Krieg und Frieden organisieren : Eidgenossen und Gesandte europäischer Mächte an den Tagsatzungen 1470 bis 1510 Autor(en): Würgler, Andreas Objekttyp: Article Zeitschrift: Berner Zeitschrift für Geschichte Band (Jahr): 74 (2012) Heft 2 Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-327795 PDF erstellt am: 01.11.2022 Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. 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Auf dem Umschlag stand die Adresse: an die «Ersamen weisen vnnser vnd des Reichs lieben getrewen Gemainer Aidgnossen von Stetten vnd Lenndern Ra(e) tten vnd Botten wo die beyeinander zu tagen versamelt sein werden» 1 Aus dieser Adresse lässt sich ablesen, dass der Kaiser die Eidgenossen als zusammengehöriges Ganzes wahrnimmt und zwar von den regelmässigen Versammlungen der Eidgenossen Kenntnis hat, aber nicht weiss, wo diese stattfinden. Der folgende Beitrag möchte aufzeigen, wie sich diese im 15. Jahrhundert «Tag» oder «Tagleistung» genannten Versammlungen der Eidgenossen vor allem in den 1470er-Jahren zu einer Institution verfestigten, die heute besser bekannt ist unter dem Namen «Tagsatzung» Einen Tag setzen meinte ursprünglich einfach einen Sitzungstermin festlegen, hier für die Versammlungen der Gesandten der eidgenössischen Orte oder Kantone und zum Teil auch ihrer Zugewandten Orte.2 Zwar existierten eidgenössische Versammlungen schon länger. Spätestens seit der sogenannten Eroberung des Aargaus 1415 und der anschliessenden Einrichtung der Gemeinen Herrschaften Baden und Freie Ämter sind fast für jedes Jahr Jahrrechnungstage der acht bzw. sieben alten Orte belegt.3 Es ging darum, den gemeinsamen Besitz zu verwalten. Nichts hält Menschen länger zusammen, in Eintracht wie Zwietracht, als gemeinsamer Besitz, und so bildeten die Gemeinen Herrschaften bis 1798 einen stabilen Anlass für regelmässige Zusammenkünfte. Aber in den 1470er-Jahren kamen mit den diplomatischen Verhandlungen im Vorfeld der Burgunderkriege neue Themen dazu, und die Zahl der jährlichen Versammlungen schnellte in die Höhe. Jetzt wurden die Tagsatzungen der Eidgenossen auch von den führenden europäischen Mächten wahrgenommen. Zunächst soll nun der erste Teil des Beitrags die quantitative Entwicklung der Tagsatzungen skizzieren und dann der zweite Teil auf die Teilnehmer und Funktionen sowie auf die Verfahren der Beratung und Entscheidungsfindung eingehen, bevor der dritte Teil die Bedeutung der Tagsatzung in der Diskus-sion um die Rolle von Krieg und Frieden oder von Militärgeschichte und Diplo-matiegeschichte für die Eidgenossenschaft im späten 15. Jahrhundert dis-kutiert. 1. Die quantitative Entwicklung der Tagsatzungen Die Zunahme der eidgenössischen Tagsatzungen von durchschnittlich unter 10 Würgler: Krieg und Frieden organisieren 87 vor 1473 auf durchschnittlich über 20 seit 1473 ist frappant, wie die Grafik s.S. 90) zeigt, die auf der Auszählung der edierten Eidgenössischen Abschiede beruht.4 Diese enorme und anhaltende Zunahme der Sitzungen spiegelt sicher zum Teil die im gleichen Zeitraum steigende Überlieferungsdichte in den Archiven der eidgenössischen Städte, vor allem Luzern, Zürich und Bern, wider. Sie zeigt aber ebenso die gesteigerte Intensität der Kommunikation der Orte nicht nur untereinander, sondern auch mit Gesandten fremder Mächte. Wegen der Verwicklungen 88 in die Burgunderkriege und in die damit einhergehenden multilateralen Absprachen kam das Element der Aussenbeziehungen auch mit Mächten, die nicht direkte Nachbarn der Eidgenossen waren, neu dazu und bildete bis 1798 einen wesentlichen Bestandteil der Verhandlungen an den Tagsatzungen. Aussenpolitische Themen machten an eidgenössischen Sitzungen von 1450 bis 1510 über 40% der behandelten Traktanden aus – jedenfalls der überlieferten. 5 Selbst wenn möglicherweise Verhandlungen mit fremden Mächten eine grössere Chance hatten, schriftlich festgehalten zu werden als etwa jene zu inneren oder gemeinherrschaftlichen Angelegenheiten,6 bleibt das Resultat bestehen, dass nämlich aussenpolitische Fragen ein konstitutives Merkmal des Profils der eidgenössischen Tagsatzung darstellten. Die Bedeutung der Aussenbeziehungen zu Fürsten, Herren oder Städten, die weder Eidgenossen noch Zugewandte waren, lässt sich auch an der steigenden Präsenz der Gesandten fremder Mächte an den Tagsatzungen zeigen s.S. 91). Kein Wunder also hatte Maximilian, als er 1490 das oben zitierte Kreditiv ausstellte, von den oft stattfindenden Tagsatzungen gehört. Wenn er trotzdem in der Adresse den Versammlungsort offenliess, dann zeugte dies nicht etwa von der Unwissenheit seiner Kanzlei, sondern vielmehr von deren hohen Informationsstand. Denn wie Maximilian selber stets auf Reisen war – das Kreditiv hatte er in Ulm ausgestellt –, so kamen auch die Eidgenossen an wechselnden Orten zu-sammen. Erst nach 1531 wurde Baden im Aargau zu dem Tagsatzungsort. Am Ende des 15. Jahrhunderts 1470–1509) dagegen fanden die Tagsatzungen der Eidgenossen noch an über zwanzig verschiedenen Orten statt, zum Beispiel auch in Einsiedeln 7 Sitzungen), Frauenfeld 4), Beckenried oder Rapperswil je1). Obwohl berühmte Verhandlungen wie etwa jene nach der Schlacht bei Murten 1476 in Freiburg oder über das Verkommnis von 1481 in Stans geführt wurden, versammelten sich die Eidgenossen in diesem Zeitraum und auch später) nur selten 4 bzw. 5 Mal) an diesen Orten. Denn fast drei Viertel der Tag-satzun-gen wurden nach Luzern 374) oder Zürich 181) einberufen, deutlich weniger nach Baden 65), Zug 29) und Bern 28), s.S. 91). Die Eidgenossen bevorzugten als Treffpunkte die grösseren Städte. Dort konnten sie auf eine leistungsfähige Infrastruktur zurückgreifen. Denn die Tagsatzung als solche hatte kein eigenes Personal, keine Kasse, kein Archiv, geschweige denn ein eigenes Tagungsgebäude. Daher wurde für die Sitzungen insbesondere ein Tagungssaal für rund 20 aber manchmal auch deutlich mehr) Personen benötigt, eine leistungsfähige Kanzlei, ausreichende Unterbringungs-und Verpflegungsangebote. Wichtig war auch eine gute Verkehrsanbindung. Luzern, das damals als Mittelpunkt der Eidgenossenschaft galt, erfüllte diese Bedingungen am besten. Dort fand daher rund die Hälfte aller Sitzungen von 1470 bis 1509 statt. Und trotzdem konnte Maximilian 1490 in Ulm nicht wissen, ob dies auch mit der nächsten Sitzung so sein würde. Daher adressierte er seinen Brief an die «Aidgenossen» wo sie «zu Tagen versamlet sein werden» Würgler: Krieg und Frieden organisieren 89 2. Teilnehmer und Verfahren An den Tagsatzungen vertraten ein, zwei oder mehrere Gesandte die Stimme ihres jeweiligen Ortes. Sie hatten ein Recht auf die Teilnahme, während die Vertreter der Zugewandten Orte nur bei Bedarf geladen und zugelassen wurden. Die Botschafter fremder Mächte kündigten sich an, wurden mit mehr oder weniger zeremoniellem Aufwand empfangen und für die jeweiligen Traktanden in den Saal gebeten, aus dem sie sich nach der Mitteilung ihres Anliegens umgehend wieder entfernten, so wie dies auch die ganz gewöhnlichen Bittsteller aus der Eidgenossenschaft taten.7 Die Orte schickten in der Regel ihre besten Vertreter an die Tagsatzungen – den Schultheissen oder Bürgermeister, den Seckelmeister, Venner oder Pannerherrn, erfahrene Kleinräte oder Stadtschreiber. Damit avancierte die Tagsatzung zum Treffpunkt der politischen Elite der Eidgenossenschaft – und ver--ursachte auffällige Phasen der Abwesenheit der Ratsherren von den Sitzungen ihres Ortes. Führende Berner Ratsherren wie Adrian von Bubenberg, Niklaus von Diesbach oder Petermann von Wabern fehlten bei zwei Drittel bis drei Viertel der Ratssitzungen.8 Dafür konnten sie an den Tagsatzungen die Gelegenheit nutzen, Netzwerke in der Eidgenossenschaft und darüber hinaus aufzubauen. 1) Tagsatzungen 1450–1509 40 35 30 25 20 15 1450 1460 1470 1480 1490 1500 1510 1) Tagsatzungen 1450 –1509 N 844) 2) Tagsatzungen 90 Tagsatzungen mit Gesandten fremder Mächte 3) Baden Bern Luzern Zürich 10 5 0 2) Tagsatzungen mit und ohne Präsenz Gesandter Würgler: Krieg und Frieden organisieren 91 fremder Mächte 1450 / 1510 1450 30 25 20 15 3) Die vier häufigsten Tagungsorte der Eidgenossen 1470–1510 10 5 0 1460 1470 1480 1490 1500 1510 20 15 10 5 0 1470 1480 1490 1500 1510 So reisten etwa Adrian von Bubenberg und Wilhelm von Diesbach als eidgenössische 92 Gesandte an den Hof des Königs von Frankreich s. Abb. S. 93). Bis in das frühe 16. Jahrhundert hinein kam es gelegentlich vor, dass ein fremder Herrscher persönlich mit den Eidgenossen verhandelte.9 Meistens jedoch schickten fremde Herrscher ihre Botschafter in die Eidgenossenschaft. Gelegentlich fungierten auch Eidgenossen oder Zugewandte als Botschafter fremder Herren, so etwa der Berner Ludwig von Diesbach für den französischen König, der Freiburger Schultheiss Petermann Pavilliard für den Herzog von Savoyen, der Walliser Kardinal Schiner für den Papst.10 Einberufen wurden die Tagsatzungen durch Beschluss der Tagsatzung selbst, von einem oder mehreren Orten oder auf Wunsch fremder Mächte. Jeder Ort hatte das Recht, eine Tagsatzung auszuschreiben, bei sich selbst oder an einen der üblichen Treffpunkte, also meist Luzern oder Zürich. Das kennzeichnet die Tagsatzung als bündische Versammlung und hebt sie ab von zeitgenössischen Ständeversammlungen und Reichstagen, bei denen in der Regel der Fürst bzw. Kaiser die Mitglieder zur Versammlung aufbieten konnten. Die Zahl der Gesandten pro Ort war nicht festgelegt und auch nicht entscheidend, denn jeder Ort hatte nur eine «Stimme» bei den Beratungen. Wenn dennoch oft zwei Boten pro Ort anreisten, dann einerseits, damit sich die beiden Boten unterstützen und gegebenenfalls auch ausserhalb der Sitzungen Informa-tionen einholen oder Absprachen treffen konnten. Andererseits wurden manchmal zwei Boten geschickt, damit sie sich gegenseitig kontrollieren konnten. Die Gesandten hatten kein freies Mandat, sondern mussten zuerst ihre « Instruktion» genannte Anweisung der «Herren und Obern» ihres Ortes vortragen. Dies geschah in der ritualisierten Form der Umfrage. Dabei bat der Schultheiss oder Bürgermeister des Gastgeberortes, der als Vorsitzender der Versammlung amtete, die Gesandtschaften der Orte, ihre Instruktion offenzulegen. In der Instruktion war festgehalten, welche Haltung ein Ort zu den in der Einladung genannten Fragen einnahm und welche weiteren Themen dieser Ort zur Beratung vorlegen wollte. Die Versammlung hörte sich reihum die Instruktionen an, wobei der Vorsitzende am Schluss versuchte, eine Bilanz zu ziehen, indem er die vorgebrachten Meinungen mehr gewichtete als zählte. Zum blossen Zählen wären die Voten auch nicht genug standardisiert gewesen, denn viele lauteten in der Art «Ja, aber» «Nein, falls» «Ja, unter der Bedingung, dass» usw.11 Da ein einzelner Ort nicht vorhersehen konnte, welche Geschäfte zur Sprache kommen würden, waren die Gesandten meist nicht für alle Themen instruiert. Die Berner Adrian von Bubenberg und Wilhelm von Diesbach knien mit zwei weiteren eidgenössischen Gesandten vor dem König von Frankreich 1474. – Diebold Schilling: Amtliche Berner Chronik 1483), Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.3, S. 825 [Ausschnitt]. Würgler: Krieg und Frieden organisieren 93 Hier öffnete sich ein Handlungsspielraum, den Gesandte unterschiedlich zu nutzen wussten. Der Spielraum war jedoch durch die Tatsache begrenzt, dass die Beschlüsse der Tagsatzung nicht als solche in Kraft traten, sondern von den Boten «heimgebracht» und von den einzelnen Orten bestätigt werden mussten. Diesen Vorgang der Ratifizierung nannte man «hinter sich bringen» oder auch «ad referendum» Er ist Ausdruck der geringen Bereitschaft der kantonalen Entscheidungsgremien, 94 ihre Kompetenzen einem einzelnen Repräsentanten, und sei dies der Schultheiss, abzutreten. Auch deswegen stieg die Zahl der Sitzungen an. Beschlüsse der Tagsatzung, auch Mehrheitsbeschlüsse, waren für ihre Mitglieder nur dann bindend, wenn sie ihnen selber zugestimmt hatten. Da die Entscheidungsgewalt – oder modern gesprochen die «Souveränität» – bei den Kantonen lag, verfügte die Tagsatzung über keine «supranationale» Kompetenz. Vielmehr funktionierte die Zusammenarbeit der Kantone nach dem « intergouvernementalen» Prinzip. Im 15. Jahrhundert sprach man von «Einhelligkeit» oder «Einstimmigkeit» Die sich daraus eröffnende Möglichkeit jedes einzelnen Kantons, ein Gemeinschaftsprojekt zu torpedieren, führte dazu, dass in bestimmten Fällen die Mehrheit sich über die Minderheit hinwegsetzte und diese, wie die Quellen sagen, «vermächtigte» Das heisst, die Mehrheit der Kantone tat so, als ob Einigkeit bestanden hätte, und handelte im Namen aller Eidgenossen.12 Die Beratungen und Beschlüsse der Tagsatzungen wurden erst seit den 1470er-Jahren relativ regelmässig in den sogenannten Abschieden festgehalten. In diesen Abschieden waren nicht nur einhellige Entscheidungen aufgeführt, sondern auch strittige Punkte und noch zu tätigende Handlungen. Die Abschiede bieten weder ein vollständiges Verhandlungsprotokoll noch ein vollständiges Beschlussprotokoll. Sie sind nicht gesiegelt und haben keinerlei «Gesetzescharakter » Trotzdem nahmen alle Gesandten ein Exemplar des von der Kanzlei des Tagungsortes erstellten und vervielfältigten Abschiedes mit nach Hause. Mit der Zeit erhielten diese Dokumente immer mehr Vollständigkeit und Verbindlichkeit. Auf diesen, im 19. Jahrhundert meist in Regestform edierten Abschieden basieren alle quantifizierenden Aussagen über eidgenössische Versammlungen. 3. Die Bedeutung der Tagsatzung Berühmt geworden sind die Eidgenossen durch militärische Leistungen. Seit der Schlacht bei St. Jakob an der Birs 1444) wurden sie vermehrt als Söldner angeworben und die Burgunderkriege 1474–1477) und der Schwaben- oder Schweizerkrieg 1499) festigten ihren Ruhm, sodass ihnen in den italienischen Kriegen 1494–1515) der Ruf vorausging, seit «Caesar unbesiegt» zu sein, wie sich der Venezianer Marin Sanudo ausdrückte.13 Diesen Eindruck untermalt die einzigartige spätmittelalterliche Schweizer Bildchronistik, die kein Thema häufiger darstellt als den Krieg, kein Motiv stereotyper wiederholt als die siegreichen Eidgenossen. Dazu passt die Schlussfolgerung, die der Mediävist Bernhard Stettler zieht, dass nämlich «der tatsächliche Wandel in den 1470er-Jahren nicht durch Diplomatie erfolgte, sondern durch die Erfolge in der Schlacht» 14 Dieser Einschätzung hält der Historiker Guy P. Marchal allerdings entgegen: «Vor lauter Militärgeschichte vergisst man nur zu leicht, dass Waffengänge selbst bestenfalls Voraussetzungen schufen, die genutzt werden konnten oder eben auch nicht. Nachhaltige Wirkungen zeitigten erst die nachfolgenden Friedensschlüsse. »15 Welche Rolle spielte die Tagsatzung in dieser Kontroverse zwischen Krieg und Frieden, zwischen Militärgeschichte und Diplomatiegeschichte? Die Tagsatzung dürfte – entgegen landläufiger Ansichten – weniger aus den militärischen Hilfsverpflichtungen in den Bündnissen der Orte unter sich entstanden sein als aus der Verwaltung der Gemeinen Herrschaften, dem Zwang der Kleinen zur aussenpolitischen Kooperation und dem Bedarf an innerer Konfliktregulierung.16 Die Tagsatzung als Institution war in den Bündnissen der Eidgenossen nicht vorgesehen, ja nicht einmal angedacht. Sie entstand vielmehr erstens aus der schon erwähnten Praxis der Verwaltung des gemeinsamen Besitzes, zweitens aus den Erfordernissen aussenpolitischer Koordination und drittens aus der Notwendigkeit innerer Konfliktregulierung. Diese dritte Funktion der Tagsatzung versinnbildlicht am besten der Tag vom 22. Dezember 1481 in Stans, an dem – wohl unter indirekter Mitwirkung von Bruder Klaus – sowohl das Stanser Verkommnis als wohl wichtigste Grundlage der gesamteidgenössischen Verständigung als auch der Bundesbrief für Freiburg und Solothurn beschlossen wurden. Denn hier vermochte eine komplexe Verhandlungslösung den fundamentalen Konflikt zwischen den Landsgemeindeorten und den Städten beizulegen, der, wie der Kolbenbannerzug 1477 deutlich gemacht hatte, durchaus zu kriegerischen Auseinandersetzungen unter den Eidgenossen hätte führen können.17 Diese Stanser Tagsatzung ist mit Sicherheit die berühmteste und am häufigsten bildlich dargestellte eidgenössische Sitzung. Die überaus reich illustrierte, 1513 fertiggestellte Chronik des Luzerners Diebold Schilling des Jüngeren vor 1460–1515) bietet das erste gemalte Bild der Stanser Tagsatzung von 1481. Schilling war als Begleiter seines Vaters selbst dabei gewesen und zeigt korrekt, dass Bruder Klaus nicht selbst an der Tagsatzung teilnahm, sondern Würgler: Krieg und Frieden organisieren 95 seinen Ratschlag zur Vermittlung zwischen den streitenden Städten und Ländern 96 durch einen Boten, den Pfarrer Amgrund, übersandt hatte. Die spätere Bildtradition wird Bruder Klaus meist im Kreis der Tagherren zeigen, was symbolisch einleuchtet, aber historisch falsch ist s. Abb. S. 97).18 Die einzigartig reich illustrierten Schweizer Bildchroniken enthalten neben den vielen Kriegsszenen nur relativ wenige Darstellungen von Begegnungen in geschlossenen Räumen. Dazu zählt auch das wohl erste Bild einer Tagsatzung. Es findet sich in der Amtlichen Berner Chronik von Diebold Schilling dem Älteren ca. 1436/37–1486), die um 1477/78 unter Schultheiss Adrian von Bubenberg in Auftrag gegeben und 1483 abgeschlossen wurde.19 Wiewohl es die Tagsatzungen schon länger gab und die Chronik auch Ereignisse aus dem 14. und frühen 15. Jahrhundert bildlich ausschmückt, illustriert Schilling erstmals für das Jahr 1473 eine Tagsatzung. Dargestellt wird – und das ist typisch auch für die weiteren Tagsatzungsbilder des 15. Jahrhunderts – das Erscheinen eines Gesandten fremder Herren vor den versammelten Eidgenossen s. Abb. S. 98). Auf dem Stuhl sitzt der Abgesandte des französischen Königs, was durch die Lilien auf dem Schild rechts des Stuhles kenntlich gemacht wird. Beim französischen Botschafter handelt es sich um Jost von Silenen, Probst im luzernischen Münster heute: Beromünster). Der zwischen 1435 und 1445 in Küssnacht am Rigi geborene Walliser, der in Pavia studiert und dem Gefolge eines französischen Kardinals in Rom angehört hatte, wurde dem König von Frankreich von den Eidgenossen als Vertrauensperson empfohlen.20 Dank den erfolgreichen Vermittlungen zwischen Frankreich, den Eidgenossen und Burgund wurde er Bischof von Grenoble und dann von Sitten.21 Er ist umgeben von seinen Begleitern, kenntlich an den Hutfedern, und verhandelt mit den neun Gesandten der acht eidgenössischen Orte. Diese, darunter auch der Berner Schultheiss Petermann von Wabern, sitzen auf einfachen Bänken.22 Es sind hier neun Herren, welche die acht Orte vertreten, weil von Luzern als Gastgeber zwei Herren die Sitzung besuchen. Mit einem der Luzerner Tagherren, dem Schultheissen Heinrich von Hunwil, war Silenen über seine Grossmutter Verena von Hunwil verwandt.23 Verwandtschaft und persönliche Bekanntschaft waren für die diplomatischen Verhandlungen an der Tagsatzung ebenso wichtig wie ausreichende Kenntnis der Sprachen und Sitten der Verhandlungspartner. Interessant ist dabei auch, dass von den übrigen Berner Bildchroniken weder die 1470, also vor den Burgunderkriegen, fertiggestellte von Bendicht Tschachtlan und Heinrich Dittlinger noch die Spiezer und Zürcher Varianten des Amtlichen Schilling Tag- Das Doppelbild zeigt, wie Bruder Klaus 1481 die Tagsatzung zu Stans mittels Bote von seiner Einsiedelei aus berät – Diebold Schilling d. J.: Luzerner Chronik 1513), Eigentum Korporation Luzern, Fol. 126v 256). Würgler: Krieg und Frieden organisieren 97 Die wohl älteste bildliche Darstellung einer Tagsatzung: Luzern 1473. – Diebold Schilling: Amtliche Berner Chronik 1483), Bd. 3, Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.3, S. 213. 98 satzungen abbilden. Dagegen platzierte auch der schon erwähnte Luzerner Schilling die erste seiner über 20 Darstellungen von Tagsatzungen in die 1470erJahre. Und auch er stellt den Auftritt fremder Gesandter in prächtigen Kleidern dar. Die frühe Geschichtsschreibung deutete offensichtlich im Medium des Bildes die Tagsatzung als Folge aussenpolitischer Kontakte. Diese Beziehungen wurden oft als «Verstrickungen» wahrgenommen. Denn mit der Zunahme der Aussenkontakte, die sich nicht nur in Friedensschlüssen, sondern auch in Soldverträgen manifestierten, gewann auch ein Thema an Bedeutung, das die Eidgenossen über Jahrhunderte beschäftigen sollte: die sogenannten «Pensionen» So hiessen die Zahlungen, die fremde Mächte an die eidgenössischen Orte leisteten, um die Erlaubnis zum Anwerben von Söldnern zu erhalten. Diese Geldzahlungen konnten einmaligen oder regelmässigen Charakter haben und nicht nur an Orte, sondern auch an Individuen offen oder heimlich übergeben werden. Sie erfolgten als Belohnung für geleistete oder zur Siche-rung künftiger Dienste. Solche Dienste der Orte und vor allem der Individuen konnten in Form der Rekrutierung neuer Söldner, der Beschaffung geheimer Informationen oder des im Sinne der Geldgeber «richtigen» Abstimmungs- und Wahlverhaltens im Rat oder an der Tagsatzung erbracht werden. Die Tagsatzung war das Verteilzentrum der offiziellen, an die Orte gerichteten Pensionen. Anstelle des Geldes traten bei der Bezahlung der einzelnen Ratsherren oft Gold-und Silberschmuck, kostbare Stoffe oder auch Ehrentitel und Empfehlungen. Die Gegner dieser Politik sprachen von «Miet und Gaben» durch die eidgenössische Politiker von fremden Herren «gekauft» würden. Sie interpretierten die Pensionen als «Bestechungen» und «Korruption» 24 Derartige «Praktiken» wie die zum Topos gewordene Käuflichkeit der Schweizer sind bei allen Gesandten seit dem späten 15. ein prominentes Thema. Die Ansichten über die Ursprünge und Gründe dieser Praxis gingen aber weit auseinander. Während der Franzose Philippe Commynes in den 1490er-Jahren meinte, die Eidgenossen hätten diese Praxis vor zwanzig Jahren in den Burgunderkriegen gelernt,26 empfanden sie der mailändische Gesandte Moresinus 149727 oder der englische Vertreter Sir Richard Pace 1515 als typische Landessitte.28 Der Mailänder Balcus bemerkte am Ende des 15. Jahrhunderts, dass die Eidgenossen durchaus von beiden jeweils Krieg führenden Parteien Geschenke annähmen,29 und Jean Barillon, Sekre-tär der französischen Gesandtschaft 1520, argwöhnte, die Eidgenossen würden Verhandlungen mit Absicht so in die Länge ziehen, «affin de tenir les prin-ces en suspens, prendre argent d’ung costé et d’aultre et faire valoir leur marchandise» 30 Würgler: Krieg und Frieden organisieren 99 Auszahlung von französischen Pensionen im Luzerner Rathaus 1513. – Diebold Schilling d. J.: Luzerner Chronik 1513), Eigentum Korporation Luzern, Fol.165r. 333). 100 Bekanntlich gehört schon die Generation der führenden Politiker zur Zeit der Burgunderkriege zu den Pensionären der europäischen Fürsten: Auf dem Grabstein Niklaus von Diesbachs werden die «pensas magnificas» hervorgehoben, die er für die «patria» eingebracht habe.31 Auch seine Cousins Wilhelm und Ludwig gehörten zu den Empfängern von Geldzahlungen des französischen Königs, während etwa Adrian von Bubenberg oder Thüring Fricker 1474 Geschenke des burgundischen Herzogs annahmen.32 Solche Pensionen finanzierten die eidgenössischen Würgler: Krieg und Frieden organisieren 101 Eliten s. Abb. S.100).33 Die Zusammenarbeit der Eidgenossen und der europäischen Mächte an den Tagsatzungen war keine Selbstverständlichkeit. Denn das föderalistische System der Eidgenossenschaft kam manchem königlichen und fürstlichen Gesandten sehr fremd vor. Die Mitwirkung aller, auch der kleinen Kantone, und der Bevölkerungen etwa im Rahmen der Landsgemeinden,34 der Zunftversammlungen35 oder der Ämteranfragen36 war in Europa völlig unüblich. Diese enorm breite soziale Verankerung der Aussenpolitik wurde von den Gesandten irritiert wahrgenommen und erschwerte die Kommunikation erheblich. 4. Bilanz Angesichts der komplexen einzelörtischen und eidgenössischen Entscheidungsstrukturen übernahm die Tagsatzung bei der diplomatischen Organisation sowohl der Kriegszüge als auch der Friedenschlüsse eine wichtige koordinierende Funktion. Da die Tagsatzung kein Gremium mit Eigeninteressen war – wie etwa die supranationale Bürokratie der Europäischen Union –, sondern vielmehr eine Kommunikationsplattform der Eidgenossen, war sie der Ort, an dem sich die Kooperation formen und entwickeln oder eben auch scheitern konnte. Auch wenn gerade bei den Burgunderkriegen der Eindruck entsteht, die Eidgenossen hätten auf dem Schlachtfeld mehr erreicht als in den Friedensverträgen – die Waadt und die Freigrafschaft Burgund wurden zwar erobert, doch konnten sie nicht gehalten werden –, dann scheint der Streit für Stettler und den Krieg auszugehen. Sieht man aber, dass die Verwicklung der Eidgenossenschaft in die Burgunderkriege nicht nur zu mehr Schlachten geführt hat, sondern auch zu mehr Tagsatzungen, so möchte man doch Marchal und dem Frieden den Vorzug geben – allerdings in einer innenpolitisch zu ergänzenden Form: Für den inneren Zusammenhalt der Eidgenossen war die Intensivierung und pragmatische Institutionalisierung der Kommunikation ein Haupteffekt der Burgunderkriege. Und zwar ein nachhaltiger. Die Tagsatzung der Eidgenossen verfestigte Boten des Herzogs von Lothringen bitten die Tagsatzung in Luzern weinend und kniefällig um militärische Hilfe 1474. – Diebold Schilling: Amtliche Berner Chronik 1483), Bd. 3, Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.3, S. 836. 102 sich seit den 1470er-Jahren zu einem Gremium, das über Jahrhunderte hin bis 1798 kontinuierlich funktionierte. Das dürfte die bedeutendste Wirkung der Burgunderkriege für die Eidgenossenschaft gewesen sein. Sie setzte erstens voraus, dass der Herzog von Burgund die eidgenössischen Orte nicht zu erobern vermochte. Genau dies war auch den an Tagsatzungen geschmiedeten Allianzen mit anderen Mächten zu verdanken, wie auch das Bild der Boten des Herzogs von Lothringen zeigt, die kniefällig um militärische Unterstützung bitten s. Abb. S. 102). Sie setzte zweitens voraus, dass sich die Orte trotz ihrer gegensätzlichen Interessen und divergierenden inneren Strukturen auf eine minimale, aber für das Überleben als Föderation hinlängliche Form der Kooperation einigen konnten. Dies bot den fremden Mächten neben den personellen Verflechtungen eine institutionelle Vertrauensbasis für effiziente Verhandlungen mit allen diesen eher «komischen» Eidgenossen. Und in welchem Ausmass dies gelang, zeigen die Tausende Tagsatzungen und Konferenzen, zu denen sich die Vertreter der Orte und der fremden Mächte bis 1798 immer wieder trafen – nicht nur zur Kontrolle der Rechnungen aus den Gemeinen Herrschaften, sondern auch und gerade zur Erneuerung von Friedensverträgen und Soldallianzen etwa mit Frankreich Freiburg 1516/1521 bis Solothurn 1777) und auch und gerade an den Tagen nach den konfessionellen Bürgerkriegen in Kappel 1529 und 1531 oder Villmergen 1656 und 1712. Würgler: Krieg und Frieden organisieren 103 Anmerkungen 1 Staatsarchiv Luzern: A1 F1 Schachtel 54. 2 Würgler, Andreas: Die Tagsatzung der Eidgenossen. Politik, Kommunikation und Symbolik einer repräsentativen Institution in europäischer Perspektive. Epfendorf/ Neckar 2012, Einleitung. 3 Vgl. Kaiser, Jakob Hrsg.): Amtliche Sammlung der älteren eidgenössischen Abschiede [1245–1798]. 8 Bde in 22 Teilen. Versch. Erscheinungsorte 1856–1886 [=EA 1–8], hier EA 1–2. 4 EA 2, 3/1, 3/2. 5 Ausgezählt wurden die Jahre 1470, 1480, 1490, 1500,1510, Würgler wie Anm. 2), Kapitel 2.2.3, Grafik 15. 6 Jucker, Michael: Gesandte, Schreiber, Akten. Politische Kommunikation auf eidgenössischen Tagsatzungen im Spätmittelalter. Zürich 2004. 7 Würgler, Andreas: Suppliche, istanze e petizioni alla Dieta della Confederazione svizzera nel XVI secolo. In: Nubola, Cecilia; Würgler, Andreas Hrsg.): Suppliche e «gravamina» Politica, amministrazione, giustizia in Europa seccoli XIV–XVIII). Bologna 2002, 147–175. 8 Schmid, Regula: Reden, rufen, Zeichen setzen. Politisches Handeln während des Berner Twing¬ herrenstreits 104 1469–1471. Zürich 1995,187, mit Verweis auf Zahlen von Vinzenz Bartlome. 9 Würgler wie Anm. 2), Teil 1, Kap.1.2.2. 10 Zu Schiner vgl. Deschwanden, Karl; Plattner, Placidus Bearb.): General-Register zu den Bänden I–IV/1e 1245–1555) der Amtlichen Abschiedesammlung. Chur 1898, 15,17; Stucki, Guido: Zürichs Stellung in der Eidgenossenschaft vor der Reformation. Aarau 1970, 103–104; zu Pavilliard: Deschwanden, Plattner wie Anm.10), 23, 850. Zu Diesbach vgl. Zahnd, Urs Martin Hrsg.): Die autobiographischen Aufzeichnungen Ludwig von Diesbachs. Bern 1986, 62/63, 66/67, 106 –109; Kommentar, 155–183. Seine Söhne liess Diessbach an den Höfen der Herzöge von Lothringen und Savoyen erziehen, 162. Zur Bedeutung der Ausbildung am Hofe für die politische Elite der Schweiz vgl. Zahnd, Urs Martin: Die Bildungsverhältnisse in den bernischen Ratsgeschlechtern im ausgehenden Mittelalter. Bern 1979, 40– 44. 11 Würgler wie Anm. 2), Teil 2, Kapitel 1.1. 12 Würgler, Andreas: «Reden» und «mehren» Politische Funktionen und symbolische Bedeutun¬ gen der eidgenössischen Tagsatzungen 15.–18. Jahrhundert). In: Neu, Tim; Sikora, Michael; Weller, Thomas Hrsg.): Zelebrieren und Verhandeln. Zur Praxis ständischer Institutionen im frühneuzeitlichen Europa. Münster 2009, 89–106. 13 Esch, Arnold: Der Alltag der Entscheidung. Beiträge zur Geschichte der Schweiz an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit. Bern 1998, 293. 14 Stettler, Bernhard: Die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Die Suche nach einem gemeinsamen Nenner. Zürich 2004, 249. 15 Marchal, Guy P.: Ein Staat werden. Die Eidgenossen im 15. Jahrhundert. In: Oschema, Klaus; Schwinges, Rainer C. Hrsg.): Karl der Kühne von Burgund. Fürst zwischen europäischem Adel und der Eidgenossenschaft. Zürich 2010, 41– 51, 42. 16 Würgler, Andreas: Art. Eidgenossenschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz [HLS], Bd. 4. Basel 2005,114 –121 oder e-HLS, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26413.php Version vom 5.11.2011). 17 Walder, Ernst: Das Stanser Verkommnis. Ein Kapitel eidgenössischer Geschichte. Stans 1994. Vgl. Würgler, Andreas: Vom Kolbenbanner zum Saubanner. Die historiographische Entpolitisierung einer Protestaktion aus der spätmittelalterlichen Eidgenossenschaft. In: Blickle, Peter; Adam, Thomas Hrsg.): Untergrombach 1502. Das unruhige Reich und die Revolutionierbarkeit Europas. Stuttgart 2004,195–215. 18 Vgl. Würgler wie Anm. 2), Teil 3, Kap.1.4.3. 19 Braun, Hans: Art. Schilling, Diebold. In: e-HLS, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D14761.php Version vom 14.11.2011). Zum Realitätsgehalt der Chronikbilder vgl. Bastian Walter: «Und mustent ouch lang vor im knúwen» Symbolische Kommunikation als Argument für politische Ressentiments der Reichsstadt Bern im Spätmittelalter. In: Rüther, Stefanie Hrsg.): Integration und Konkurrenz. Symbolische Kommunikation in der spätmittelalterlichen Stadt. Münster 2009, 153 –176. 20 EA 2, Nr. 691 Tagsatzung[?] in Zürich, 22.6.1472), 434; EA 2, Nr. 709 Tagsatzung in Luzern, 19.5.1473); EA 2, Nr. 731d Tagsatzung in Luzern, 21.1.1474). 21 Er starb nach seiner Vertreibung aus dem Wallis 1498 in Frankreich. Kalbermatter, Philipp: Art. Silenen, Jost von. In: e-HLS, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D12798.php Version vom 4.11.2011). 22 EA 2, Nr. 716, S. 452. 23 Schmid, Alfred A. et al. Hrsg.): Die Schweizer Bilderchronik des Luzerners Diebold Schilling 1513. Sonderausgabe des Kommentarbandes zum Faksimile der Handschrift S. 23 fol. in der Zentralbibliothek Luzern. Luzern 1981, fol. 86v–87r und 137, Anm. 2–4. Silenen war 1479–1482 Bischof von Grenoble. Vgl. Kalbermatter wie Anm. 21). 24 Vgl. zur Debatte Würgler, Andreas: Symbiose ungleicher Partner. Die französisch-eidgenössische Allianz 1516–1798/1815. In: Jahrbuch für Europäische Geschichte 12 2011), 53–75. 25 Vgl. dazu Groebner, Valentin: Gefährliche Geschenke. Ritual, Politik und die Sprache der Korruption in der Eidgenossenschaft im späten Mittelalter und am Beginn der Neuzeit. Konstanz 2000, 251– 265. 26 Zit. bei Ceschi, Raffaello: L‘immagine degli Svizzeri. In: Scotti, Ranuccio: Helvetia profana e sacra. Relatione fatta da Monsignor Scotti vescovo del Borgo di S. Donino governatore della Marca. Lugano 1991, IX–XIX, IX. 27 Johannes Moresinus an Herzog Ludovicus Maria Sforza, Luzern 12.1.1497. In: Bizozzero, Eduard: Andreas von Beroldingen. Ein urnerischer Staatsmann in den entscheidenden Jahren ennetbirgischer Politik. Luzern 1935, 220, Nr.12. 28 Vgl. Schirmer, Gustav: Die Schweiz im Spiegel englischer und amerikanischer Literatur bis 1848. Würgler: Krieg und Frieden organisieren 105 Zürich, Leipzig 1929,10f. 29 Bernoulli, A. Hrsg.): Balci descriptio Helvetiae. Basel 1884 Quellen zur Schweizer Geschichte, Bd. 6), 73–105, 82f. 30 De Vaissière, Pierre Hrsg.): Journal de Jean Barillon, secrétaire du chancelier Duprat 1515–1521. 2 Bde. Paris 1897–1899,165. 31 Sieber-Lehmann, Claudius: Spätmittelalterlicher Nationalismus. Die Burgunderkriege am Oberrhein und in der Eidgenossenschaft. Göttingen 1995, 229. 32 Ebenda, 119, Anm.108 1474). 33 Körner, Martin: The Swiss Confederation. In: Bonney, Richard Hrsg.): The Rise of the Fiscal State in Europe, c. 1200 –1815. Oxford 1999, 327– 357; Groebner wie Anm. 25); Windler, Christian: «Ohne Geld keine Schweizer»: Pensionen und Söldnerrekrutierung auf den eidgenössischen Patronagemärkten. In: Thiessen, Hillard von; Windler, Christian Hrsg.): Nähe in der Ferne. Personale Verflechtung in den Aussenbeziehungen der Frühen Neuzeit. Berlin 2005,105–133. 34 Schmid wie Anm. 23), fol. 262v–263r: Die Landsgemeinden in Uri, Schwyz und Unterwalden lehnten 1508 ein Bündnis mit Frankreich ab. 35 Ebenda, fol. 264rA. Vgl. Erni, Christian: Bernische Ämterbefragungen 1495–1522. In: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 39 1948),1–124,12. 36 Gagliardi, Ernst: Mailänder und Franzosen in der Schweiz 1495–1499. Eidgenössische Zustände im Zeitalter des Schwabenkriegs.1. Teil. In: Jahrbuch für Schweizerische Geschichte 39 1914), 1*–283*, hier 106* Antwort auf 5./6. April) und 248*; Erni wie Anm. 35),19–30; Stucki wie Anm.10), 90. Vgl. Rogger, Philippe: Gewaltmärkte und Eliten. Staatsbildende Kriege und Pensionenunruhen 1513–1516 in der Eidgenossenschaft, Epfendorf/Neckar [i.V.].