27. Februar 2013, Bayern Studiengebühren. Koalition plant Abschaffung bis zum Frühjahr Die Koalition steht unter Zeitdruck, weil Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) das Gebührenthema vor der heißen Wahlkampfphase loshaben will. Außerdem ist es kompliziert, weil die Koalition bei ihrer Einigung das Fass weit aufgemacht hat. Zu beschließen sind nun gleich mehrere Punkte: Das Volksbegehren[1] von Januar gegen die Studiengebühren muss im Landtag unverändert abgesegnet werden, um den bei Seehofer und der CSU ungeliebten Volksentscheid zu vermeiden. Den Hochschulen werden die wegbrechenden Einnahmen aber im Gegenzug vollständig aus dem Haushalt erstattet, wie Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und FDP-Landeschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach einem mehrstündigen Spitzentreffen in der Staatskanzlei berichteten. Österreich Im Sommersemester 2013 kam es zur gesetzlichen Wiedereinführung der Studiengebühren. Damit gelten im Prinzip wieder jene Regelungen, die bereits im Wintersemester 2011 zur Geltung kamen. Die Studiengebühr beträgt 363,36 Euro pro Semester. Das klingt im ersten Moment schlimm, vorweg sei aber gesagt: Es gibt so viele Ausnahmen von der Studiengebühr, dass sie (zumindest an Universitäten und pädagogischen Hochschulen) kaum jemand bezahlen muss. Berufstätige Langzeitstudenten müssen wieder zahlen (18. Januar 2018) Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) 2016 aufgehoben wurde. Die ÖH wertet das als "Schlag ins Gesicht aller erwerbstätigen Studierenden". Wir müssen also zwischen Universitäten, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten unterscheiden: Studiengebühren an Fachhochschulen: Fachhochschulen ist überlassen, ob Sie Studiengebühren verlangen oder nicht. In Österreich erheben inzwischen (leider) fast alle Fachhochschulen Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester, und zwar bei inländischen Studierenden, Studierenden aus der EU/EWR-Raum sowie anerkannte Flüchtlingen und Menschen, die seit 5 Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Studierende, die aus einem Drittstaat stammen, bezahlen die doppelten Studiengebühren, also 726,72 Euro pro Semester. Lediglich die FH Joanneum, FH Burgenland, das BMLV, und die FH Vorarlberg erheben derzeit noch keinen Studienbeitrag. Der Großteil aller FH Studierender bezahlt also inzwischen Studiengebühren. Studiengebühren an Universitäten: Von Studierenden werden an Universitäten unter bestimmten Umständen Studiengebühren eingehoben. Wer muss derzeit Studiengebühren bezahlen? Studierende, die die Regelstudienzeit um maximal 2 weitere Toleranzsemester überschritten haben (Achtung: Auch hier gibt es noch einmal Ausnahmen siehe unten) Studierende aus Drittstaaten (also NICHT EU-/EWR-Raum) Außerordentliche Studierende Stammst du also beispielsweise aus Österreich oder einem EU-Land, musst du Studiengebühren nur dann bezahlen, wenn du „zu lange“ studierst. Dein Alter an sich spielt hier keine Rolle. Ausländische Studierende aus einem Drittstaat (nicht EU-/EWR-Raum) müssen den doppelten Studienbeitrag in Höhe von 727,72 Euro pro Semester bezahlen. Bei Bachelorstudien in der Regel Mindeststudiendauer 6 Semester + 2 Toleranzsemester. D.h., dass du ab dem 9. Semester Studiengebühren bezahlen musst (Vorsicht: Beim Bachelorstudium Lehramt beträgt die Mindeststudiendauer 8 Semester +2 Toleranzsemester – zahlungspflichtig wirst du heir ab dem 11. Semester). Bei Masterstudien beträgt die Mindeststudiendauer idR. 4 Semester, plus 2 Toleranzsemester bedeutet, dass du ab dem 7. Semester Studiengebühren bezahlen musst. Gibt es Ausnahmeregelungen? Ja, es gibt einige Ausnahmen, bei denen du an Universitäten keine Studiengebühren zu entrichten hast: Wenn du die Regelstudiendauer um die 2 Toleranzsemester überschritten hast zahlst du keine Studiengebühren, wenn du an deinem Studium nachweislich länger als 2 Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft verhindert warst du hauptsächlich mit der Betreuung eines Kindes bis zum 7. Geburtstag (u.u auch späterer Schuleintritt) beschäftigt warst eine Behinderung im Ausmaß von mindestens 50% vorliegt es universitätsspezifische Voraussetzungen für den Erlass gibt (kontaktiere hierzu bitte deine Ausbildungsstätte) Ebenso befreit von der Studiengebühr bist du für Semester, in denen du Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvierst für Semester, in denen du Auslandsstudien absolvierst, die in deinem Studienplan vorgeschrieben sind als ordentlicher, ausländischer Student, wenn deine letzte Universität mit einer österreichischen ein Partnerschaftsabgekommen über den gegenseitigen Erlass von Studiengebühren abgeschlossen hat als ordentlicher, ausländischer Student aus einem der am wenigsten entwickelten Länder (werden durch Verordnung des Bundesministeriums festgelegt) wenn du vom Studium beurlaubt bist wenn du im vergangenen Semester Studienbeihilfe bezogen hast oder aktuell beziehst Berufstätige mit Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze (14fach) (Achtung: Gilt NICHT mehr seit Juni 2018) Vorsicht an alle Berufstätigen: Obige Ausnahmeregel ist mit Juni 2018 nicht mehr gültig: Berufstätige Studierende, die an einer öffentlichen Uni studieren und die Regelstudiendauer um mehr als 2 Toleranzsemester überschritten haben, müssen Studiengebühr in Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Allerdings planen einige Universitäten an Sonderregelungen und wollen "ihren" berufstätigen Studenten ggfalls die Gebühren bei Überschreitung der Toleranzsemester und einer gewissen Prüfungsaktivität erlassen. Insbesondere betreffend der Ausnahmeregelung empfehlen wir dir, dich im Falle von Fragen immer an deine jeweilige Universität zu wenden. Dort musst du auch einen allfälligen Antrag einreichen. Vorsicht, es gibt Fristen einzuhalten! Über deinen Antrag auf Erlass der Studiengebühren entscheidet das Rektorat. Unbedingt beizulegen sind erforderliche Nachweise. Solltest du hier wissentlich falsche Angaben gemacht haben, um dir den Erlass des Studienbeitrags zu erschleichen, musst du gar die doppelten Studiengebühren bezahlen – unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Baden-Württemberg November 2020 Wer nicht aus der Europäischen Union kommt und in Baden-Württemberg studieren will, muss pro Semester eine Gebühr von 1500 Euro bezahlen. Für ein Zweitstudium sind im Südwesten Studiengebühren in Höhe von 650 Euro fällig. Die Landesregierung habe die Handhabe, die Gebühren aufzuheben, hieß es von der GEW. Doch vom zuständigen Wissenschaftsministerium sei diesbezüglich nichts zu hören. Bisher hätten die betroffenen Studenten lediglich die Möglichkeit, einen Erlass, Teilerlass oder eine Stundung in bestimmten Fällen zu beantragen. «Da das Lehr- und Prüfungsangebot bereit steht, gibt es keinen generellen Erlass der Gebühren», erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. In Baden-Württemberg sind die allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester zum Sommersemester 2012 abgeschafft worden. Das Wissenschaftsministerium hat jedoch ein Gesetzesverfahren zur Erhebung von Gebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium initiiert. Es sieht vor, dass ab Wintersemester 2017/18 Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, künftig einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro[2] pro Semester leisten. Auch für das Zweitstudium sollen ab diesem Zeitpunkt 650 Euro je Semester erhoben werden. Jedoch wird es auch Ausnahmemöglichkeiten geben. ________________________________ [1] Návrh na vypsání referenda v Rakousku: Mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen (UE) für Einleitungsantrag erforderlich. 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) werden erreicht ⇒ VB muss im Nationalrat behandelt werden – Bundeswahlbehörde leitet VB an Nationalrat weiter [2] Etwa 40 000 Kronen