinium 52 (1998) [thematischer Band]; zu Tirol siehe jüngst Bernhard Mertelseder, Kommunalarchive im Bundesland Tirol – (Re-)Organisation und Entwicklungsperspektiven. Nichtarchive und ihr fragiles Überleben im Arkanen. Scrinium 71 (2017) 12–74. [35] Zum Stadtarchiv Linz siehe unten Kap. 13. [36] Vgl. Eduard Straßmayr, Das Archiv der Stadt Enns. MÖStA 7 (1954) 438–456; Walter Goldinger, Aus dem (zerstreuten) Archiv der Stadt Enns. MOÖLA 14 (1984) 197–208. [37] Siehe Mertelseder, Kommunalarchive (wie Anm. 35) 15f. Während es vor der Gründung des Landesarchivs hauptsächlich um die Verzeichnung der Bestände ging, kam es nach 1902 zu einer Welle von Übernahmen einzelner Gemeindearchive. [38] Zur historischen Entwicklung des Wiener Stadtarchivs, ab 1922 Wiener Stadt- und Landesarchivs, siehe unten Kap. 12. [39] Vgl. Franz-Heinz Hye, Das Innsbrucker Stadtarchiv 1239–1989. Pro civitate Austriae 11 (1990) 23–30. Darüber hinaus gibt es in Tirol nur noch drei weitere Stadtarchive, die nebenamtlich (durch jeweils in Teilzeit angestellte ArchivarInnen) betreut werden – Kitzbühl, Hall in Tirol und Schwaz. Vgl. Mertelseder, Kommunalarchive (wie Anm. 35) 20f.; Wido Sieberer, Das Kitzbüheler Stadtarchiv – Haus der Geschichte im Schatten der „Hahnenkammstadt“. Tiroler Chronist 68 (1997) 3–6; Richard Rusch-Reglin, Das Haller Stadtarchiv. Tiroler Heimatblätter 14 (1936) 17–21. [40] Vgl. Gerhard Marauschek, Das Stadtarchiv Graz. Seine Aufgaben und Bestände. MStLA 44–45 (1994–1995) 213–224; Wolfram Dornik, Von verschlungenen Wegen und verlorener Geschichte. Historische Entwicklung und Bestände des Stadtarchivs Graz. Historisches Jahrbuch der Stadt Graz 45/46 (2016) 351–371. [41] Vgl. Erich Marx, Das neue Archiv der Stadt Salzburg. Pro civitate Austriae 12 (1990) 17–26. [42] Vgl. Emmerich Gmeiner, Das Archiv der Landeshauptstadt Bregenz. Montfort 25 (1973) 306–314; Emmerich Gmeiner – Alois Niederstätter, Zur Bregenzer Archivgeschichte. Scrinium 30 (1984) 461–465. [43] Vgl. Harry Kühnel, Die Archive der Städte Krems und Stein. MÖStA 14 (1961) 152–170. [44] Vgl. Gertrud Buttlar, Das Stadtarchiv Wiener Neustadt. Pro civitate Austriae 13 (1991) 9–16. [45] Vgl. Christoph Volaucnik, Zur Geschichte des Feldkircher Stadtarchivs, in: Archiv und Geschichte. 100 Jahre Vorarlberger Landesarchiv, hg. von Karl Heinz Burmeister – Alois Niederstätter (Konstanz 1998) 215–229. [46] Siehe https://www.oesta.gv.at/archivregister [31. 1. 2019]. [47] Zur Geschichte des Archivs der Universität Wien siehe unten im Kap. 14. [48] Gerhard Oberkofler, Geschichte und Bestände des Universitätsarchivs Innsbruck (Innsbruck 1970). [49] Richard Apfelauer, Das Archiv der Universität Salzburg. Scrinium 35 (1986) 214–217. [50] Walter Wagner, Archiv und Registratur der Akademie der Bildenden Künste. MÖStA 25 (1972) 38–50. [51] Zum Archiv der Technischen Universität Wien siehe unten Kap. 15. [52] Allgemein zum kirchlichen Archivwesen in Österreich vgl. Peter G. Tropper, Zum kirchlichen Archivwesen in Österreich. Scrinium 54 (2000) 455–463; Kirchlicher Kulturgüterschutz: Archive, Archivalien, Archivwissenschaft. Scrinium 61–62 (2007–2008) 183–260 [thematischer Teilband]. [53] Zu den Ordensarchiven siehe detailliert unten Kap. 17. [54] Vgl. Helga Penz, Die Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive in Österreich. Scrinium 58 (2004) 130–138. [55] Siehe https://www.oesta.gv.at/archivregister [31. 1. 2019]. [56] Vgl. Josef Wodka, Die St. Pöltner Bestände des ehemaligen Wiener Neustädter Bistumsarchiv, in: Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs 1 (Wien 1949) 192–221. [57] Im Archiv der Erzdiözese Salzburg finden sich fast ausschließlich die Akten der Spiritualverwaltung. Vgl. Kerstin Lengger, Das Archiv der Erzdiözese Salzburg. Bastei 56/1 (2007) 30–37; Ernst Wenisch, Zur Geschichte des Salzburger Konsistoriums und seines Archivs. Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 105 (1965) 153–174. [58] Vgl. Hans Peter Zelfel, Aus der Arbeit der Diözesanarchive Österreichs. Scrinium 15 (1976) 35–49; Johannes Ebner, Die aktuelle Situation der Diözesanarchive in Österreich. Scrinium 56 (2002) 46–51. Zu den einzelnen Archiven siehe Annemarie Frenzl, Kirchliche Archive in Wien. Aufgaben und Probleme. Scrinium 19 (1978) 26–47; Johannes Ebner – Monika Würthinger, Historische Dokumente für die Zukunft. Das Diözesanarchiv Linz (Linz 2002); Johannes Ebner, Das Ordinariatsarchiv Linz. Ein Beitrag zur Geschichte des Archivwesens der Diözese Linz. Neues Archiv für die Geschichte der Diözese Linz 2 (1982–1983) 89–108; Alfred Ogris, Zur gegenwärtigen Lage der kirchlichen Archive in Kärnten. Carinthia I 162 (1972) 151–159; Peter G. Tropper, Das Archiv des Gurker Domkapitels. Scrinium 59 (2005) 121–135; Norbert Müller, Das Diözesanarchiv der Diözese Graz-Seckau. Mitteilungsblatt der Korrespondenten der Historischen Landeskommission für Steiermark 9 (2007) 157–162; Karel Menhart, Das Archiv der Diözese Feldkirch. Scrinium 11 (1974) 3–21. Zum Archiv der Diözese St. Pölten siehe unten Kap. 16. [59] Vgl. dazu Annemarie Fenzel – Hans Peter Zelfel, Die Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchive Österreichs 1975–1990. Scrinium 42 (1990) 97–104; Johannes Ebner – Monika Würthinger, Die Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchivare Österreichs / Diözesanarchive in Österreich. Scrinium 51 (1997) 72–81. [60] Vgl. Rudolf Zinnhobler, Pfarrarchive, Pfarrbücher, Pfarrchroniken. Scrinium 20 (1979) 23–28; Alois Zauner, Die Pfarrarchive Oberösterreichs. MÖStA 21 (1968) 458–464; Gerhard Winner, Über niederösterreichische Pfarrarchive und die Quellenlage für Pfarrgeschichten der neuesten Zeit. Unsere Heimat 45 (1974) 24–39; Sebastian Mayr, Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive. Mitteilungen des K. K. Archivrates 3 (1919) 1–14. [61] Vgl. Waltraud Stangl, Das Archiv der Evangelischen Kirche in Österreich. Scrinium 48 (1994) 385–403. [62] Vgl. Herta Hageneder, Das Archiv der Oberösterreichischen Superintendantur. Ein Beitrag zur kirchlichen Archivgeschichte. Scrinium 47 (1993) 341–346. [63] Zum Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien siehe unten Kap. 19. [64] Allgemein zu den Privatarchiven vgl. Felix Tobler, Die Privatarchive in Österreich – historische Entwicklung und gegenwärtige Situation. Scrinium 54 (2000) 464–475; Archivpflege und Archivalienschutz. Das Beispiel der Familienarchive und „Nachlässe“. MÖStA 56 (2011) [thematischer Band]. [65] Zu diesem Archiv siehe unten Kap. 20. [66] Vgl. Ferdinand Menčik, Gräfl. Harrachsches Archiv in Wien, in: Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs (Wien 1913) 323–445. Zwischen 1971 und 2013 wurde dieses Archiv schrittweise an das Österreichische Staatsarchiv, Abteilung Allgemeines Verwaltungsarchiv, abgegeben – siehe Zdislava Röhsner, Archive adeliger Familien und Nachlässe im Allgemeinen Verwaltungsarchiv. MÖStA 56 (2011) 271–291, hier 273–276. [67] Vgl. [Adolf F. Berger – Mathias Pangerl] Die Archive des fürstlichen Hauses Schwarzenberg ä. L. Beiträge zur Geschichte und Statistik derselben (Wien 1873). [68] In Böhmen unterhielten noch andere große Adelsfamilienarchive eigene Archive: die Windischgrätz in Kladrau, die Thun in Tetschen und die Lobkowitz in Raudnitz. [69] Vgl. Helmut Lackner, Werksarchive in Österreich. Ein Überblick zur aktuellen Situation. Archiv und Wirtschaft 25 (1992) 47–50; Lorenz Mikoletzky, Zum gegenwärtigen Stand der Erfassung von Unternehmens- und Unternehmerarchiven in Österreich. Archiv und Wirtschaft 13 (1980) 13–16; Carl-Hermann Colshorn, Zur Frage der Wirtschaftsarchive. Scrinium 6 (1972) 16–19. [70] Vgl. z. B. Gustav Andreas Ressel, Das Archiv der Bäckergenossenschaft in Wien (Wien 1913). [71] Vgl. Hans Matthaei, Das Archiv für Geschichte der Siemens AG Österreich. Scrinium 30 (1984) 445–457. [72] Vgl. Georg Rigele, Das EVN-Archiv. Erfahrungen beim Aufbau eines historischen Unternehmensarchivs, in: Umgang mit Quellen heute. Zur Problematik neuzeitlicher Quelleneditionen vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart (Wien 2003) 185–188. [73] Vgl. Stephanie Bonsack, Das Swarovski Konzernarchiv: Der Aufbau von und die Zusammenarbeit mit Außenstellen – digitale Vernetzung und Umgang mit Archivgut. Archiv und Wirtschaft 44 (2011) 15–21. [74] Vgl. z. B. noch Ulrike Zimmerl, Das historische Archiv der Bank Austria. Archiv und Wirtschaft 41 (2008) 168–171. [75] Vgl. Gerhart Marckhgott, Das „Gauarchiv Oberdonau“. Aufbau und Zerstörung des Parlamentsarchivs der NSDAP Oberdonau. MOÖLA 19 (2000) 298–358; Franz Josef Gangelmayer, Das Parteiarchivwesen der NSDAP Wien. Rekonstruktionsversuch des Gauarchivs der NSDAP-Wien (ungedruckte phil. Diss. Wien 2010); Georg Gänser, Die Erschließung des Gauarchivs der NSDAP Wien. Scrinium 70 (2016) 7–42. [76] Siehe ebd. 18f. [77] Vgl. Sandra Wiesinger-Stock, Der „Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung“ (VGA). Aktivitäten, Ziele und Bestände (Innsbruck – Wien 1998). [78] Vgl. auch Wolfgang Maderthaner, Archive der Arbeiterbewegung (Wien 1999). [79] Vgl. Hannes Schönner, Das Archiv des Karl von Vogelsang-Instituts. Scrinium 55 (2001) 602–615. [80] Vgl. Willi Weinert, Archiv und Bibliothek der KPÖ, in: Alfred-Klahr-Gesellschaft und ihr Archiv. Beiträge zur österreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, hg. von Hans Hautmann (Wien 2000) 25–93. [81] Vgl. Helmut Kowar, „Die Anlage einer Art phonographischen Archives“ – mehr als ein Archiv. Ein Überblick über die Geschichte des Phonogrammarchivs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Anzeiger 152/1 (2017) 5– 45. [82] Vgl. Walter Fritz, Das Österreichische Filmarchiv. Scrinium 34 (1986) 162–167. [83] Vgl. Peter Dusek, Die „Schatzgräber“ vom Küniglberg. Anmerkungen zur Geschichte der größten audiovisuellen Sammlung Österreichs im ORF. Medien & Zeit 20 (2005) 4–11. [84] Zur Geschichte des Instituts vgl. Manfred Stoy, Das Österreichische Institut für Geschichtsforschung 1929–1945 (MIÖG Ergbd. 50, München 2007); Alphons Lhotsky, Geschichte des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 1854–1954 (MIÖG Ergbd. 17, Graz – Köln 1954); Leo Santifaller, Das Institut für Österreichische Geschichtsforschung (Wien 1950). [85] So Michael Hochedlingers Zusammenfassung der Absichten Thuns – Hochedlinger, Österreichische Archivgeschichte (wie Anm. 1) 347. [86] Die ersten zwölf jeweils dreijährigen Kurse wurden von 91 Frequentanten absolviert; von ihnen arbeiteten jedoch nur 19 danach als Archivare – ebd. [87] Zum Stand in den 1980er Jahre siehe Othmar Hageneder, Die Archivarsausbildung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung, in: Wissenschaftliche Archivarsausbildung in Europa. Marburger Vorträge, hg. von Wilhelm A. Eckhardt (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg. Institut für Archivwissenschaft 14, Marburg 1989) 14–28; ders., Die wissenschaftliche Ausbildung der österreichischen Archivare. Scrinium 36–37 (1987) 239–260; ders., Die wissenschaftliche Ausbildung der österreichischen Archivare und das Institut für österreichische Geschichtsforschung. Archiv für Diplomatik 27 (1981) 232–298. [88] Vgl. Thomas Winkelbauer, Vom „Institutskurs“ zum Masterstudium „Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ an der Universität Wien: eine Grenzüberschreitung? Scrinium 66 (2012) 7–13; [Herwig Weigl] Die Ausbildung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung – teilweise ein Nachruf. MIÖG 116 (2008) 452–470. [89] Vgl. Bettina Maleczek-Pferschy, Die Diplomata-Edition der Monumenta Germaniae Historica am Institut für Österreichische Geschichtsforschung (1875–1990). MIÖG 112 (2004) 412–467. [90] Vgl. Wilhelm Rausch, Die Gründung des Verbandes Österreichischer Archivare. Scrinium 52 (1998) 233–238; Rainer Egger, Dreißig Jahre Verband Österreichischer Archivare. Scrinium 52 (1998) 239–243. ________________________________ [JW1]„adelige Archive“ ist ungebräuchlich und eher missverständlich. [JW2]Vgl. Hochedlinger, Archivgeschichte S. 148 bis 149. [JW3]Seit dem Universitätsgesetz 2002 sind die Universtitäten keine Bundeseinrichtungen mehr. Die Möglichkeit, auf Basis des Bundesarchivgesetztes zu archivieren, bleibt unverändert, wiewohl das Bundesarchivgesetz in der Formulierung nicht mehr aktuell ist. [JW4]Vor „und so weiter“ ist kein Beistrich nötig. [JW5]„Matrikel“ ist in Österreich nur für die „Universitätsmatrkel“ gängig. Man könnte hier ruhig auch „Pfarrmatriken“ schreiben. [JW6]Das Archiv des ORF ist ein Archiv des Bundes gemäß Bundesarchivgesetz, gilt als „öffentliches“ Archiv. Zugangagsgewährung zum Archivgut gemm Bundesarchivgesetz. Ist kann nicht als „Firmenarchiv“ bezeichnet werden, zumal der ORF eine Sitftung öffentlichen Rechts ist.